602 Views | 01.11.2012 | 17:02 Uhr
geschrieben von Klaus Blocksdorff

DHL (Deutschland)

Aufstand wegen 60 Euro!

Bestell-/Kundennummer: Sendungsnummer JJD14.20.006.965.683

Wenn DHL überall so penibel und genau wäre, wie beim Verweigern von Zahlungen und Erstattungen, wären sie die besten!

SCHLAGWORTE

Ich habe über eBay Kleinanzeigen einen Aquarien Aussenfilter im Wert von 60 Euro gekauft. Das Paket dürfte etwa 50 x 30 x 30 cm, wenn nicht größer sein.

Das Paket wurde eingeliefert und ist dort verschwunden!

Nach ewigem Warten hat der Versender einen Nachforschungsantrag gestellt. Da der Versender ausländischer Mitbürger ist, tut er sich schwer mit den Forderungen und Formularen der DHL klar zu kommen.

DHL fordert immer wieder einen Nachweis über den Inhalt an. Woher soll der Versender diesen nehmen, wenn es sich um ein gebrauchtes Teil handelt, für das es keine Rechnung mehr gibt!

Statt den Empfänger zu kontaktieren und diesen (Mich) den Inhalt bestätigen zu lassen, schreibt DHL einen Brief nach dem anderen. Der Aufwand hierfür dürfte Erstattungsbetrag bei weitem überschreiten!

Ich habe mehrfach versucht, der DHL Hotline zu bestätigen, das ich eben diesen besagten Inhalt gekauft habe. Es geht aber keiner darauf ein. Statt dessen werden weiterhin Briefe an den Versender geschickt und die Geschichte hinausgezögert!

Hier geht es um einen Warenwert von 60,-- Euro und NICHT um einen versuchten Betrug in Höhe von mehreren hundert Euro!

Es ist lächerlich solch einen Aufwand zu betreiben!

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an DHL: Erstattung von lächerlichen 60 Euro!


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (5)


01.11.2012 | 17:22
von Nachgefragt | Regelverstoß melden
Egal woher das Paket stammt.
Die Frage ist berechtigt.
Ich kann auch einen F u rz (sprich nix einpacken) " DHL fordert immer wieder einen Nachweis über den Inhalt an. Woher soll der Versender diesen nehmen, "
Wenn das Paket nicht beschädigt wurde, also keiner manipuliert hat. Dann Tschüß mit der Beschwerde.

01.11.2012 | 22:40
von ReclaBoxler-4516812 | Regelverstoß melden
 spider monkey Nachgefragt
"Wenn das Paket nicht beschädigt wurde, also keiner manipuliert hat. Dann Tschüß mit der Beschwerde. "

Und wie stellt man fest, ob das Paket beschädigt oder nicht beschädigt wurde, wenn es verschwunden ist?

03.11.2012 | 23:37
von Jörn | Regelverstoß melden
"Es ist lächerlich solch einen Aufwand zu betreiben! "

Wieso? Den Aufwand hat doch DHL nicht, sondern Sie. So ist für DHL die Welt doch in Ordnung. DHL überfliegt schnell Ihren Brief und druckt einen Bausteinbrief aus.

Das ist eben so konzernintern geregelt und bei Hunderttausenden von Kunden mit Beschwerden in dieser Größenordnung kommt ordentlich was zustande, was gespart wird, wenn sich die Mitarbeiter in solche Regeln halten.

Entschuldigung für diesen Zynismus. Ich bin selbst auch Leidtragender dieser "Pingeligkeit" aus Ihrer Sicht.

Der Käufer muss da den Verkäufer dazu bewegen, die zu versendende Ware zu fotografieren, mehrfach, dann auch mit der Verpackung und dem Paketschein, um lücklos dokumentieren zu können, was DHL dann später verlangt.

Hier zeigt sich ein besonderes Risiko des Versandkaufs von Privat. Das gute Stück ist "untergegangen" = objektive Unmöglichkeit. Was sieht Ihr Vertrag vor, wer das Versandrisiko trägt?

08.11.2012 | 23:40
von Klaus Blocksdorff noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
DHL schert sich einen feuchten Kehricht um mein Problem.!


24.11.2012 | 11:22
von Klaus Blocksdorff noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Noch keine Erstattung und das nächste Paket das zu mir Unterwegs ist verschlampt.
Nun sind es derer schon Drei innerhalb eines 3/4 Jahres.! Erst ein Laptop, dann ein Aquarienfilter und nun ein Paket mit Mischbettharz.! Es wurden an einem Tag zwei Pakete eingeliefert, eines kam an und eines nicht. Die 60 Euro wurden auch noch nicht erstattet.! WAS FÜR EIN SAFTLADEN!




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren NÜTZLICHE LINKS
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!