Männerspielplatz Jens Boger & Alexander Bammer GbR (Stuttgart)
Buchung einer Quad-Tour im Allgäu für drei Personen
Nach Zahlung des Tickets für eine Quad-Tour für drei Personen war mit dem Veranstalter "Quad Action Allgäu" keine Kontaktaufnahme mehr möglich.
Auf der Homepage war der Hinweis zu finden, dass es durch den "Ausfall des Chefs" zu "organisatorischen Schwierigkeiten" kommt.
Auf Nachfrage war "Männerspielplatz", die in diesem Fall eine Vermittlung an einen nicht seriösen Anbieter übernommen hat, nicht bereit, das gezahlte Geld zurückzugeben, da es schon an den Veranstalter übermittelt sei. Auch war keine Unterstützung bzw. der Versuch seitens "Männerspielplatz" zu erkennen, den "verschollenen" Anbieter zu kontaktieren.
Nie wieder eine Buchung über Männerspielplatz.
05.11.2012 | 16:38
Abteilung: Serviceteam
Sehr geehrter Herr Vath,
Laut unseren Unterlagen haben Sie eine Quad Offroad Tour des Veranstalters - Quad Action Allgäu - am 13.09.2011 fest
für den Tourtermin 02.10.2011 gebucht.
Kurze Zeit später haben Sie den Wunsch geäußert, die Buchung wieder zu stornieren bzw. zu widerrufen obwohl der
Tourtermin bereits bestätigt war. Wie Sie mit Sicherheit wissen ist ein Widerruf in solch einem Fall ausgeschlossen.
Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 312b Abs. 3 BGB nicht bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Freizeitgestaltung,
wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau
angegebenen Zeitraums zu erbringen.
Da uns jedoch die Kundenzufriedenheit sehr wichtig ist, haben wir für Sie Kontakt zu Ihrem Veranstalter aufgenommen und
darum gebeten das Sie den Termin verschieben können, was auch seitens des Veranstalters zugesagt wurde. Hierüber haben wir Sie am 20.09.2011
(14:33 Uhr) via E-Mail informiert.
Das nun offenbar der Veranstalter erkrankt ist, was Sie mir Ihrem Screenshot noch bekräftigen, liegt nicht in unserem Einflussbereich. Der
Veranstalter deutet schließlich auch daruaf hin, das er die Touren nach seiner Erkankung durchführen will / wird. Nachdem wir informiert wurden
das der Veranstalter aktuell keine Touren fahren kann, haben wir das Erlebnis sofort deaktiviert.
Selbstverständlich können wir nachvollziehen das Sie unzufrieden sind, wenn die Tour nicht wie gewünscht oder nicht zeitnah durchgeführt werden kann bzw. wird.
Jedoch liegt uns keine Information vor und scheinbar Ihnen auch nicht, das die gebuchte Tour nicht stattfinden wird. Einzig ist uns wie auch Ihnen bekannt, das
der Veranstalter derzeit wohl erkrankt ist. Wir bitten Sie sich direkt mit Ihrem Vertragspartner in Verbindung zu setzten, ggf. auch auf dem Postweg.
Der Männerspielplatz ist ein reines Erlebnisportal über welches die Veranstalter Ihre Erlebnisse anbieten und verkaufen können. In jeder
Beschreibung ist vor der Buchung ersichtlich wer Ihr Veranstalter bzw. Vertragspartner sein wird. Außerdem haben Sie mit der Buchung die
AGB akztepiert, in der mehrfach auf unseren Status und unsere Pflichten hingewiesen wird.
Auszug aus den AGB:
3.1 Unsere Leistungen beschränken sich auf die Vermittlung der auf der Webseite aufgeführten Abenteuer sowie den Verkauf von Merchandising-Artikeln zu den auf der Webseite genannten Preisen und Konditionen.
3.2 Der Vertrag über die Durchführung von Abenteuern kommt unmittelbar zwischen Ihnen und dem jeweiligen Veranstalter der Abenteuer zustande.
14.1 Wir haften nicht für die Erbringung der von uns vermittelten Abenteuer durch den jeweiligen Veranstalter, sondern nur für dessen sorgfältige Auswahl sowie die ordnungsgemäße Vermittlung der Abenteuer.
Selbstverständlich sind wir stets bemüht Kunden unserer Veranstalter so weit als möglich zu unterstützen. In Ihrem Fall haben wir bereits auf Ihren Wunsch
hin eine Terminverschiebung erreichen können. Wir bitten jedoch um Verständis, das Sie den neuen Termine tatsächlich selbst mit Ihrem Veranstalter vereinbaren sollten.
Viele Grüße
Ihr Männerspielplatz Serviceteam
vielen Dank für die ausführliche Darstellung Ihrer Sichtweise der Dinge.
Tatsache ist allerdings auch, dass das Geld (297 €) an Sie gezahlt wurde.
Der Anbieter, den Sie vermittelt haben, ist über keine der Telekommunikationsmöglichkeiten, die Ihrerseits per Email nach der Buchung an mich versendet wurden, zu erreichen ist.
Telefonisch: "Die Nummer ist nicht vergeben. "
Email: A message that you sent could not be delivered to one or more of its
recipients. This is a permanent error. The following address (es) failed:
save to inbox
generated by "Email-Addresse-Veranstalter"
mailbox is full: retry timeout exceeded
Brief (Postweg) : "unbekannt verzogen"
Homepage: Not Found The requested URL / was not found on this server. Additionally, a 404 Not Found error was encountered while trying to use an ErrorDocument to handle the request.
Aus diesem Grund scheint eine "sorgfältige Auswahl" (wie in den zitierten AGBs beschrieben) in diesem konkreten Fall leider nicht vorgelegen zu haben, so dass ich über Sie entweder die Einlösung des Quad-Abenteuers oder die Erstattung des von mir an Sie gezahlten Geldes erwirken möchte.
Die Tour bezahlt (€ 297,-), ohne eine Gegenleistung erhalten zu haben, scheint sehr wohl juristisch einklagbar zu sein, gleichwohl wäre ich aber nach wie vor an einer außergerichtlichen Lösung interessiert.
Im Voraus besten Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst