Durch TEDi gelöste Beschwerde. | 1488 Views | 16.11.2012 | 00:02 Uhr
geschrieben von Sven Hollatz

TEDi GmbH & Co. KG (Berlin)

24 Monate gesetzliche Gewährleistung! Gilt das nicht für Tedi?

Ich bin ein lang jähriger und bisher auch ein zufriedener Kunde von TEDI. Aber heute kam ich ins Zweifeln, als ich von meinem Gewährleistungsrecht Gebrauch machen wollte!

Ich habe mir vor ca. drei Monaten einen Dusch-Brause-Schlauch gekauft, der jetzt unter der Metallverkleidung anfing, Wasser austreten zu lassen. Ich hatte den Kassenzettel noch und wollte den Schlauch umtauschen.

Da bekam ich die Info an der Kasse, dass nur auf Elektroartikel ein Gewährleistungsanspruch besteht. Auf meine Aussage hin, dass es doch eine 24monatige gesetzliche Gewährleistung gibt, bekam ich zur Antwort, ja aber nur vier Wochen auf solche billige Sachen.

Damit bin ich nicht so ganz einverstanden und bitte TEDI um Aufklärung.

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Meine Forderung an TEDi GmbH & Co. KG: Umtausch des defekten Artikels


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
19.11.2012 | 15:21
Firmen-Antwort von: TEDi GmbH & Co. KG
Abteilung: Unternehmenskommunikation

Verehrter Herr Hollatz,

ich bedauere den von Ihnen geschilderten Vorfall. Sie können den erwähnten Artikel selbstverständlich in einer unserer Filialen umtauschen. Damit ich der Sache weiter nachgehen kann, bitte ich Sie höflichst, sich mit mir in Verbindung zu setzen, idealerweise per E-Mail unter info spider monkey tedi-discount.com. Wenn Sie uns eine Kontaktnummer zukommen lassen, können wir Sie auch gerne anrufen.

Hochachtungsvoll
TEDi GmbH & Co. KG

i. V. Martin Rolshoven
Leiter Unternehmenskommunikation

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Kommentare und Trackbacks (2)


18.11.2012 | 13:10
von ReclaBoxler-3327424 | Regelverstoß melden
Was soll der S c h w a c h s i n n?
Wo haben Sie den Unfug her, dass es bei einen Billiganbieter, auf jegliche Waren 24. Monate, eine Gewährleistungspflicht gibt?
Alle Eventualitäten, die hier auftreten können, da Sie kein hochwertiges Produkt und kein kompatibles zu Ihren Amaturen, gekauft
haben.
Absoluter Spassvogel!

22.11.2012 | 18:02
von Sven Hollatz gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Danke! Ich bin sehr zufrieden mit der Lösung.




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