NOTEBOOKSBILLIGER.DE AG (SARSTEDT)
Verweigerung der Gewährleistung
Bestell-/Kundennummer: 335227
Im Oktober 2012 ging im laufenden Betrieb mein Ende 2010 bei notebooksbilliger.de gekaufter Mini-PC Marke Zotac einfach aus. Das Gerät ließ sich nicht mehr starten, keine Lampen leuchteten mehr, kein BIOS-Screen wurde angezeigt.
Das Gerät wurde also zum Verkäufer notebooksbilliger.de geschickt, nachdem per Webformular eine Service-Anfrage mit Verweis auf die 24 Monate Gewährleistungspflicht gestellt worden ist. Bereits in der Antwort der Serviceanfrage wurde auf den Ablauf der Herstellergarantie nach 6 Monaten hingewiesen (für Gewährleistungsansprüche irrelevant) und eine Gebühr für die Überprüfung angedroht (rechtlich fragwürdig).
Nach 2 Wochen kam als Antwort der Serviceabteilung folgender Wortlaut: "Uns liegen keinerlei Anhaltspunkte vor, das der Mangel bereits bei Auslieferung des Gerätes bestand, eine Bearbeitung Ihrer Reklamation kann daher nicht im Rahmen der Gewährleistung erfolgen. " Diese Zurückweisung meiner Gewährleistungsansprüche konnte von notebooksbilliger.de nicht mit einem Überprüfungs- / Ursachenprotokoll belegt werden. Einzig die lapidare Aussage, man hätte keine Hinweise auf einen bereits zum Zeitpunkt der Auslieferung vorliegenden Mangel, sollte als Begründung der Zurückweisung meiner Ansprüche genügen.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Weiterhin bietet der Händler an, das Gerät kostenpflichtig an den Hersteller zur Reparatur, oder kostenfrei ohne Reparatur an mich zurückzuschicken. Seiner Gewährleistungspflicht will der Händler nicht nachkommen, und versucht mit pauschalen Aussagen den Kunden abzuschrecken. Das ist natürlich völlig inakzeptabel. Wenn ein technischer Defekt innerhalb eines Gerätes vorliegt auf das man als Nutzer überhaupt keinen Einfluß hat, an das man nicht einmal herangelangt (Siegel alle unversehrt), ist ein Vorliegen des Mangels bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs offensichtlich. Der Händler versucht sich jedoch weiter rauszureden und verweigert sich jeglicher Form der Nacherfüllung.
Fazit: Ich habe es noch nie erlebt, dass ein Händler sich so dreist und pauschal um seine Gewährleistungspflicht zu drücken versucht. Ich befürchte, dass ich den Rechtweg einlegen muss.
Da die 6 Monatsfrist in Ihrem Fall rum ist, müssen Sie nun beweisen, dass der Defekt bereits bei Auslieferung gegeben war. Je nach Defekt ist dies schwer bis unmöglich.
Den Nachweis der Schadensursache für Sie zu erbringen (sofern überhaupt möglich) wäre zwar überdurchschnittlicher Service, dies oder gar die Übernahme der Reparaturkosten, wäre allerdings recht viel verlangt. Solange es keine Rückrufaktionen, bekannte Probleme o. Ä. zum Produkt gibt, dürfte es schwierig werden.
Weil sie einfach nur die Wahrheit sagen? Man sollte sich vor einer Veröffentlichung in diesen Portal auch etwas mit geltenden Recht befassen!
www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221.html
www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html
Stellen Sie sich mal vor Sie hätten so einen Shop. Sie bekommen jeden Tag sagen wir 20 solcher Reklamationen. Würden Sie die alle auf Ihre Kosten reparieren, weil Sie annehmen, dass der Fehler bestimmt schon bei Gefahrenübergang schon vorlag?
Ich finde das mit dem 14-Tage Rückgaberecht und 6 monatiger Gewährleistung (zugunsten des Kunden) schon vollkommen ausreichend. Wenn man mehr möchte, muss man eben bei einem Hersteller kaufen der eine längere Garantie bietet. Aber dafür muss man dann eben auch mehr bezahlen. Wenn das alle Kunden so machen, würden alle Hersteller freiwillig 24 Monate vollständige Garantie geben.
Als Verbraucher hat man da fast immer schlechte Karten.
Hier können noch so viele Leute Gegenbeispiele bringen, wo andere Händler anders reagiert haben, daraus läßt sich aber keine Regel bzw. ein Gesetz ableiten.
laut dem BF (Threadersteller) behauptet ja der Händler, das
die HERSTELLERGarantie bei Zotac nach 6 Monaten ABGELAUFEN
ist. Der Händler selber bringt also Garantie und Gewährleistung
"durcheinander", bzw. lügt den Kunden an.
Denn laut der Zotac-HP gibt es bei dehnen bis zu FÜNF JAHRE
GARANTIE.
Im übrigen ist es ja so, das persönliche Meinungen der
Mitarbeiter NICHT zählen. Der Händler hat in seinen AGB
auf die (möglichen) gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen.
In der Regel wird dieses Problem bei anderen Händlern
auch eher ausformuliert. Dann muss der Kunde nicht selber
nach den Bestimmungen googeln.
Davon ließt man aber bei "notebooksbilliger" im AGB-bereich
nix, denn da steht, ZITAT der HP des Händlers (in Fettdruck);
§ 7 GEWÄHRLEISTUNG
DIE GEWÄHRLEISTUNG RICHTET SICH NACH DEN GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN SOWIE DEN NACHSTEHENDEN REGELUNGEN.
1. HANDELT DER KUNDE ALS VERBRAUCHER, BETRÄGT DIE GEWÄHRLEISTUNGSFRIST BEI GEBRAUCHTEN SACHEN 1 JAHR AB LIEFERUNG DER SACHE. HANDELT DER KUNDE ALS UNTERNEHMER UND ERFOLGT DIE BESTELLTE LEISTUNG DURCH SEINEN GEWERBEBETRIEB, SO VERJÄHREN SEINE ANSPRÜCHE BEI MÄNGELN MIT ABLAUF VON EINEM JAHR AB ERHALT DER WARE.
2. SCHÄDEN, DIE DURCH UNSACHGEMÄßE ODER VERTRAGSWIDRIGE MAßNAHMEN DES KUNDEN BEI AUFSTELLUNG, VERWENDUNG, ANSCHLUSS, BEDIENUNG ODER LAGERUNG HERVORGERUFEN WERDEN, BEGRÜNDEN KEINEN ANSPRUCH GEGEN UNS. DIE UNSACHGEMÄßHEIT UND VERTRAGSWIDRIGKEIT BESTIMMT SICH INSBESONDERE NACH DEN ANGABEN DES HERSTELLERS.
3. FÜR DATENVERLUST HAFTEN WIR NICHT, ES SEI DENN, DIESER BERUHT AUF VORSATZ ODER GROBER FAHRLÄSSIGKEIT VON NOTEBOOKSBILLIGER.DE AG. BEI EINSENDUNG VON MANGELHAFTER WARE HAT DER KÄUFER AUF EIGENE KOSTEN UND AUF EIGENES RISIKO EINE DATENSICHERUNG VORZUNEHMEN.
4. FÜR UNTERNEHMER GILT: DIE GEWÄHRLEISTUNG FÜR GEBRAUCHTE SACHEN IST AUSGESCHLOSSEN. DIES GILT NICHT, SOBALD DER GEWÄHRLEISTUNGSANSPRUCH AUF SCHADENSERSATZ GERICHTET IST UND AUF GROBER FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSATZ ODER DER VERLETZUNG WESENTLICHER VERTRAGSPFLICHTEN, D. H. PFLICHTEN, DEREN ERFÜLLUNG DIE ORDNUNGSGEMÄßE DURCHFÜHRUNG DES VERTRAGS ÜBERHAUPT ERST ERMÖGLICHEN UND AUF DEREN EINHALTUNG DER VERTRAGSPARTNER REGELMÄßIG VERTRAUEN DARF, DURCH NOTEBOOKSBILLIGER.DE AG ODER DEREN ERFÜLLUNGSGEHILFEN BERUHT. SCHADENSERSATZANSPRÜCHE WEGEN DER VERLETZUNG VON LEBEN, KÖRPER ODER GESUNDHEIT ODER AUFGRUND DES PRODUKTHAFTUNGSGESETZES BLEIBEN EBENFALLS UNBERÜHRT. GLEICHES GILT FÜR PFLICHTVERLETZUNGEN UNSERER ERFÜLLUNGSGEHILFEN. BEI DER VERLETZUNG WESENTLICHER VERTRAGSPFLICHTEN IST DIE HAFTUNG IN FÄLLEN EINFACHER FAHRLÄSSIGKEIT AUF DIE SCHÄDEN, DIE IN TYPISCHER WEISE MIT DEM VERTRAG VERBUNDEN UND VORHERSEHBAR SIND, BESCHRÄNKT.
ZITAT (HP notebooksbilliger ENDE)
Gruss
Beschwerde ist gelöst