Durch ESWE Versorgungs endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 986 Views | 23.11.2012 | 12:00 Uhr
geschrieben von Ulrich Winkelmann

ESWE Versorgungs AG (Wiesbaden)

ESWE hält Garantieversprechen nicht ein

ESWE wirbt mit dem Versprechen: Sobald Ihre Beschwerde bei uns eingegangen ist, werden wir innerhalb einer Frist von vier Wochen antworten. Ich habe am 27.10.2011 (!) wegen einer Beschwerde zu einer unberechtigten Rechnung an ESWE geschrieben. Trotz wiederholter Mahnung habe ich bisher keine Antwort von ESWE erhalten. Statt dessen erhebt ESWE jetzt Klage. Ich nehme dieses Verhalten zum Anlaß, meine 6 Strom- und Gasverträge bei ESWE zu kündigen und meinem großen Bekanntenkreis das unmögliche Verhalten von ESWE zu schildern.

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Meine Forderung an ESWE Versorgungs AG: Rücknahme der unberechtigten Klage


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
26.11.2012 | 13:47
Firmen-Antwort von: ESWE Versorgungs AG
Abteilung: Billing-Service

Sehr geehrter Herr Winkelmann,

bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum keine Stellung zu einem laufenden Verfahren nehmen werden und verweisen Sie an die von uns beauftragte Rechtsanwaltskanzlei.

Mit freundlichen Grüßen

ESWE Versorgungs AG

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Kommentare und Trackbacks (2)


02.12.2012 | 00:06
von Ulrich Winkelmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es gilt nach wie vor:
ESWE hält Garantieversprechen nicht ein


27.12.2012 | 14:33
von Ulrich Winkelmann endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
ESWE weigert sich nach wie vor zu dem Garantieversprechen zu stehen.




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