Durch airline direct gelöste Beschwerde. | 1413 Views | 26.11.2012 | 11:47 Uhr
geschrieben von Bala Colakoglu

airline direct (Aschaffenburg)

Keine Buchungsdurchführung trotz Buchung

Bestell-/Kundennummer: 8CEJBY

Am 21. November buchte ich ein Ticket (IST-CGN/TXL-IST) auf airline-direct.de zum ausgewiesenen Endpreis von EUR 180.56 (inkl. Steuern und Kreditkartengebühr). Heute, zwei Tage später (23. November), bekomme ich eine E-Mail von airline-direct.de, dass die Fluggesellschaft die Buchungsanfrage leider nicht bestätigt hat, aber es sei möglich, denselben Flug zu einem höheren Preis von EUR 225.56 zu buchen.

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Im Nachhinein sehe ich im Kleingedruckten (den AGB), dass die Buchung gar nicht durch Klicken auf den Buchungsbutton (auf dem steht "bezahlen und buchen") zustande kommt, sondern erst durch Annahme seitens airline-direct.de innerhalb von 72 Stunden. Hätte ich gewusst, dass der Preis nicht garantiert ist, solange diese 72 Stunden nicht abgelaufen sind, hätte ich auf einer anderen Seite (u. a. der der Fluggesellschaft selber) für einen nur minimal teureren Preis (zwischen EUR 4 und EUR 10) gebucht. Inzwischen ist der Preis natürlich gestiegen.

Meiner Ansicht nach führt der Button "bezahlen und buchen" dem Kunden insoweit in dir Irre, als dass suggeriert wird, dass durch das Klicken dieses Buttons der Vertrag auch tatsächlich zustande kommt und dass es keinen Zwischenschritt mehr gibt. Auf anderen Websites wird man noch während des Buchungsprozesses darauf hingewiesen, wenn der angezeigte Preis nicht mehr verfügbar ist.

SCHLAGWORTE

Ich hatte dann ein recht unerfreuliches Telefongespräch mit dem Kundencenter von airline-direct, in dem der Telefonist eine recht barsche Attitüde an den Tag legte und auch nicht recht verstehen wollte, worum es mir eigentlich ging, bis er dann einräumen musste, dass ich mit meiner Beschwerde nicht der erste sei, aber letztlich die Systemsequenz für die Nichtbuchung verantwortlich sei. Ihm zufolge komme dies in ca. 3% der Fälle vor, was ich recht hoch finde.

Wenn also airline-direct.de mir das Ticket nicht zum ausgewiesenen Preis ausstellt oder die Preisdifferenz übernimmt, werde ich von der Nutzung dieser Seite absehen und auch anderen davon abraten.

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Meine Forderung an airline direct: Übernahme der Preisdifferenz durch airline-direct.de oder unverzügliche Ausstellung zum ausgewiesenen Preis


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
03.12.2012 | 15:18
Firmen-Antwort von: airline direct
Abteilung: Marketing

Sehr geehrte Kundin,

vielen Dank für Ihr Feedback. Es tut uns sehr leid, dass Sie Ihr Flugticket nicht zum gewünschten Preis erhalten konnten. Gerne erläutern wir Ihnen, warum die Buchung nicht zum gewünschten Preis durchgeführt werden konnte.

Zu Beginn Ihrer Suche haben wir die zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Preise der Fluggesellschaft erhalten. Als Sie dann 15 Minuten später die Buchung abgeschlossen haben, wurde Ihre Anfrage direkt an die Airline übermittelt. Da wir für die Buchung auf weltweite Reservierungssysteme zugreifen kann es durchaus vorkommen, dass sich die Verfügbarkeit kurzfristig ändert. Daher hat uns die Airline anschließend darüber informiert, dass sie die gewünschten Plätze nicht bestätigen können, weil der gewünschte Tarif nicht mehr verfügbar war. Als Vermittler haben wir auf die Tarife und Verfügbarkeiten der Fluggesellschaften leider keinerlei Einfluss. Wir sind an die übermittelten Preise der Fluggesellschaften gebunden.

Unsere Mitarbeiter haben schließlich nach einer günstigen Alternative für Sie gesucht und Ihnen diese angeboten.

Natürlich haben wir Verständnis, wenn dieses Angebot für Sie nicht in Frage kommt. Dennoch möchten wir Sie als Kunde nicht verlieren und Ihnen daher mit einem Gutschein in Höhe von 10,- Euro entgegenkommen. Bitte teilen Sie uns per E-Mail an "zufrieden-mit spider monkey airline-direct.de" mit, ob Sie damit einverstanden sind und unser Angebot annehmen möchten.

Viele Grüße
Ihr Team von airline-direct.de

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Kommentare und Trackbacks (2)


28.11.2012 | 08:34
von ReclaBoxler-5778522 | Regelverstoß melden
Bevor man einen Vertrag abschliesst sollte man dien AGBs lesen und verstehen.
Wer das nicht tut, darf sich nicht hinterher mit Begründung beschweren "nichts gewusst zu haben".

07.12.2012 | 13:31
von Bala Colakoglu gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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