Norma Lebensmittelfilialbetrieb Stiftung & Co. KG (Weißenburg)
I-Glow LED Lampen
Habe mir vor 3-4 Wochen einige der LED-Sparlampen von I -Glow bei der Normafiliale in Weißenburg gekauft: Angabe auf der Verpackung: Haltbarkeit 50.000 Std. Haha, mir sind mittlerweile schon 2 Stück kaputtgegangen. Die 1. (Preis4.99€) wurde mir noch umgetauscht, heute wollte ich die 2. umtauschen, leider keine mehr vorrätig. Um mein Geld wiederzubekommen meinte die Cheffin, ich müsste ihr jetzt sagen wann und für welchen Betrag ich damals eingekauft hätte. Sie müsste erst am PC den passenden Kassenbon rauslassen. Jetzt möchte ich doch mal wissen, welcher Kunde sich an einen Einkauf vor 3-4 Wochen erinnert, vorallem an den Betrag auf dem Kassenbon! Das ist doch ein schlechter Scherz. Service am Kunden sieht da wohl etwas anders aus. Ich werde ab heute keine Einkäufe mehr bei Norma tätigen, es gibt da wesentlich freundlichere und kulantere Einkaufsmöglichkeiten!
Reklamationen grundsätzlich vor Ort in der Wohnung der Kunden erledigt werden
Grundsätzlich kein Kassenbon oder ein anderer Kaufnachweis verlangt werden
Kunden im Geschäft die Einkaufszeit vergütet wird
Indem Kunden die sich nicht gut behandelt fühlen Gutscheine für ein Jahr kostenlosen Einkauf erhalten. natürlich inclusive kostenlosem Warentransport an die Wunschlieferadresse.
Grundsätzlich Kunden die die Geschäftstoiletten benutzen ihren Pöter geleckt bekommen.
Selbst Waren die kein Geschäft vor Ort führt werden beim Bäcker zuück genommen und problemlos nach Kundenwunsch erledigt.
Liebe Kundin, lieber Kundin, bitte ziehen Sie in das Dorf unserer Glückseligkeit, hier ist der Kunde wirklich noch König.
Eigentlich müssten sie sich für diese "Beschwerde" bei Norma entschuldigen. Die Mitarbeiterin hat genau richtig gehandelt.
jaja, diese Sprüche kennen wir inzwischen alle. Dazu kann ich nur sagen, ein Zeuge muss auch glaubwürdig sein. Da kann ja jeder ankommen und seine Oma, Neffen, Nichten, Cousins und sonstiges als "Zeugen" präsentieren. Selbst wenn diese beim Kauf gar nicht dabei waren. Im Ernst, sollen die Verkäufer einfach jeden Zeugen so akzeptieren, nur weil Familienoberhaupt Ahmed nun 10 Familienmitglieder anschleppt? Ich glaube es hakt. Was den Kontoauszug betrifft, das mag alles theoretisch ganz toll sein. Aber auf dem Auszug steht ja nicht drauf "Glühbirne" 4,99- sondern nur der Betrag und wer es abgebucht hat. Somit kann sich der Kunde auch irgendwas anderes für 4,99 gekauft haben. Gerade in Märkten wo es eben auch andere Waren gibt ist das ein Problem. Der Kunde kann sich auch ein Paket Kaffee für 4,99 geholt haben und dann mit seinem Kontoauszug "4,99" angekleckert kommen und sagen das sind Glühbirnen gewesen. Zudem gibt es nach wie vor Märkte, da steht nicht einmal auf dem Bon drauf was gekauft wurde, sondern nur der Preis. Da möchte ich wirklich mal sehen, was Sie mit Ihrem Kontoauszug und ihren "Zeugen" beweisen wollen. Nichts. Alles theoretisch, aber nur wenn es Hand und Fuß hat, theoretisch.
Beschwerde ist gelöst
Ich meine, auch die Verkäufer sind keine Hellseher, wissen nicht, wo, wann und für welchen Betrag welche Kunde was gekauft hat. Sie können das Teil für 1 Euro bei eBay ersteigert haben und wenns kaputt is, rennen Sie quasi zu Norma, weil sie wissen, dass SOLCHE da vor paar Wochen in der Werbung waren, und verlangen dafür 4,99; Obwohl die aber eigentlich nicht von Norma sind.
Auch ich könnte als Verkäufer nicht immer sagen, ob besagter Artikel von Firma bla bla wirklich in unserem Geschäft geführt wird, oder nicht. Grade dann, wenn es sich dabei um Aktionsartikel handelt, die nur alle 12 Wochen mal da sind.
Deswegen, Kassenbon aufbewahren- und falls was ist, zur Filiale gehen und vorzeigen
Heutzutage muss einfach alles zurückverfolgbar sein. *
Ich halte die Beschwerde für unberechtigt.