Durch Nor­ma Le­bens­mit­tel­fi­li­al­be­trieb Stif­tung gelöste Beschwerde. | 8091 Views | 24.11.2012 | 09:00 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-9281832

Nor­ma Le­bens­mit­tel­fi­li­al­be­trieb Stif­tung & Co. KG (Weißenburg)

I-Glow LED Lampen

Habe mir vor 3-4 Wochen einige der LED-Sparlampen von I -Glow bei der Normafiliale in Weißenburg gekauft: Angabe auf der Verpackung: Haltbarkeit 50.000 Std. Haha, mir sind mittlerweile schon 2 Stück kaputtgegangen. Die 1. (Preis4.99€) wurde mir noch umgetauscht, heute wollte ich die 2. umtauschen, leider keine mehr vorrätig. Um mein Geld wiederzubekommen meinte die Cheffin, ich müsste ihr jetzt sagen wann und für welchen Betrag ich damals eingekauft hätte. Sie müsste erst am PC den passenden Kassenbon rauslassen. Jetzt möchte ich doch mal wissen, welcher Kunde sich an einen Einkauf vor 3-4 Wochen erinnert, vorallem an den Betrag auf dem Kassenbon! Das ist doch ein schlechter Scherz. Service am Kunden sieht da wohl etwas anders aus. Ich werde ab heute keine Einkäufe mehr bei Norma tätigen, es gibt da wesentlich freundlichere und kulantere Einkaufsmöglichkeiten!

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Meine Forderung an Nor­ma Le­bens­mit­tel­fi­li­al­be­trieb Stif­tung & Co. KG: 4.99€


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (13)


24.11.2012 | 10:23
von ReclaBoxler-3221438 | Regelverstoß melden
Liebe Kundin, da sind Sie vollkommen im Recht, so einen schlechten Kundenservice darf es nicht geben. In unserer kleinen Gemeinde wird in allen Geschäften „Kundenorientierung" groß geschrieben, weil

Reklamationen grundsätzlich vor Ort in der Wohnung der Kunden erledigt werden

Grundsätzlich kein Kassenbon oder ein anderer Kaufnachweis verlangt werden

Kunden im Geschäft die Einkaufszeit vergütet wird

Indem Kunden die sich nicht gut behandelt fühlen Gutscheine für ein Jahr kostenlosen Einkauf erhalten. natürlich inclusive kostenlosem Warentransport an die Wunschlieferadresse.

Grundsätzlich Kunden die die Geschäftstoiletten benutzen ihren Pöter geleckt bekommen.

Selbst Waren die kein Geschäft vor Ort führt werden beim Bäcker zuück genommen und problemlos nach Kundenwunsch erledigt.

Liebe Kundin, lieber Kundin, bitte ziehen Sie in das Dorf unserer Glückseligkeit, hier ist der Kunde wirklich noch König.

24.11.2012 | 10:41
von ReclaBoxler-3221438 | Regelverstoß melden
Und bei „Dauerlicht" wird sogar der Strom für 100000 Stunden kostenlos mitgeliefert.

24.11.2012 | 11:00
von ReclaBoxler-5511114 | Regelverstoß melden
Bei Umtausch sollte man immer den Kaufbeleg vorlegen. Von daher war der erste Umtausch, ich nehme an ohne Beleg, schon guter Service. Kein Grund, in dieser Filiale nicht einzukaufen.

24.11.2012 | 11:55
von ReclaBoxler-8552208 | Regelverstoß melden
Ohne Kassenbon KEIN umtausch. Was ist an dieser Regelung nicht zu verstehen? Da könnte ja jeder seine Uraltlampen zum Umtasch hinbringen.
Eigentlich müssten sie sich für diese "Beschwerde" bei Norma entschuldigen. Die Mitarbeiterin hat genau richtig gehandelt.

24.11.2012 | 12:16
von ReclaBoxler-3500162 | Regelverstoß melden
Die Rechtsprechung sagt eindeutig das kein Kassenbeleg notwendig. Lediglich ein Beweis für den Kauf ist nötig, d. h ein Zeuge der bei dem Kauf anwesend war oder ein Kreditkartenbeleg etc reicht völlig aus.

24.11.2012 | 13:25
von ReclaBoxler-3221438 | Regelverstoß melden
Zeugen sind immer gut, je mehr Zeugen je besser, nur wenn die Zeugen auch nicht mehr wissen als, wurde hier gekauft, die Zeugen sollten dann schon den Tag, die Uhrzeit und die Kasse wissen. Auf meiner letzten Arbeitsstelle gab es ein wunderschönes Warenwirtschaftssystem, daß in Verbindung mit den Kassen konnte jeden Verkauf aufzeigen, und dazu brauchte man eben Tag, Uhrzeit und Kasse um einen bestimmten Verkauf einem Kunden zuzuordnen, also, die bezeugte Aussage - irgendwann in der letzten Woche - ist kein Beweis, es sei denn es wurde nur ein Artikel verkauft, aber die Chance ist gleich Null.

24.11.2012 | 15:51
von ReclaBoxler-1015228 | Regelverstoß melden
Was sind Sie denn für ein Vogel? Sie können doch nicht allen ernstes annehmen, das man Ihnen willkürlich Ihre Einkäufe umtauscht, wenn Sie nicht mal einen Bon vorweisen können! Wissen Sie eigentlich wofür man den Bon vorzulegen hat? Um nachzuweisen das die Ware dort gekauft wurde und wann! Sonst könnte ja jeder Kunde ankommen und den willkürlichen Umtausch von zb ganz woanders gekauften Waren verlangen bzw von Waren die wer weiß wie alt oder zu Hause im Gebrauch sind. So geht es ja nun nicht. Seien Sie froh das man Ihnen die Birnen überhaupt umgetauscht hat! Und was das Aufheben von Bons angeht, viele Menschen heben ihre Bons auf. Es gibt nämlich so kleine Kästchen, Schuhkartons, Ordnungsboxen- schon mal davon gehört? Da nimmt man so eine Box in die Hand und beschriftet sie zb mit "Quittungen" oder "Garantiebelegen"- da können Sie dann alle Bons aufbewahren von Artikeln, die defekt gehen könnten. Ab und zu misten sie diesen Karton dann mal aus. Wenn ich mir Lämpchen für meine Autoscheinwerfer kaufe, hebe ich natürlich auch den Bon auf. Denn auch diese können immer mal von Haus aus defekt sein, genauso wie ein Toaster oder eben auch der klassische Fernseher einen versteckten Defekt haben kann, der erst nach Tagen, Wochen, Monaten auftritt. Man kann sich somit selber viel Ärger ersparen, wenn man die kleinen weißen Zettelchen einfach aufhebt. Sie sind auch nicht anspruchsvoll. Brauchen kein Brot, kein Licht, keinen Zuspruch, nicht einmal viel Platz- sie sind mit einem dummen Karton vollends zufrieden. Mal im Ernst, Bons sollte man immer einige Wochen aufheben- zb alles was Sie mit Kreditkarte oder Ec Karte zahlen. Denn auch dort muss man letztendlich beweisen, wenn etwas falsch abgebucht wird. Passieren kann das immer - und dann haben Sie nicht einmal einen Bon. Für Geräte sollte man sich die Belege immer solange aufbewahren, wie die Garantiezeit läuft- und für Lampen und Co zumindest solange bis sie ihre Mindestlebensdauer überstanden haben.

24.11.2012 | 16:57
von ReclaBoxler-3221438 | Regelverstoß melden
Und lustig wird es dann wenn man aus dem Urlaub wiederkommt und Diebe haben das Haus leergeräumt und die Hausratversicherung soll den Schaden bezahlen, diese bösen Abzocker von Versicherung wollen dann Belege und Nachweise über die Sachen haben die bezahlt werden sollen.

24.11.2012 | 20:08
von ReclaBoxler-1015228 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-3500162

jaja, diese Sprüche kennen wir inzwischen alle. Dazu kann ich nur sagen, ein Zeuge muss auch glaubwürdig sein. Da kann ja jeder ankommen und seine Oma, Neffen, Nichten, Cousins und sonstiges als "Zeugen" präsentieren. Selbst wenn diese beim Kauf gar nicht dabei waren. Im Ernst, sollen die Verkäufer einfach jeden Zeugen so akzeptieren, nur weil Familienoberhaupt Ahmed nun 10 Familienmitglieder anschleppt? Ich glaube es hakt. Was den Kontoauszug betrifft, das mag alles theoretisch ganz toll sein. Aber auf dem Auszug steht ja nicht drauf "Glühbirne" 4,99- sondern nur der Betrag und wer es abgebucht hat. Somit kann sich der Kunde auch irgendwas anderes für 4,99 gekauft haben. Gerade in Märkten wo es eben auch andere Waren gibt ist das ein Problem. Der Kunde kann sich auch ein Paket Kaffee für 4,99 geholt haben und dann mit seinem Kontoauszug "4,99" angekleckert kommen und sagen das sind Glühbirnen gewesen. Zudem gibt es nach wie vor Märkte, da steht nicht einmal auf dem Bon drauf was gekauft wurde, sondern nur der Preis. Da möchte ich wirklich mal sehen, was Sie mit Ihrem Kontoauszug und ihren "Zeugen" beweisen wollen. Nichts. Alles theoretisch, aber nur wenn es Hand und Fuß hat, theoretisch.

25.11.2012 | 15:09
von ReclaBoxler-5147194 | Regelverstoß melden
Der Einzelhändler hätte ja den Umtausch ohne Vorlage des Kassenbons aktzeptiert und hätte den Bon aus dem Kassensystem herausgesucht. Wenn der Kunde nicht Willes oder nicht in der Lage zur Mitwirkung ist kann der Einzelhändler doch auch nix tun. Klar reicht ein Zeuge auch aus - aber muss der Einzelhändler diesen auftreiben?

25.11.2012 | 17:34
von Ragazzi Glück Auf | Regelverstoß melden
Leider ist es so das man für ein paar Euro nicht immer den Kaufbeleg aufbewahrt, anstatt sich dann aufzuregen und das Geschäft zu blockieren sollte man umdenken und in Zukunft die Beläge aufbewahren. Mittlerweile wird so viel Schrott verkauft, auch von namenhaften Firmen das man sich eben später nicht aufregt wenn was kaputt geht. Warum nicht alle Rechnungen in einer Kiste tun und diese Kiste ab und an aufräumen wenn die Sachen nicht kaputt gegangen sind, als sich aufregen, wenn man die Rechnung nicht mehr hat. Mit Rechnung und ein freundliches Gespräch geht fast immer der Umtausch von alleine, ohne Rechnung muss man das dann auch akzeptieren das hier die Angestellten zu recht nichts machen können.

06.01.2013 | 08:11
von ReclaBoxler-9281832 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst


08.12.2013 | 23:37
von Christina Ruppert | Regelverstoß melden
Ich muss leider sagen, das ein Umtausch ohne Kassenbon nirgends angenommen werden MUSS!
Ich meine, auch die Verkäufer sind keine Hellseher, wissen nicht, wo, wann und für welchen Betrag welche Kunde was gekauft hat. Sie können das Teil für 1 Euro bei eBay ersteigert haben und wenns kaputt is, rennen Sie quasi zu Norma, weil sie wissen, dass SOLCHE da vor paar Wochen in der Werbung waren, und verlangen dafür 4,99; Obwohl die aber eigentlich nicht von Norma sind.
Auch ich könnte als Verkäufer nicht immer sagen, ob besagter Artikel von Firma bla bla wirklich in unserem Geschäft geführt wird, oder nicht. Grade dann, wenn es sich dabei um Aktionsartikel handelt, die nur alle 12 Wochen mal da sind.
Deswegen, Kassenbon aufbewahren- und falls was ist, zur Filiale gehen und vorzeigen

Heutzutage muss einfach alles zurückverfolgbar sein. *
Ich halte die Beschwerde für unberechtigt.



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