Durch SEXERGY endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1586 Views | 24.11.2012 | 16:21 Uhr
geschrieben von Allan Gillespie

SEXERGY (München)

Drink-and-Fly with Sexergy Aktion Lockvogelangebot

Lieber Verbraucherschutz,

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der Energygetränk Hersteller Sexergy startete im Sommer eine Werbekampagne namens "Drink & Fly with Sexergy", bei der man nach Kauf einer 24 Dosen Stiege Sexergy einen Freiflug in Europa bekommen sollte (s. hier http://www.drinkandflywithsexergy.com). Die Aktion war für den Zeitraum vom 30. Juni bis 30. September 2012 anberaumt und wurde sehr aggressiv seitens Sexergy im LEH / Drogerieketten (Ihr Platz) beworben.

Nur aufgrund dieser Werbung mit dem Versprechen eines Freifluges erwarb ich 24 Dosen Sexergy für über 35 Euro und schickte die Rechnung zu Sexergy.
Nun erhielt ich von Sexergy jedoch eine E-Mail mit folgendem Inhalt:

############################
Sehr geehrter Herr Gillespie,

Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Momentan ist die "Drink and Fly with sexergy" Kampagne vorübergehend ausgesetzt.
Die Bearbeitung von Anträgen, Buchungen, Angeboten und Anfragen in Bezug auf neue sowie bestehende Anträge, Buchungen, Angebote und Anfragen können im Moment leider nicht bearbeitet werden.

SAMMELBESCHWERDE
Möchten Sie sich dieser Beschwerde anschließen?

Es haben sich bereits 0 ReclaBoxler angeschlossen.

Sobald die Aktion weitergeführt wird oder anderweitig Änderungen stattfinden, wird ein Update veröffentlicht.

Bitte entschuldigen Sie etwaige entstandene Unannehmlichkeiten.

Mit freundlichen Grüßen,

Silvia K.
inspire DRINK & FLY WITH sexergy team

e: Freiflug spider monkey inspireemail.de - t: (069) 12 00 67 57 – inspire, Marsstr. 4, 80335 München"

##########################

Im Internet häufen sich die Berichte über weitere Geprellte, z. B. auf der Facebook Seite von Sexergy.
Ich und weitere Kunden fühlen sich nun durch Sexergy betrogen und fordern die Vertragserfüllung.

Mit freundlichen Grüßen.

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Meine Forderung an SEXERGY: Vertragserfüllung bzw. Kostenrückerstattung der 24 Dosen Sexergy


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (12)


24.11.2012 | 18:12
von X. 99 | Regelverstoß melden
Ich rieche da Insolvenz.
Die wird komme.

24.11.2012 | 19:45
von ReclaBoxler-1015228 | Regelverstoß melden
Diese Gier nach billig billig billig, Rabatten, Gutscheinen und co ist echt nicht mehr auszuhalten. Jetzt kauft man sich schon Getränkedosen um einen Flug zu bekommen. Armes Deutschland.

24.11.2012 | 22:40
von Jupp | Regelverstoß melden
Kann meinem Vorkommentator nur beipflichten. Es ist wirklich nicht mehr auszuhalten. Geiz und Raffgier sind scheinbar immernoch geil.

25.11.2012 | 01:13
von David Steier | Regelverstoß melden
Unbedingt Strafanzeige erstatten und ggf. Adhäsionsantrag stellen!
www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__16.html
www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html

25.11.2012 | 01:53
von John81 | Regelverstoß melden
Mit Gier und Geiz hat das nichts zu tun. Wenn ein Unternehmen aggressiv damit wirbt überall Plakate aushängt etc. und dann das Versprechen nicht einlöst und noch nichteinmal auf Anfragen ragiert oder eine Erklärung veröffentlicht. Warum sollte man sich da nicht beschweren dürfen. Hätte man die Aktion auf einen ausgewählten Kundenkreis beschränken wollen hätte man nicht in jedem Supermarkt die Poster aufhängen lassen. In emails und am Telefon wird man nur belogen. Warum sollte man also nicht dagegen vorgehen.

25.11.2012 | 13:12
von Allan | Regelverstoß melden
Die Antwort richtet sich an Jupp und ReclaBoxer:
"Gier" und "Geiz".

Richtig, auf diesen zwei Begriffen basiert
unser Marktwirtschaftssystem. "Gier" ist der Motor unserer Marktwirtschaft, s. Konsumverhalten, und "Geiz" der selbstregulierende Mechanismus, s. die unsichtbare Hand (Adam Smith).

Einen weiteren Exkurs in Richtung Ökonomie erspare ich mir an dieser Stelle, denn die Kommentare zeugen von fehlender Reife.

David Steier hat es bereits sehr treffend formuliert und die richtigen § erwähnt.

26.11.2012 | 14:34
von ReclaBoxler-4515252 | Regelverstoß melden
Haben Sie in den ausführlichen Teilnahmebedingungen evtl. überlesen, dass dort steht, dass der Anbieter jederzeit sein Angebot abändern oder auslassen kann?

01.12.2012 | 21:39
von Allan Gillespie noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Reaktion seitens Sexergy


02.12.2012 | 22:59
von Allan Gillespie noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


12.12.2012 | 20:22
von Dennis Dennis | Regelverstoß melden
Es gibt eine Antwort auf den Bluff von Sexergy.

www.sammelklage-sexergy.de

Gruß

17.12.2012 | 08:36
von Allan Gillespie noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


07.01.2013 | 09:09
von Allan Gillespie endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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