Durch LEGO gelöste Beschwerde. | 2242 Views | 25.11.2012 | 12:24 Uhr
geschrieben von Gerald Tokarz

LEGO GmbH (Grasbrunn)

Angebliche Markenrechtsverletzung bei eBay

Angebliche Markenrechtsverletzung bei privaten eBay Auktionen. Folgendes Fax habe ich der LEGO Rechtsvertretung heute zugesendet!

SCHLAGWORTE

Sehr geehrter Herr Dr. K. (Rechtsanwalt bei Hoganlovells)

Ich wende mich an Sie, da Sie laut eines Artikels auf Ihrer Homepage im Jahr 2009 bei einer Veranstaltung Ihres Unternehmens offenbar zu aktuellen Markenrechtsurteilen referiert haben und mir deshalb als geeigneter Ansprechpartner erscheinen.

Mit dieser Nachricht bitte ich um kurze Erläuterung, weshalb Ihr Unternehmen, vertreten durch enforcement spider monkey hoganlovells.com meine Auktionen bei eBay hat löschen lassen.

Es handelt sich dabei unter anderem um folgende Auktionen:

150948279869 - ♥ MEGA 750 Teile Feuerwehr Baukasten Lego kompatibel von Best Lock NEU OVP ♥

150948286205 - ♥ 2 Pakete Ligao >500 Teile Ritterburg Baukasten Lego kompatibel NEU OVP ♥

150948286545 - ♥ 2 Pakete Ligao >500 Teile Ritterburg Baukasten Lego kompatibel NEU OVP ♥

150948294208 - ♥ MEGA 750 Teile Feuerwehr Baukasten Lego kompatibel von Best Lock NEU OVP ♥

Ich bin ein kleiner privater eBayer und stelle nicht regelmäßig Baustein-Sets zur Auktion ein!

Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um Ligao bzw. Best Lock Bausteine handelt. Der Vergleich muss an der Stelle erlaubt sein, auf die Kompatibilität zu Legosteinen hinzuweisen, so wie ein Verkäufer von Autoteilen den expliziten Vergleich zu Markenteilen herstellen darf, z. B. "Auspuff passt für Seat Ibiza" o. ä.

Laut meiner Internetrecherchen hat der LEGO Konzern keinen Markenschutz mehr, wenn es um die Bezeichnung/Beschreibung von Bausteinen als "Legosteine" geht! Lediglich das Firmenlogo und die Marke LEGO (ausdrücklich in Großbuchstaben geschrieben!) unterliegen dem Markenrecht.

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Demnach dürfte man auch die "Nachmacher-Bausteine" als Legosteine bezeichnen? ODER? Die Bausteine als "Lego" zu bezeichnen ist quasi allgemeiner Sprachgebrauch und somit NICHT gesondert geschützt. Ebenfalls bin ich der Meinung, dass eine eBay Kategorie frei wählbar ist und nicht von einem Markeninhaber geschützt sein kann.

In der Artikelbeschreibung steht ebenfalls, um welche Hersteller es sich bei meinen Artikeln handelt! Ebenfalls habe ich ausdrücklich geschrieben, dass die Spielsteine zwar baulich kompatibel mit dem Original Lego seien, dies jedoch auf die tatsächliche Qualität keine Aussagekraft besitze.

Ich möchte hiermit explizit auf Ihre selbst erstellten "Fair Play" Regeln hinweisen. Ich empfinde das Löschen meiner Auktionen, deren Einstellen viel Zeit in Anspruch genommen haben, NICHT gerade als Fair Play, sondern als übertriebene Reaktion und unangemessenes und auch als NICHT rechtmäßiges Ausüben einer Machtposition, was ich so nicht stehen lassen möchte, da ich einen für MEINE Verhältnisse hohen Schaden erleide, wenn ich die Artikel nicht privat verkaufen kann.

Ich habe zwei kleine Kinder, für die ich ggf. auch gerne ORIGINAL LEGO CITY von dem Erlös gekauft hätte. Aber mit einer solchen Enttäuschung, wie ich Sie mit Ihrer bisherigen Reaktion erfahren habe, muss ich meine Weihnachtseinkäufe jetzt und in Zukunft überdenken.

Daher bitte ich Sie mit dieser Nachricht um eine kurze Stellungnahme. Bitte erörtern Sie kurz die Auswirkungen des Gerichtsurteils des Europäischen Gerichtshofs in dieser Sache und betrachten Sie den Vorgang bitte auch noch einmal selbstkritisch und aus meiner Position.

Für eine Rückmeldung/Rückfragen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung!

Mit freundlichem Gruß

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Meine Forderung an LEGO GmbH: Eingeständnis der ungerechtfertigten Löschung der Auktionen, Schadenersatz


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Kommentare und Trackbacks (7)


25.11.2012 | 14:03
von ReclaBoxler-6443287 | Regelverstoß melden
Lächerlich das ganze.
Als ob Sie Ihren Kindern besseres Lego gekauft hätten.
Wenn ich als Käufer Lego suche, würde Ihr Vorschlag gelistet und ich würde draufklicken! Warum? Weil ich denken würde, Sie verkaufen Lego und nicht irgendwelchen Schrott.
Alleine Lego im Titel in den Vordergrund zu setzen, ist in meinen Augen Abmahnungswürdig.

Zumdem können Sie sich eventuell noch auf das Finanzamt freuen, bzgl. Prüfung ob Sie hier nicht gewerblich verkaufen.

25.11.2012 | 14:57
von ReclaBoxler-5147194 | Regelverstoß melden
Es grundsätzlich nicht zielführend den gegenerischen Anwalt um rechtsberatung zu bitten.

25.11.2012 | 22:18
von Mega Bloks | Regelverstoß melden
Wenn ich Lego suche und Legokompatibel angezeigt bekomme, weiß ich, dass es sich nicht um Originallegos handelt.

Wenn ich jedoch ein kompatibles Bausteinsystem unter der Kategorie Lego finde, dann halte ich dies schon eher für irreführend.

Ob Lego selbst die Löschung veranlasst hat, wage ich zu bezweifeln. eBay löscht bestimmte Angebote ganz automatisch oder aufgrund von Hinweisen von Nutzern. Und da zählt wie schon seit Jahren auch das Wort "legokompatibel" dazu.

26.11.2012 | 14:21
von ReclaBoxler-4515252 | Regelverstoß melden
Ihre Artikelbeschreibungen bzw. Überschriften sind Irreführend!

Sie schreiben selbst dass die marke "LEGO" (ausdrücklich in Großbuchstaben geschrieben) dem Markenrecht unterliegen. Sie haben aber bei Ihrer Überschrift "LEGO" groß geschrieben.

Schreiben Sie doch "Bausteine Legokompatibel". Solche Verkäufer wie Sie versuchen immer wieder durch irreführende Überschriften an Käufer zu kommen. Sie werben hier für Ihr Produkt ganz klar mit dem Markennamen "LEGO".

Ihr Ebaykonto sollte ebenfalls gesperrt werden!

27.11.2012 | 19:01
von Gerald | Regelverstoß melden
Wahnsinn, wie sich viele gleich so richtig reinsteigern.
Ich habe auf sachliche Klärung gehofft, weil ich einfach die Reaktion für überzogen halte!
genauso überzogen sind hier manche Reaktionen von Leuten, die hier einfach vielleicht besser gar keinen Senf dazugeben sollten.

Habe wie gesagt ausdrücklich auf die Marke die angeboten wird hingewiesen. natürlich soll ein potentieller Käufer auch wissen dass die günstigen Steine mit seinen vorhandenen Original Bausteinen kompatibel sind. und dass die Suche dadurch positiv beeinflusst wird. ist ein erfreulicher Nebeneffekt.

Ich werde den Thread durch "Problem gelöst" schliessen, weil mir das hier zu schnell Überhand nimmt. Will hier keinen Dauerchat ohne sinnvolle Inhalte führen!

27.11.2012 | 19:03
von Gerald Tokarz gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Anwalt der Gegenpartei wird nicht um Rechtsberatung gebeten sondern um Begründung der Entscheidung. Thread Wegen Unwichtigkeit geschlossen!


28.11.2012 | 10:56
von ReclaBoxler-4515252 | Regelverstoß melden
So schnell haben Sie das Problem gelöst?

Ich glaube Sie haben nicht den Hintergrund der ReclaBox verstanden. das ist kein Thread.



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