1159 Views | 26.11.2012 | 11:10 Uhr
geschrieben von Andrea K.

matratzen-online-kaufen.de (Mansfeld)

Ware nicht geliefert und Kaufpreis nicht zurück gezahlt

Bestell-/Kundennummer: 404152

Am 15.8.2012 habe ich im Online Shop "Matratzen Online Kaufen" eine Matratzenauflage bestellt und bezahlt. Bei der Vorabbezahlung hatte ich zunächst keine Bedenken, da ich bereits vor ca. 1 Jahr problemlos in diesem Shop eingekauft habe und da der Inhaber (Herr Dirk Walinski) gut im Internet zu finden ist. Bis dato gab es auch keine/kaum negative Äußerungen.

SCHLAGWORTE

Nach erfolgter Bestellung kam am 3.9.12 eine E-Mail mit der Ankündigung von Lieferverzögerungen. Herr Walinski teilte auf meine Anfrage hin mit, dass die Verzögerung 10 Tage dauern sollte.

Am 18.9.12 schrieb ich wieder eine E-Mail. Hr. Walinski antwortete, dass die Ware in der nächsten Woche kommen würde. Dann folgten E-Mails und Anrufe. Auf E-Mails reagierte Hr. Walinski gar nicht mehr. Telefonisch erklärte er mir, dass der Hersteller Mali dieses Mal leider länger Zeit benötigt, sagte mir aber zu, dass er den Kaufpreis zurückzahlt. Leider passierte wieder nichts!

Am 22.10.12 habe ich mittels Einschreiben eine Frist zur Lieferung gesetzt. Erfolglos verstrichen.

Beim nächsten Telefonat bekam ich die Antwort, dass er endgültig nicht liefern könne, mir aber umgehend den Kaufpreis zurückzahlen würde. Kam aber nichts!

Es sieht so aus, als ob jetzt nur noch der Gang zum Anwalt helfen wird.

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Meine Forderung an matratzen-online-kaufen.de: Sofortige Rückzahlung des Kaufpreises in Höhe von 149,- Euro


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Kommentare und Trackbacks (4)


26.11.2012 | 15:33
von ReclaBoxler-7032819 | Regelverstoß melden
Da Sie so vorbehaltlos per Vorkasse bezahlen, was machen Sie eigentlich wenn so ein Shop pleite geht? Oder wenn Sie eine Reklamation haben? Wenn das Geld erstmal weg ist, ist es weg.

29.11.2012 | 22:09
von ReclaBoxler-2257931 | Regelverstoß melden
Warum denn so nihilistisch? Ein wenig Vertrauen in den Rechtsstaat sollte man schon haben. Ärgerlich ist es zwar, aber es gibt immer noch den Weg des gerichtlichen Mahnverfahrens.

06.12.2012 | 09:20
von Andrea K. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


21.03.2013 | 13:59
von Andrea K. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe jetzt einen Anwalt eingeschaltet. Die Zahlungsfrist ist gerade fruchtlos verstrichen. Wir werden jetzt einen Mahnbescheid beantragen.




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