Durch Löwenzahn Energie gelöste Beschwerde. | 2133 Views | 27.11.2012 | 13:43 Uhr
geschrieben von Christian Luka

Löwenzahn Energie GmbH (Berlin)

Keine Antwort auf Preiserhöhung - IHD Inkasso GmbH

Bestell-/Kundennummer: D10200000056367

Leider versuche ich seit mehreren Wochen die Löwenzahn Energie GmbH bezüglich einer Preiserhöhung zu kontaktieren.

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Mir wurde eine Preiserhöhung mit einer zweiten Abschlagszahlung untergejubelt, die mir im Vorfeld nicht mitgeteilt wurde. Im Internet habe ich inzwischen recherchiert, dass wohl eine Preiserhöhung durch ein getarntes Werbeschreiben durch Löwenzahn versandt wurde. Fakt ist, ich habe dieses Schreiben nie erhalten.

Außerdem habe ich bei Abschluss des Vertrages eine eingeschränkte Preisgarantie abgeschlossen, in der nur gesetzliche Preiserhöhungen weitergegeben werden dürfen.

Ausschnitt Ihrer AGB: "10.1 eine Preisanpassung nur bei gesetzlichen Veränderungen vornehmen."

Nach der ersten Aufforderung habe ich direkt einen Widerspruch an Löwenzahn geschickt mit der Bitte um Klärung des Sachverhaltes. Leider habe ich bis heute keine Antwort erhalten.

Nachdem ich dann eine Mahnung über den Restbetrag erhalten habe, habe ich erneut Löwenzahn kontaktiert und wieder auf meinen Widerspruch hingewiesen und um Klärung gebeten. Auch hier habe ich bis heute keine Antwort erhalten.

Heute ist dann das Schreiben der IHD Inkasso GmbH eingegangen. Wie soll ich jetzt damit umgehen? Sämtliche Kontaktversuche mit der Löwenzahn GmbH sind ja erfolglos geblieben.

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Meine Forderung an Löwenzahn Energie GmbH: Rücknahme der Preiserhöhung


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Kommentare und Trackbacks (13)


27.11.2012 | 14:07
von Werner Grems | Regelverstoß melden
Einschreiben/Rückschein an:

FlexStrom AG
z. Hd. Herrn Robert Mundt (Vorsitzender)
Reichpietschufer 86-90
10785 Berlin

Die Löwenzahn Energie GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der FlexStrom Unternehmensgruppe.

27.11.2012 | 19:53
von ReclaBoxler-2021321 | Regelverstoß melden
Solche getarnten Preiserhöhungen sind meines Wissens bei Flexstrom gerichtlich untersagt worden, hier wird vermutlich die Masche wieder hervorgeholt, am besten gleich verklagen.

27.11.2012 | 20:11
von ReclaBoxler-4211522 | Regelverstoß melden
Nööö - nicht klagen.

Werfen Sie den Inkasso-M_üll dahin, wo er hin gehört. In selbigen!

Kündigen sie den Vertrag zum schnellstmöglichen Termin und achten sie darauf, dass sie bis dahin nicht zu viel bezahlen (auf Basis des alten Vertrages).
Erstellen sie selbst die Schlußrechnung und zahlen dass, was sie nach Ihrer Rechnung zahlen müssen.

Warten sie auf einen GERICHTLICHEN Ma. Hnbescheid und kreuzen Sie da "ich widerspreche der Forderung insgesamt" und lassen sie Flexstrom klagen.
Sie werden (wenn alles stimmt, was sie schreiben) nicht verlieren. Vermutlich wird Flexstrom nicht mal klagen.

28.11.2012 | 15:36
von Christian Luka | Regelverstoß melden
Habe gerade folgende Antwort erhalten: (Wie soll ich jetzt damit umgehen?)

Sehr geehrter Herr Luka,

vielen Dank für Ihre Nachrichten. Zunächst entschuldigen wir uns für die verspätete
Beantwortung Ihrer Anfrage.

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen am 13.09.2012 unsere Preisanpassung zum
01.11.2012 auf dem Postweg zugesandt haben. Da uns keine Postretour vorliegt,
gehen wir von einer ordnungsgemäßen Zustellung aus. Anbei erhalten Sie den Text
der Preisanpassung erneut. Bitte entnehmen Sie dieser Ihre neuen Konditionen.

Wir teilen Ihnen mit, dass Sie sich mit Ihrer Zahlung vom 27.03.2012 von
297,84 Euro gegen die erweiterte Preisgarantie entschieden haben. Grundsätzlich
gibt es die Möglichkeit, eine erweiterte Preisgarantie zu buchen, mit der Sie vor
dieser Preiserhöhung geschützt wären. Von daher empfehlen wir grundsätzlich, die
erweiterte Preisgarantie in Anspruch zu nehmen, was Sie leider nicht getan haben.
Beachten Sie bitte auch, dass das von Ihnen gewählte Tarifsystem keine
eingeschränkte Preisgarantie enthält.

Bei der besagten Preisanpassung handelt es sich um eine Preissteigerung, die
primär staatlich bedingt ist. D.h. der Staat hat u. a. die sogenannte EEG-Umlage
erhöht, diese Preissteigerung geben wir an unsere Kunden weiter. Ferner sind
auch Marktpreisschwankungen auf dem Energiemarkt verantwortlich, denen wir
gerecht werden müssen. Die aktuelle Preiserhöhung fließt von daher vor allem an
den Staat. Wir tun alles dafür, die Konditionen für unsere Kunden so günstig wie
möglich zu halten.

Wie Sie unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Punkt 10.1 entnehmen
können, kann im Falle, dass der Kunden keine oder eine eingeschränkte
Preisgarantie gebucht hat, die Löwenzahn Energie GmbH Änderungen der
Umsatzsteuer und der Stromsteuer, aber auch sonstige Steuern, Abgaben oder
gesetzlich veranlasste Mehrbelastungen, mit der die Belieferung oder die Verteilung
von elektrischer Energie nach Vertragsschluss zusätzlich belegt wird, an den
Kunden weitergeben. Dies gilt auch für künftige Änderungen.

Wir verweisen Sie diesbezüglich auch auf die Diskussionen um deutliche
Preissteigerungen durch die Öko-Umlage sowie weitere Umlagen und die
Netzentgelte. Energieversorger wie Löwenzahn Energie haben kaum eine andere
Chance als solche drastischen Erhöhungen staatlich verordneter Abgaben an die
Verbraucher weiterzugeben.

Im Folgenden übersenden wir Ihnen einen Auszug unserer Allgemeinen
Geschäftsbedingungen:

10.1. Wenn Sie keine oder eine eingeschränkte Preisgarantie gebucht
haben, kann Löwenzahn künftige Änderungen der Umsatzsteuer und
der Stromsteuer zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in
Form einer Preisanpassung an Sie weitergeben. Eine Ankündigungsfrist
für die Preisanpassung oder eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit
für Sie besteht in diesem Fall nicht. Bei einer Senkung oder einem
Wegfall der vorgenannten Steuern ist Löwenzahn ebenfalls zur entsprechenden
Anpassung der Preise verpflichtet. Löwenzahn wird Sie über
die angepassten Preise in geeigneter Weise informieren, z. B. mit der
Jahresrechnung. S. 1 bis 3 gelten entsprechend für die Umlage nach
§ 19 StromNEV, Konzessionsabgaben, gesetzlich veranlasste Belastungen
nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und dem Erneuerbare-
Energien-Gesetz sowie sonstige Steuern, Abgaben oder gesetzlich
veranlasste Mehrbelastungen, mit der die Belieferung oder die Verteilung
von elektrischer Energie nach Vertragsschluss zusätzlich belegt
wird, mit der Maßgabe, dass Ihnen solche Änderungen mit einer Frist
von 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden mitgeteilt werden und
Löwenzahn Ihnen ein Sonderkündigungsrecht gewährt, welches Sie innerhalb
einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung über
die Preisanpassung schriftlich ausüben können.

10.3. Wenn Sie eine erweiterte Preisgarantie gebucht haben, umfasst
diese alle Preisbestandteile mit Ausnahme der Umsatzsteuer. Bei einer
Änderung der Umsatzsteuer gilt Ziffer 10.1. entsprechend. Hinsichtlich
der Laufzeit einer von Ihnen erworbenen Preisgarantie gilt, dass der
Zeitraum bis zum Lieferbeginn nicht auf diese angerechnet wird.

Die Kalkulation der Löwenzahn Energie GmbH beruht darauf, dass die Nachfrage
von zahlreichen Kunden gebündelt wird und dadurch besonders attraktive
Einkaufskonditionen ermöglicht werden.

Als Ihr unabhängiger und umweltfreundlicher Energieversorger ist es unser Ziel,
Ihnen einen fairen Preis für umweltfreundliche Energien zu bieten. Löwenzahn
Energie GmbH steht dafür, dass umweltfreundliche Energie in Deutschland
bezahlbar bleibt. Wie Sie sich sicher vorstellen können, ist die Kalkulation zu einem
solchen Angebot ein ausgesprochen komplexer Prozess. Diesen für den
Individualkunden offenzulegen und zu erklären bedeutet daher einen hohen
Aufwand und gestaltet sich sehr kostenintensiv. Wir bitten deshalb um Ihr
Verständnis, dass wir Ihnen die Details zur Kalkulationsgrundlage nicht zur
Verfügung stellen können.

Die zurzeit im Internet dargestellten Tarife sind Aktionstarife für unsere Neukunden
und stehen nur für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung.

Bitte wenden Sie sich zur weiteren Klärung der offenen Forderungen an das
Inkassounternehmen IHD Inkasso GmbH.

Haben Sie noch Fragen? Dann melden Sie sich einfach bei uns. Unser Tipp: Papierlos und besonders einfach geht das in unserem Kontaktbereich auf www.löwenzahn-energie.de.
Wir freuen uns auf Sie.

Vielen Dank im Namen der Umwelt

Ihr Löwenzahn Energie Serviceteam

29.11.2012 | 16:51
von Strom Robin Hood | Regelverstoß melden
Die gleiche Masche wie bei Flexstrom! Auch kein Wunder: Löwenzahn ist eine Tochter von Flexstrom.
Meines Wissens liegt die Beweispflicht für die Zustellung der Preiserhöhung bei Löwenzahn=Flexstrom. Wenn diese nicht per Einschreiben zugestellt wurde, wird der Nachweis wohl schwierig.
Ich hoffe, sie haben Ihren Widerspruch auf diesem Weg (mit Rückschein) mitgeteilt.
-
Übrigens, berücksichtigen Sie immer die finanzielle Situation des Anbieters. Hierzu:
de.reclabox.com/beschwerde/55660-flexstrom-berlin-finanzielle-situation-von-flexstrom
Mein gleichlautender Beitrag zur Löwenzahn Energie (Beschwerde 55661) wurde leider von der Reclabox gelöscht, vermutlich auf Verlangen von Löwenzahn. Ist denen wohl peinlich.

01.12.2012 | 13:40
von Strom Robin Hood | Regelverstoß melden
Ein weiterer sehr interessanter Artikel vom 26.11.2012 über Flexstrom:
www.wiwo.de/unternehmen/handel/billigstrom-flexstrom-laufen-die-kunden-davon/7437532.html
Übrigens: auch Löwenzahn Energie und Optimal Grün gehören zu Flexstrom!

01.12.2012 | 17:15
von ReclaBoxler-5323514 | Regelverstoß melden
So habe jetzt nochmal einen Widerruf an die Inkasso Firma und die Löwenzahn GmbH geschickt. Dabei habe ich mich auf die erstmalige Unterrichtung der Preiserhöhung mit der Mail vom 28.11. bezogen. Außerdem habe ich auf die AGB's hingewiesen, die eine Erhöhung nur dann rechtfertigt, wenn Steuern etc. erhöht werden.
Ansonsten habe ich noch eine Rücknahme der Preiserhöhung bis 14.12. gefordert, sonst schalte ich meine Rechtsschutz ein.

Mal sehen was jetzt kommt.

02.12.2012 | 05:14
von James 312 | Regelverstoß melden
Hallo zusammen,
also ich bin schon nach 2 Mahnungen jetzt bei einem Schreiben von einem Inkassobüro angelangt. Ich sehe es wie viele andere, die dürfen nicht erhöhen. Habe Mail geschrieben und auf AGB´s verwiesen. Die Antwort war für die Füße.
Jetzt gehts zum Rechtsanwalt Zusage der Rechtschutzversicherung habe ich schon und deren Eigenbeteiligung von 100€ ist es mir Wert.
Bin mir nicht sicher ob das gut ausgeht.
Recht haben und Recht bekommen sind immer noch zwei verschiedene Paar Dinge, hatte damals 10500€ gekostet und 1,5 Jahre gedauert.

05.12.2012 | 08:49
von ReclaBoxler-4390150 | Regelverstoß melden
Die Schnäppchenfalle

www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/News__1094//ContentDetail__12337/

05.12.2012 | 19:41
von Christian Luka noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
So die Rückscheine meiner Widerspruchsschreiben sind angekommen. Mal sehen was sich jetzt tut.


12.12.2012 | 08:35
von Christian Luka noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es gab inzwischen zahlreichen Schriftverkehr, zu einer Einigung sind wir aber noch nicht gekommen. Interessant ist auch, dass der geforderte Abschlagsbetrag auf einmal 70 Euro weniger war und im nächsten Schreiben dann wieder die alte Summe.

hier mal einige Auszüge:

Meine Antwort:

ich habe inzwischen Ihr Schreiben vom 04.12.2012 erhalten und verstehe nach wie vor nicht die drastische Preiserhöhung. Ich widerspreche ihnen hiermit erneut und fordere Sie auf die Preiserhöhung zurückzunehmen.

Sie schreiben von einer Erhöhung der EEG-Umlage, dies kann ich noch soweit nachvollziehen, da es sich hierbei um eine Preiserhöhung des Staates um 5,28 Cent je Kilowattstunde handelt. Gemäß Ihrer Preisanpassung erfolgt jedoch eine Erhöhung um 11,31 Cent je Kilowattstunde plus einer Erhöhung der Grundgebühr von 4,99 Euro auf 11,99 Euro monatlich. Ich bitte Sie daher mir genau zu erläutern, wo der Staat noch weiter Preierhöhungen vorgenommen hat, denn die EEG-Umlage begründet in keinster Weise Ihre Preisanpassung.

Im übrigen verstehe ich nicht warum Sie in Ihrem letzten Schreiben einen Abschlagsbetrag von 450,72 Euro fordern und in Ihren bisherigen Schreiben ein Abschlagsbetrag von 519,77 Euro gefordert wurde. Auch hier bitte ich Sie mir genau zu erläutern, warum es zu dieser Differenz kommt?

Ich fordere Sie auf, bis zum 14.12.12 die Preiserhöhung zurückzunehmen und meine Fragen zu beantworten. Leider bin ich sonst gezwungen Strafanzeige wegen Betruges zu stellen und werde sämtliche Unterlagen an meinen Rechtsanwalt übergeben.

Daraufhin hat Löwenzahn geschrieben:

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 09.12.2012. Zunächst entschuldigen wir uns für die
verspätete Beantwortung Ihrer Anfrage.

Wie wir Ihnen bereits mit unserem Schreiben vom 28.11.2012 mitgeteilt haben,
beruht die Kalkulation der Löwenzahn Energie GmbH darauf, dass die Nachfrage
von zahlreichen Kunden gebündelt wird und dadurch besonders attraktive
Einkaufskonditionen ermöglicht werden.

Als Ihr unabhängiger und umweltfreundlicher Energieversorger ist es unser Ziel,
Ihnen einen fairen Preis für umweltfreundliche Energien zu bieten. Löwenzahn
Energie GmbH steht dafür, dass umweltfreundliche Energie in Deutschland
bezahlbar bleibt. Wie Sie sich sicher vorstellen können, ist die Kalkulation zu einem
solchen Angebot ein ausgesprochen komplexer Prozess. Diesen für den
Individualkunden offenzulegen und zu erklären bedeutet daher einen hohen
Aufwand und gestaltet sich sehr kostenintensiv. Wir bitten deshalb um Ihr
Verständnis, dass wir Ihnen die Details zur Kalkulationsgrundlage nicht zur
Verfügung stellen können.

Bitte beachten Sie, dass Ihr neuer Abschlag für das zweite Belieferungshalbjahr
durch die Preisanpassung 519,77 Euro beträgt. Wir bestätigen Ihnen den Eingang
Ihrer Zahlung von 297,84 Euro am 31.10.2012.

Den Differenzbetrag von 221,93 Euro haben wir an das Inkassounternehmen IHD
Inkasso GmbH weitergegeben. Bitte wenden Sie sich an diese zur weiteren
Klärung der offenen Forderungen.

Daraufhin meine Antwort:

es kann doch nicht Ihr ernst sein, dass Sie Ihrem Kunden nicht aufzeigen können, wie sich die Preiserhöhung zusammensetzt. Vielmehr sind Sie doch dazu verpflichtet, Ihrem Kunden eine Preiserhöhung bekanntzugeben und vor allem die Grundlage nennen zu können. Was würden Sie dazu sagen, wenn die Werkstatt auf einmal 90% mehr Kosten berechnet und Ihnen lediglich mitteilt, dass die Personalkosten gestiegen sind?

Des Weiteren finde ich es unerhört, dass Sie jetzt wieder von einem Abschlag von 519,77 Euro ausgehen, obwohl Sie im letzten Schreiben vom 04.12.12 von einem Abschlag von 450,72 Euro gesprochen haben. Zu dieser Differenz hatte ich Ihnen auch in der letzten Email eine Frage gestellt, die Sie ignoriert haben.

Hiermit widerspreche ich erneut Ihrer Preisanpassung und fordere Sie erneut auf die Preiserhöhung bis zum 14.12.12 zurückzunehmen.

Es kommt mir also wie ein Pinpongspiel vor. Ich werde denn Fall wohl noch vor Weihnachten meinem Anwalt übergeben, habe keine Lust mir die Feiertrag mit so einem Mist zu verderben.

Gruß an ALLE


15.12.2012 | 03:00
von Christian Luka gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hier die Antwort, pünktlich zu meiner gesetzten Frist:

Wir haben Ihre Beschwerde aus der ReclaBox vom 27.11.2012 erhalten und
nehmen wie folgt Stellung.

Wir haben für Sie unsere Preisanpassung zum 01.11.2012 aus Kulanz und ohne
Anerkennung einer Rechtspflicht gelöscht.

Es gelten weiterhin die Konditionen aus der Vertragsbestätigung vom 13.03.2012.

Wir bitten die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.


06.02.2013 | 17:11
von Wolfgang Pfauser Der Kommentator hat sich der Beschwerde angeschlossen
Hallo,

genau der gleiche Verlauf bei mir! Nun auch das Inkasso-Schreiben angekommen! Allerdings handelt es sich bei um Gas wo ja meines Wissens gar keine EEG-Umlage wie beim Strom existiert. Werde nun erneut Widerspruch bei INKASSO und Löwenzahn einlegen!

13.01.2015 | 10:48
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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