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1078 Views | 01.12.2012 | 14:16 Uhr
geschrieben von Jürgen Rittmeier
PROVEA SA (Cheseaux/Lausanne)
Bestell-/Kundennummer: 46847116706
Als Reaktion auf eine Testbestellung kam eine Sendung mit Rechnungsdatum 05.10.2012 am 02.11.2012 an. Ich habe dieses Abo am 03.11.2012 gekündigt (wurde auch bestätigt). Die Abbestellmöglichkeit endete aber am 26.10.2012. Somit konnte ich keine rechtzeitige Beendigung erreichen.
Also kam natürlich die Folgelieferung zum normalen Preis am 17.11.2012. Jetzt verlangt Provea eine Rücksendung auf meine Kosten. Auf meine Reklamationen bekomme ich keine Antwort mehr.
Meine Forderung an PROVEA SA:
Zusendung eines Rücksendeaufklebers
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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usw.
wie die Motte aufs Licht fliegen sind Gier, Geiz, Dummheit und Hirnlosigkeit
die am weitesten vorkommenden menschlichen Eigenschaften noch nicht
ausgestorben. Es heißt ja, jeden Morgen steht ein Dummer auf, aber ist es
wirklich nur einer.
Es sind unverlangte Waren nach §241a BGB, die man weder bezahlen noch für viel Geld in die Schweiz zurück schicken muss!
Es muss vor unseriösen Geldeintreibern gewarnt werden, die versuchen, die unberechtigten Forderungen mit gerichtl. Mahnbescheiden zu legalisieren - denen unbedingt fristgemäß widersprechen, sonst werden sie trotz unrechtmäßiger Forderungen rechtsgültig! Ebenfalls gibt es Berichte über illegale Eintreibemethoden, wie Kontosperren ohne Vollstreckungstitel - bei gesperrtem Konto unbedingt von Bank die Sperraufforderung geben lassen und beim Gericht gegenchecken, manchmal gibt es entgegen der Auskunft der Mitarbeiter keinen Vollstreckungstitel! Das ist illegal, also ab zum Anwalt, notfalls mit Beratungs- und Prozesskostenhilfe!