E.ON SE (Düsseldorf)
Wegen Arbeitslosigkeit wollte ich eine andere Ratenzahlung
Bestell-/Kundennummer: 272002507571
Ich habe im September die Abrechnung bekommen wo drinnen steht, das ich ab 5.11.2012 bis 2.7.2013 monatlich einen Abschlag von 202 € zu bezahlen habe. Da ich im November Arbeitslos geworden bin, habe ich E-on angeschrieben das mir die 202 € zu viel sind und ich ihnen angeboten habe, monatlich 150€ zu bezahlen.
Habe keine Rückmeldung bekommen. Im Gegenteil, sie haben mir dann ein Herrn vom Inkassounternehmen geschickt, der mir den Strom abdrehen will. Ich habe E-on auch eine Kopie von meiner Bescheinigung vom Amt geschickt, hat sie anscheinend gar nicht interessiert und so geht man mit Kunden um, das alles 2 Tage vor Nikolaus, sind das vielleicht schon die Weihnachtsgeschenke? Habe eine auch eine Fax Nummer vom Inkasodienst bekommen, die auch nicht geht.
10.12.2012 | 15:35
Abteilung: Servicemanagement
Sehr geehrter Herr Conradi,
wir bedauern, dass Sie mit uns nicht zufrieden sind. Trotzdem können wir Ihrem Wunsch nicht nachkommen. Die Gründe hierfür hat Ihnen unser Mitarbeiter in einem Telefongespräch erläutert.
Zum Schutz Ihrer persönlichen Daten werden wir im Internet keine weitere Stellung zu Ihrem Anliegen nehmen.
Es tut uns leid, dass Sie in einer persönlich schwierigen Lage sind. Wir raten Ihnen, sich an die entsprechenden staatlichen Stellen oder andere Hilfsorganisationen wie die Caritas zu wenden.
Beste Grüße
Ihr E.ON Vertrieb
Sie haben den Strom verbraucht und müßen Ihn bezahlen.
Sie sind selber Schuld und hättten vorher einfach nicht soviel Strom? verschwenden sollen oder eine Notreserve ansparen können.
so schwierig das für Sie ist, aber ein Energieversorger verlangt den Abschlag, der für Ihren Verbrauch angemessen ist bzw der sich auch Ihrer letzten Verbrauchsrechnung ergeben hat. Wenn Sie entsprechend verbrauchen, müssen Sie auch zahlen. Kein Energieversorger wird sich darauf einlassen, weniger Abschlag zu nehmen, um dadurch eine Nachzahlung zu provozieren, die dann vom Kunden auch nicht bezahlt werden kann. Hier denken Sie leider in die völlig falsche Richtung. Ein Energieversorger ist ja nicht die Wohlfahrt oder das Sozialamt, das allen Arbeitslosen entgegen kommt. Das ist ein Unternehmen, dass seine Finanzen durchkalkulieren muss. Wenn Sie nicht einmal den Abschlag zahlen können, müssen Sie sich was überlegen. Entweder weniger verbrauchen, ganz wenig heizen, Wasser sparen etc- oder Sie müssen am Sonntag halt Zeitungen austragen- das machen viele. Dann können Sie sich auch den Abschlag leisten.
Anders kann ich mir einen solchen Stromverbrauch jedenfalls nicht erklären.
Davon abgesehen sollten die Inkassobriefe in der Tat ignoriert werden, sofern wirklich regelmäßige Zahlungen erfolgen.
Erst ein Gerichtsvollzieher kann mit einem entsprechenden gerichtlichen Bescheid Vollstreckungsmaßnahmen vornehmen und die Abschaltung des Stroms veranlassen.
"Nein, aber was ich da bei anderen so lesen muß habe ich von E-on nichts anderes erwartet! "
Ein Versorgungsunternehmen ist kein Sozialamt!
Betreffend der Reduzierung der Abschlagsbeträge:
Haben Sie den Stromzähler und Gaszähler abgelesen, zB kurzerhand fotografiert und haben Sie veranlasst, das aufgrund der aktuellen Zählerstände Zwischenabrechnungen erstellen werden
Und ist aufgrund der Zwischenabrechnungen eine Absenkung der Abschlagsbeträge möglich oder nicht?
MfG