Durch eBay gelöste Beschwerde. | 1688 Views | 28.12.2012 | 14:15 Uhr
geschrieben von Der Göttliche

eBay (Kleinmachnow)

EBay unterstützt betrügerischen Käufer und bucht Geld zurück

Bestell-/Kundennummer: (ID: C276-L004-T16028-S111-W000000) (KMM36554884V78690L0KM)

Am 03.11.2012 wurde von mir über eBay ein Heizungsregler als defekt verkauft, zusätzlich nochmals mit dem ausdrücklichen Hinweis:

SCHLAGWORTE

"Achtung:
Dieser Regler arbeitet nicht einwandfrei, er ist als Regler in diesem Zustand nicht zu gebrauchen.
Er ist ausschließlich für den Zweck gedacht, dass Bastler ihn eventuell reparieren oder als Ersatzteilträger verwenden können!

Als funktionierender Heizungsregler ganz sicher nicht einsetzbar. Nur Ersatzteilspender! "

Der vorstehende Hinweis wurde so aus dem eBay-Angebot Artikelnummer 160915432394 kopiert.

Vor Kaufabwicklung wurde dem Käufer nochmals per Mail mitgeteilt, das es sich um einen defekten Regler handelt.

Nach Übersendung des Teiles hat mir der Käufer (stropp1998) am 10.11.2012 um 12.32 Uhr über eBay folgende Nachricht gemailt:

"Hallo,

Regelung vom Sanitärinstallateur eben Eingebaut und festgestellt die ist defekt.

Bitte um sofortige Rückabwicklung, senden Sie mir den gezahlten Betrag wieder zurück an,

H K

Konto:

BLZ:

Sparkasse Köl - Bonn,
nach erhalt sende ich Ihnen die Regelung / Steuergerät zurück zu Ihnen.

Bitte um zeitnahe Antwort, Danke

Gruß "

Die persönlichen Daten wurden hier von mir natürlich entfernt.

Um 13.05 Uhr (33 Minuten nach der Mail) hat dieser Käufer bei eBay einen Fall geöffnet wegen "Artikel entspricht nicht der Beschreibung" mit folgender Begründung:

Zitat eBay:

"Das hat uns der Käufer bisher mitgeteilt:

Dem Käufer zufolge weicht der Artikel erheblich von Ihrer Beschreibung ab. Der Käufer hat versucht sich mit Ihnen in Verbindung zu setzen. Der Käufer hat am 03. Nov. 2012 bezahlt. Der Käufer hat Kontakt mit Ihnen über Ihre E-Mail-Adresse aufgenommen. Der Käufer hat keine Antwort erhalten. Der Käufer erwartet, dass Sie das Problem lösen. Der Artikel weist keine sichtbaren Schäden auf, funktioniert aber nicht. Ergänzende Angaben: "Hallo, leider ist diese Regelung gar nicht zu nutzen, auch noch niocht mal als Ersatzteilspender, da die absichlich beschädigt wurde. Ich möchte mein Geld zurück und der Verkäufer bekommt die Regelung wieder. Damit wäre ich zufrieden, hoffe auf eine schnelle Rückführung der Kaufabwicklung ohne das weitere schritte gemacht werden müssen. Gruß mH. K" Der Käufer wünscht: Volle Rückerstattung"

Auch hier wurde ausschließlich der Name von mir entfernt, der Rest des Textes ist eine Originalkopie von der eBay- Seite.

Dass ein defekter Ersatzteilträger, welcher keine sichtbaren Schäden aufweist, trotzdem von mir absichtlich beschädigt worden sein soll ist schon hammerhart genug.

Dass aber eine als defekt erworbene Regelung vom Sanitärinstallateur eingebaut wird ist die Krönung.

Es handelt sich hierbei um Aussagen des Käufers selbst!

Dass aber eBay den rechtsverbindlichen Kauf dieser offensichtlich in betrügerischer Absicht des Käufers reklamierten Regelung, welche 100% der Beschreibung entsprach, rückabwickelt und mein Geld von meinem paypal- Konto an den Käufer zurück überweist, ist m. E. Beihilfe zum Betrug.

Auch ein entsprechender Einspruch von mir gegen diese Entscheidung von eBay wurde -mit einem abenteuerlichen Werdegang- abgewiesen.

Vielleicht gibt es ja Leser dieser Reklamation, welche von eBay genauso behandelt wurden. Dann sollte man vielleicht über eine Sammelklage gegen diese Firma nachdenken.

Vielleicht gibt es ja auch einen Rechtsanwalt, welcher auch eBay geschädigt ist und nur einen Antrieb zur Klage braucht.

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Meine Forderung an eBay: Entschuldigung von eBay, sofortige Gutschrift des Kaufpreises und Erstattung des Aufwandes


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
31.12.2012 | 13:04
Firmen-Antwort von: eBay
Abteilung: Beschwerdemanagement

Hallo,

wir wurden über Ihre Beschwerde informiert. Ich werde den Fall heute untersuchen und Sie auf der in Ihrem eBay-Konto hinterlegten Email kontaktieren, um die Angelegenheit zu klären.

Ich wünsche allen einen guten Rutsch nach 2013!

Mit freundlichen Grüßen,

Maximilian Paul

EU Office of the President | www.ebay.de | eBay International AG | Beschwerdemanagement

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Kommentare und Trackbacks (8)


28.12.2012 | 15:00
von ReclaBoxler-2415587 | Regelverstoß melden
Sammelklagen gibt es in Deutschland leider nicht.

28.12.2012 | 15:05
von ReclaBoxler-3607232 | Regelverstoß melden
Ich denke nicht, das Sie von eBay irgendeine Hilfe bzw. Reaktion erwarten können. Denen sind die betrügerische Machenschaften von einzelnen Mitgliedern sowas von egal, hauptsache die Provision kassieren. Am besten ist Anzeige erstatten.

28.12.2012 | 15:50
von ReclaBoxler-5012013 | Regelverstoß melden
Das stimmt.
Gemeint ist auch ein Zusammenschluss eBay- Geschädigter für eine Klage zur Schaffung eines Präzedenzfalles, um dann einzeln aufgrund dieses Urteils gegen eBay zu klagen.
Dann wären die Kosten und das finanzielle Risiko verteilbar.

28.12.2012 | 17:41
von Martin S. | Regelverstoß melden
Auich wenn es Ihnen nicht hilft. Mir ging es in einem vergleichbaren Fall vor ein paar Jahren genauso. Als eBay-Kunde seit 1999, mit über 600 positiven Bewertungen, wurde mein berechtigtes Anliegen von eBay geflissentlich ignoriert. Die sitzen auf einem sehr hohen Ross und haben eine faire Behandlung ihrer Kunden anscheinend überhaupt nicht nötig.

28.12.2012 | 18:58
von ReclaBoxler-5012013 | Regelverstoß melden
Es gibt nur ein Mittel, um sich vor den eBay- Verhaltensweisen zu schützen:
Auf gar keinen Fall Geschäfte über eBay, PayPal oder ein sonstiges Unternehmen der eBay- Gruppe tätigen.
Unbedingt auf andere Plattformen (z. B. hood.de) ausweichen.

Wenn ich mit meiner Beschwerde auch nur einen einzigen Menschen von Geschäften mit eBay abhalten kann ist dies schon den Aufwand wert.

Nochmals: Bitte Finger weg von eBay!

29.12.2012 | 10:42
von ReclaBoxler-2194260 | Regelverstoß melden
Das Problem mit eBay kenne ich auch, habe mich auch schon einige Male über diesen Laden aufgeregt. Als Verkäufer ist man ziemlich machtlos was unehrliche Käufer und Rachebewertungen betrifft. Als Käufer muß man sich aber auch immer öfter mit unehrlichen VK's herumschlagen, die bewußt per Warensendung oder Päckchen *verschicken* (bzw. angeben zu verschickt zu haben), man zahlt, bekommt nichts, Pech gehabt.

eBay interessiert das alles nicht. Da hilft nur Anzeige erstatten.

04.01.2013 | 15:14
von Der Göttliche noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
EBay hat sich mit mir in Verbindung gesetzt und Entgegenkommen signalisiert.
Bisher ist der Fall aber noch nicht endgültig geklärt.


05.01.2013 | 11:23
von Der Göttliche gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
EBay hat den Kaufpreis überwiesen.
Von Entschuldigung oder gar Aufwandsentschädigung keine Spur.
eBay hat ausschließlich Schadenbegrenzung in eigener Sache betrieben, da sie in einem Prozess mit fast absoluter Sicherheit mit Pauken und Trompeten unterlegen wären.
Hat mit Kundenfreundlichkeit absolut nichts zu tun.
Deshalb bleibe ich bei meiner Aussage: Nur wer mit eBay keine Geschäfte macht hat auch keinen Ärger.

Dank an ReclaBox!


30.11.2014 | 19:45
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