ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (Köln)
Beitragsservice verlangt Vorauszahlung des neuen Runfunkbeitrages
Bestell-/Kundennummer: Beitragsnummer 457 422 745
Als Rundfunkgebührenzahler endete meine letzte Zahlungsperiode (Dreimonatszeitraum) am 31.10.2012. Mit Schreiben vom 01.12.2012 verlangt der neu eingerichtete Beitragsservice, welcher die GEZ ablöst, zum 15.12.2012 die Zahlung der Rundfunkgebühren für die Monaten November und Dezember 2012. Dies ist soweit nicht zu beanstanden.
Zusätzlich verlangt der Beitragsservice aber, dass ich den neuen Rundfunktbeitrag für Januar 2013 glich mit bezahlen soll. Laut dem ab 01.01.2013 geltenden Rundfunkbeitragsstaatsvertrag werden die Zahlungstermine des Rundfunkbeitrages unter §7 Abs. 1 und Abs. 2 folgendermaßen definiert:
" (1) Die Pflicht zur Entrichtung des Rundfunkbeitrags beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Beitragsschuldner erstmals die Wohnung, die Betriebsstätte oder das Kraftfahrzeug innehat.
[. ]
(3) Der Rundfunkbeitrag ist monatlich geschuldet. Er ist in der Mitte eines Dreimonatszeitraums für jeweils drei Monate zu leisten. "
Demnach kann die Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags erst zum Januar 2013 beginnen, wenn ich ab dann eine Wohnung innehabe. Der erste Dreimonatszeitraum reicht also vom 01.01.2013 bis zum 31.03.2013. Somit ist der erste Zahlungstermin am 15.02.2013 und nicht bereits am 15.12.2012.
Wenn es mit dem Eintreiben von Vorschuss klappt, warum nicht?