Durch REWE Markt gelöste Beschwerde. | 2362 Views | 10.12.2012 | 14:00 Uhr
geschrieben von Leonhard Hüttner

REWE Markt GmbH (Köln)

Hausverbot erteilt durch den Inhaber, Herrn S.

Seit einigen Monaten kaufte ich beim REWE-Markt Stoll oHG in Zirndorf 1 x monatlich 20 - 30 REWE-Geschenkkarten im Wert von je 40,00 € für unsere Mitarbeiter. Das Kassenpersonal dort ist offenbar schlecht geschult, konnte immer nur 2 Geschenkkarten eingeben, weil 100,-- € Eingabewert nicht überschritten werden dürfen. Das gab natürlich immer richtig Stau an der Kasse, was auch mir selber peinlich war.

SCHLAGWORTE

Besserung trat ein, als ein stellvertretender Marktleiter eingriff und mit einem "Schlüsseldreh" bis zu 12 Geschenkkarten einzeln, ohne Zwischenzahlung eingeben konnte (bis zu 500€).

Ich fragte ihn, ob ich die Geschenkkarten künftig telefonisch vorbestellen könnte, um den unnötigen Kassenstau und auch Wartezeiten für mich zu erübrigen. Er sagte zu (leider weiß ich seinen Namen nicht, es gibt aber soweit ich weiß nur 2 Stellvertreter von Herrn S) und im November 2012 machten wir es so. Ich rief an, bestellte, bezahlte am nächsten Tag im Büro und nahm die Geschenkkarten mit - ein Zeitaufwand für beide Seiten von 3 Minuten. Perfekt!

Am Donnerstag, 6. Dez. 2012 wollte ich wieder telefonisch 28 Geschenkkarten je 40 € bestellen. Frau S. war am Telefon und wusste nicht, wie sie das machen sollte. Herr S. kam ins Büro (ich hörte ihn deutlich im Hintergrund) und sagte (in hörbar genervten Ton), sinngemäß, dass das nicht gehe. Frau S. wollte mir dann erklären, weshalb das nicht ginge und war dabei sehr freundlich, aber hilflos. Ihr Mann kam dann noch einmal ins Büro, sie sprach ihn noch einmal an, er antwortete wieder, für mich gut hörbar, ziemlich genervt, ablehnend. Frau S. sagte dann schließlich, dass ich die Karten wie gewünscht am Montag früh bei ihr abholen könne, Sie kümmere sich darum, ich solle nach ihr fragen.

Heute früh war Frau S. nicht da, aber ihr Mann. Nach einiger Wartezeit, in der er (ich stand vor seiner offenen Bürotüre) mit mehreren Mitarbeitern über alles mögliche geschimpft und dabei Stimmen nachgeäfft hatte (er schien mir, wie bereits am Dommerstag, schlecht gelaunt), konnte ich mein Anliegen vorbringen. Er nahm die "ungeladenen" Karten und wollte damit zur Kasse zu gehen, um sie einzugeben. Auf meine Frage, weshalb das nicht bereits erledigt sei, ich hatte doch vorab bestellt, sagte er mir, das sei nicht möglich - und der Mitarbeiter, der das im Vormonat erledigt hatte, bekäme eine Abmahnung, weil er es gemacht hatte. Ich fragte ihn, ob das sein Ernst sei, einen Mitarbeiter, der im Interesse der Kunden handelte und Initiative zeigte, abzumahnen? Er sagte, sei das unbedingt nötig, denn sonst würde er seine eigene Entlassung riskieren (?) wenn die Revision käme.

Ich sagte daraufhin, dass ich unter diesen Gesichtspunkten die Gutscheine bei ihm nicht mehr kaufen möchte, woraufhin er mir zurief: "Gut, ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag und möchte sie hier nicht mehr sehen" Ich fragte ihn, ob er mir damit Hausverbot erteilt habe und er antwortete: "Wenn Sie das so verstehen wollen - ja".

Ich hoffe, dass dem angesprochen Mitarbeiter des Herrn S. wegen seiner initiativen, kundenfreundlichen Entscheidung keine Nachteile entstehen.

Die Gutscheine habe ich nun bei einem anderen Anbieter gekauft.

Auch beim wiederholten Durchlesen, glaube ich eine sachliche, so gut wie möglich emotionslose Kritik formuliert zu haben, die den tatsächlichen Ablauf ehrlich wiedergibt. Ob Herr S. immer so ist oder am Donnerstag und heute nur schlecht gelaunt war kann ich nicht beurteilen.

An das erteilte Hausverbot werde ich mich natürlich halten.

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Meine Forderung an REWE Markt GmbH: Keine


 
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Kommentare und Trackbacks (14)


10.12.2012 | 14:20
von Johanna Klausen | Regelverstoß melden
Das sind ja katastrophale Zustände bei REWE. Mein Tipp: Schreiben Sie Ihre Erfahrungen mit der Filiale gleich per E-Mail an den zuständigen Vorstand der REWE-Gruppe, Herrn Lionel Souque: Lionel.Souque spider monkey rewe-group.com

10.12.2012 | 14:30
von ReclaBoxler-3316119 | Regelverstoß melden
Genau schreiben Sie direkt an den Vorstand.

Dann bekommen Sie ein Standardentschuldigungschreiben und bekommen ordentlich den allerwertesten gepudert. Ändern wird sich dadurch nichts, aber Ihnen bleibt zumindest die Illusion das Ihre Beschwerde irgendeiner Form zur Kenntnis genommen wurde.

10.12.2012 | 16:38
von X. 99 | Regelverstoß melden
Das Hausverbot ist sowieso nicht rechtens.

10.12.2012 | 17:17
von ReclaBoxler-7954281 | Regelverstoß melden
Auch wenn Sie das nicht nachvollziehen können, es ist aber tatsächlich so (wenn auch nicht überall) dass man Geschenkkarten nicht im voraus aufladen darf; sind diese erst einmal geladen und der Kunde kommt dann doch nicht, befinden sich im Geschäft Karten auf denen quasi "Bargeld" geladen worden ist, ohne dass dafür bezahlt wurde. Rückgängig machen kann man das nicht und dieses Vorgehensweise öffnet der Manipulation durch Mitarbeiter natürlich Tür und Tor. Daher auch die klare Anweisung durch die Revision. Auch in unserem Betrieb wäre diese Vorgehensweise mindestens eine Abmahnung, ggf sogar eine fristlose Kündigung wegen Manipulation!

Auch in unserem Geschäft dauert eine einzige Aufladung solch einer Karte ca 2-3 Minuten- da das ganze über einen Terminal gebucht werden muss, dieses widerum arbeitet per Datenleitung, das dauert eben einen Moment. Ursprünglich ging man auch davon aus, das ein Kunde sich max. ein paar Geschenkkarten auf einmal kauft, ganz sicher aber nicht 30 auf einmal. Das ist schon ungewöhnlich. Würden Sie sich zb 30 Handyprepaidkarten auf einmal besorgen, müssten Sie im Übrigen ja auch länger warten und ggf eine Schlange an der Kasse provozieren. Abhilfe könnte man schaffen, indem man diese Karten direkt vor Ort bestellt, bezahlt (natürlich mit Quittung) und diese später abholt. Im Grunde müssen Sie doch überall mit einer längeren Wartezeit rechnen, wenn Sie über das normale Maß hinaus Ware kaufen, die einer "Extrabehandlung" bedarf.

Das der gute Mann genervt war, ist verständlich. Er hat seine Anweisungen und die Kunden scheren sich nicht darum- sie wollen es so haben wie sie es für richtig halten und fertig.

Weshalb erwähnen Sie was der Mann im Büro gemacht, über welche Themen er sich unterhalten oder jemanden nachgeäfft hat? Das tut doch gar nichts zur Sache.

10.12.2012 | 17:30
von ReclaBoxler-6016338 | Regelverstoß melden
Ich stelle mir gerade vor, daß der Marktleiter die vielen Gutscheinkarten aktiviert hat und der Kunde kommt nicht um die Karten zu bezahlen. Dann darf der Marktleiter die Karten wieder aus dem Kassensystem nehmen und sich eine glaubhafte Erklärung für die Revision ausdenken damit die nicht glauben er wollte seinen Arbeitgeber betrügen, und kommt aus versehen die Steuerprüfung vorbei. Aber so als Kunde und selber Geschäftsmann macht man sich solche Gedanken nicht. Selber habe ich mal einen Aufstand erlebt weil ein Kollege 4 Auftragsblöcke „verbummelt" hat, daß war viel Spaß für eine Woche.

10.12.2012 | 18:06
von ReclaBoxler-2228485 | Regelverstoß melden
Bedaure das sagen zu müssen, aber der Ladenbesitzer hat das Hausrecht und kann sich aussuchen an wenn was er Verkauft.
Außerdem kann er bestimmen, wer in seinen Laden rein darf und wer draußen bleiben muss, das Hausverbot muss (leider) nicht einmal begründet werden.
Allerdings muss er sich damit abfinden, das er Ihr Geld nicht sieht und darf dabei den schwarzen Peter nicht auf Sie schieben.

Aber ich habe gelesen das ein Ladenbesitzer nur eingeschränktes im seinem Laden hat, da er sein Geschäft für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet hat und kann denjenigen nur in Ausnahmefällen Hausverbote aussprechen, wenn der was geklaut, randaliert oder sonst de Betriebsablauf gestört hat.

10.12.2012 | 20:27
von X. 99 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-2228485
Dann bedauere ich Ihnen mitteilen zu müssen, dass sie keine Ahnung haben.
Die Sache wurde nun schon so oft durchgekaut, dass ein Ladenbesitzer eben nicht einfach willkürlich Hausverbot erteilen kann.
Hier gibt es starke Einschränkungen und Kaufen von Produkten die dem Besitzer nicht passen oder die Länge der Nase gehören definitiv NICHT zu den Gründen die für ein Hausverbot sprechen!

10.12.2012 | 21:56
von ReclaBoxler-2228485 | Regelverstoß melden
 spider monkey X. 99
Aber in andere Beschwerden kommen die anderen Kommentatoren auch mit der Auffassung das ein Ladenbesitzer das volle Hausrecht hat und dass er beliebig Hausverbote austeilen darf.

Hier ein paar Beispiele.

Hier das erste:
Siehe Kommentar von 10.07.2012 | 13:30:
de.reclabox.com/beschwerde/43412-saturn-hannover-unzulaessige-taschenkontrolle-bei-saturn-hannover

Hier das zweite:
Siehe Kommentar von 14.11.2012 | 21:47 und die von 14.11.2012 | 22:30
de.reclabox.com/beschwerde/55602-kaufland-warenhandel-neckarsulm-zu-langes-warten-an-den-kassen-gutscheine-verweigert

Willst du Mehr? Tipp: Benutze diesen Link und da findest du mehr Kommentare von denen, die selbe Meinung sind.

Aber letztendlich gebe ich dir Recht, denn als Ladenbesitzer habe steht mir nur eingeschränktes Hausrecht zu, da ich ja den Laden für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet habe und somit den anderen Leuten den Eindruck wecke, das jeder der was Kaufen will rein darf, es sei den der hat bei mir Geklaut oder andere Dummheiten gemacht.
Wenn ich willkürlich Hausverbote aussprechen würde, dan spricht sich das sogar herum und dann brauche ich nicht jammern das der Laden schlecht läuft und irgendwann den Schuldenberater (P. Z.) brauche.

11.12.2012 | 08:07
von ReclaBoxler-8755641 | Regelverstoß melden
Wer soll denn ein von mir als Ladenbesitzer ausgesprochenes Hausverbot sanktionieren?

Gibt es denn da entsprechende Gerichtsurteile? Und selbst wenn, was würde es mich als Geschäftsinhaber jucken. Wessen Nase nir nicht passt, kommt nicht in meinen Laden. Punkt aus.

11.12.2012 | 08:15
von X. 99 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-2228485
Dann haben auch die restlichen Kommentatoren leider keine Ahnung!

 spider monkey ReclaBoxler-8755641
Das Gericht, der Verbraucherschutz.
Naja, wenn sie genug Gewinn machen um das dann sinnlos zu verpulvern, dann klar können sie das machen. Natürlich die negative PR nicht vergessen!

Und ich zähle nicht wieder die Urteile und Paragraphen auf, dies habe ich hier schon so oft getan!
Interessant ist allerdings das hier, da hat Saturn nämlich ziemlich den Kurzen gezogen:
www.verbraucherschutz-forum.de/?show=EiCM

11.12.2012 | 08:43
von ReclaBoxler-8755641 | Regelverstoß melden
Der Verbraucherschutz ist erst einmal ein zahnloser Tiger. Und wenn Sie, verehrter X. 99, schon Links anbieten, sollte Sie sich vorher auch vergewissern, dass die weiterführenden Links, die einen Fall konkret dokumentieren, auch funktionieren. Warum sind diese wohl vom Netz genommen worden?

11.12.2012 | 12:21
von Angestellter | Regelverstoß melden
Irgendwie bedauere ich die Mitarbeiter von L. H. jedes Jahr und immer wieder werden Sie gezwungen, bei Rewe einkaufen zu müssen.
Versuchen Sie es doch mal mit Weihnachtsgeld für die Angestellten, funktioniert in unserem Unternehmen hervorragend.

11.12.2012 | 12:25
von Sowas | Regelverstoß melden
Die halten ihre Betriebsfeiern bei Rewe an der Kasse ab.
Dort treffen sich dann alle zum gemütlichen Einkaufsbummel.
Sehr glorreich.

19.12.2012 | 16:17
von Leonhard Hüttner gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Vom REWE-Markt Stoll in Zirndorf habe ich keine Reaktion. Ist aber auch nicht nötig, denn ich habe keine Forderung gestellt. Ich halte mich an das Hausverbot und kaufe halt woanders ein.




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