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Keine Lieferung, keine Rückerstattung, Verbrauchertäuschung!
Bestell-/Kundennummer: 10046649
Ich habe am 29.10.2012 einen Imac bestellt, der angeblich am 05.11.2012 in den Versand ging. Der ist dann angeblich, wie ja bei so vielen Kunden, plötzlich verschollen. So wurde es click and buy mitgeteilt. Mir wurde allerdings auf Nachfrage am 27.11.2012 folgendes mitgeteilt:
"eine Zustellung bis zum genannten Termin ist unmöglich realisierbar,
da der Artikel vergriffen ist und eine Bestellung beim Hersteller derzeit
nicht möglich ist. "
Nun warte ich seitdem auf Rückerstattung des Kaufpreises. Dazu habe ich auch eine sehr interessante Email erhalten am 12.12.2012:
"eine Rückzahlung kann aufgrund der Sperrfristen der Banken und gemäß den internationalen Richtlinien der Vereinten Nationen 10 bis 30 Tage dauern. Wenn die Rücküberweisung ausgeführt wurde, sehen Sie in Ihrem Kundenkonto den Status „Zahlung ausgeführt“.
Ich wußte gar nicht, was die Vereinten Nationen so alles beschliessen. Aber bestimmt nicht, wann jemand eine Rückerstattung ausführen darf.
Ich fordere die sofortige Rückerstattung des kompletten Kaufpreises. Ich benötige den Rechner für meine berufliche Arbeit.
Die Historie der Ereignisse bisher:
Amount: 1,461.62 EUR
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Bestellung Nr.: 10046649
30.10.2012: 01) Bestellung eingegangen
30.10.2012: 02) Prüfung Versandbereitschaft
30.10.2012: 03) Versandfertigstellung-Termin 05/November/2012
30.10.2012: 08) Zahlungseingang verbucht
07.12.2012: B5) Stornierung (no Stock)
07.12.2012: L1) Kontengutschrift
08.12.2012: L2) Auszahlungswunsch Eingang
08.12.2012: L3) Auszahlungsbetrag bestätigt
Heute ist der 12.12.2012. Kein Rechner, keine Rückerstattung.
19.12.2012 | 15:50
Abteilung: Supportleitung
Sehr geehrter Kunde,
Um Zahlungsmissbrauch, Geldwäsche und Doppelzahlungen zu vermeiden, unterliegen alle Zahlungseingänge folgenden Sperrfristen ab Zahlungseingang /Auszahlungsanforderung:
Kreditkartenzahlung: 30 Tage
Lastschrift/Bankeinzug: 42 Tage
Sofortüberweisung: 30 Tage
Clickandbuy: 30 Tage
Die Rechtsgrundlage ist das Geldwäschegesetz des Königreiches Thailand, sowie auch die Geldwäscheverordnungen der Bundesrepublik Deutschland. Die Vorschriften sehen eine gezielte Bekämpfung von Geldwäsche vor.
Wir möchten ihnen dies anhand eines fiktiven Beispieles erleutern!
Herr Meier bestellt in unserem Hause eine Digitalkamera im Wert von 500 Euro. Die Zahlung führt er über clickandbuy aus. Er fordert nun die Rückzahlung nach seiner Stornierung an.
Gerade bei Buchungen von Kreditkarten mit Rückzahlwunsch auf eine andere Zahlungsart ist der Verdacht gegeben, dass es sich hier um einen Kreditkartenmissbrauch mit anschliessender Rückbuchung auf ein anderes Zahlungsmedium handelt. In diesem Fall ist dies gegeben, denn wir wissen nicht, über welche Zahlungsart Herr Meier seine Zahlung über clickandbuy vorgenommen hat. Wir wissen aber sehr wohl, dass eine Rückzahlung direkt auf das Clickandbuy Konto von Herrn Meier erfolgt, von welchem er die Auszahlung auf ein Bankkonto veranlassen kann. Herr Meier hat die Kreditkarte vor 2 Tagen gestohlen und legt sich ein clickandbuy Konto an. Er verifiziert die Kreditkarte, denn die Kreditkarte liegt Ihm vor, also alle Daten vorhanden. Die Zahlung wird ausgeführt, denn der rechtmäßige Eigentümer hat vom Verlust der Karte noch nichts bemerkt. Nun stornieren Herr Meier seine Bestellung einige Zeit später und lässt sich die Zahlung auf sein clickanbuy Konto zurückbuchen. Dieses clickandbuy Konto trägt natürlich nicht seinen realen Namen. Nun veranlasst er eine Auszahlung auf ein Bankkonto, welches mit gefälschten Papieren eröffnet wurde. Mittels "seiner" Bankkarte geht er nun zu einem Bankautomaten, der nicht kameraüberwacht wird und hebt den Betrag ab. In aller Regel erhält jeder Kreditkarteninhaber einmal monatlich seine Kreditkartenabrechnung. Also kann es im schlimmsten Fall bis zu 29 Tage dauern, eh der reale Kreditkarteninhaber die Betrugsbuchung erkennt. Das ist ein Szenario, welches wir tagtäglich erleben. Dies ist die Begründung der Rückzahlsperre. Dadurch ist es uns möglich, in solchen Konstellationen die rechtmäßigen Kreditkarteninhaber vor Schaden zu bewahren.
Ich habe eine andere Theorie und möchte das an folgendem Beispiel erläutern!
Nehmen wir mal an es gibt einen Händler in Thailand und dieser bietet Produkte an, die er gar nicht besitzt. Er behauptet aber bei jeder Bestellung diese auf Lager zu haben und bestätigt sogar den Versand derer. Es gehen tagtäglich viele Vorauszahlungen für diese Bestellungen ein. Erst nach 30 Tagen kann man mit einer Stornierung rechnen. Dann dauert es nochmal 1 - 6 Monate bis die Zahlung zurückerstattet wird. So kann dieser Händler bis zu 6 Monate mit dem Geld arbeiten, sprich es anlegen. So kann er auf ganz einfache Weise satte Zinsgewinne einstreichen.
Beschwerde ist gelöst