317 Views | 17.12.2012 | 09:39 Uhr
geschrieben von JKB JKB

Reederei Peter Deilmann GmbH (Neustadt in Holstein)

Haftung Kreuzfahrt Verkehrsträger, nicht Veranstalter

Haftung der Verkehrsträger, nicht der Veranstalter.

SCHLAGWORTE

Meine wiederholten Anfragen nach Beförderungsbedingungen der Aida und Deilmann Unternehmen (Schiffskreuzfahrten) waren erfolglos.

Man verweist auf AGBs/Reisebedingungen, die keinerlei Hinweis auf Verantwortung und Haftung des Verkehrsträgers selbst erwähnen.

Die AGBs/Reisebedingungen beziehen sich nur und immer wieder auf Veranstalter und bieten Versicherung an.

Seeverkehr ist nach dem Athener Übereinkommen und der IMO (International Maritime Organisation) geregelt.

Vielleicht kann ReclaBox etwas über die Haftung dieser Unternehmen herausfinden und warum es keine Veröffentlichung darüber gibt.

Als potentieller Kunde möchte ich mich vorher informieren um Kaufentscheidungen zu treffen.

Reisebüros können keine Info liefern, und Aida und Deilmann hatten nur ausweichende oder überhaupt keine zutreffenden Antworten.

Wo also sind deren Beförderungs- und Haftungsbedingungen einsehbar veröffentlicht?

Sollten die nicht öffentlich sein?

Besonders nach den Vorfällen der Costa Allegra, Classica, Concordia, Europa, Romantica.

P. S. Auf den Webseiten von Aida und Deilmann ist über Haftung als Verkehrsträger nichts zu finden?

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Kommentare und Trackbacks (9)


18.12.2012 | 07:57
von ReclaBoxler-4501185 | Regelverstoß melden
Die Haftungsbedingungen beziehen sich nur auf den Warenverkehr und sind international festgelegt.

Alles was darüber hinausgeht, insbesondere bei der Personenbeförderung, steht in den Bedingungen der Veranstalter.

So einfach ist das.

www.hdi-gerling.de/docs/industrie/broschueren/hdi_gerling_404_TRP_501.pdf?NM_

18.12.2012 | 10:17
von KJB KJB | Regelverstoß melden
Nicht korrekt, noch mal lesen, und besonders Athener Abkommen, IMO und ABBs anderer (auch Deutscher) Verkehrstraeger! Siehe auch Befoerderungsbedingungen!

18.12.2012 | 10:27
von KJB KJB | Regelverstoß melden
HDI-Gerling redet von Fracht, hier gehts um Kreuzfahrt, so wie im Text aufgefuehrt. Im Allgemeinen gehen nur Menschen/Passagiere auf Kreuzfahrt, nicht Fracht, oder?

19.12.2012 | 08:05
von ReclaBoxler-3516985 | Regelverstoß melden
Und bei der Haftung des Verkehrsträgers, geht es, wie oben geschrieben, um Waren und nicht um Menschen.

Einfach mal lesen!

20.12.2012 | 10:10
von KJB KJB | Regelverstoß melden
Und was ist das hier?
europa.eu/legislation_summaries/transport/waterborne_transport/tr0018_de.htm

20.12.2012 | 10:22
von Kjb Kjb | Regelverstoß melden
Und hier:
eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:131:0024:0024:DE:PDF

24.12.2012 | 10:08
von JKB JKB noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keinerlei Reaktion von Deilmann


24.12.2012 | 10:47
von JKB JKB noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


28.01.2013 | 12:20
von JKB JKB noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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