Durch tegut... Gutberlet endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1707 Views | 18.12.2012 | 09:15 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-6528642

tegut... Gutberlet Stiftung & Co. KG (Hünfeld)

Fremdkörper in der Wurst und Zähne sind zersplittert

Ich kaufte bei Tegut in Hünfeld, hauseigen gemachte Schwartemagen Wurst, im Ring. Als ich ein grösseres Stück abgeschnitten hatte und hinein biss, war da ein größeres Knochenstück, auf das ich gebissen hatte und 2 Kronen meiner Schneidezähne zersplitterten komplett. Ich war vollkommen geschockt, Schmerzen, meine Kinder fassungslos.

SCHLAGWORTE

Natürlich meldete ich dieses, mit allen Unterlagen vom Zahnarzt, Rechnung der Zahnarztkosten VON 690€, Zeugenbenennung, ect Tegut Fulda. Da hies es aber sofort: "Dies kann immer mal passieren, wir sind nicht haftbar! "Und die Sache war für Tegut erledigt. Nur weil ich Einspruch erhob; eine Schadensanzeige-Haftpflicht -von Tegut, ausfüllte ging es noch einmal zur Haftpflicht- Versicherung von Tegut. Doch lehnten diese auch die Kostenübernahme komplett ab. Auch mit den Worten, dies könnte immer mal passieren, sei nicht zu vermeiden!

Ich legte Beschwerde ein, beschrieb das nun bei uns, mit den Kindern Weihnachten gestorben sei, denn 690€ hatten wir nicht so nebenbei, . ect. Schrieb dieses an mehrere Stellen bei Tegut, doch NIEMAND! meldete sich je wieder bei mir.Es gibt bei Tegut niemanden, den dieser Schadensfall, gr. Schmerzen, Rechnungen, zahlreiche Arztwege und Terminen. ..interessiert. Null-Kundenservice, Interesse, Unrechtsempfinden, Mitgefühl. Und auf allen Kosten bleiben wir sitzen.

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Meine Forderung an tegut... Gutberlet Stiftung & Co. KG: Erstattung der Zahnarztkosten


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
04.01.2013 | 11:51
Firmen-Antwort von: tegut... Gutberlet Stiftung & Co. KG
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau Kalb,

der Leiter unserer Schadensabteilung, als auch der zuständige Sachbearbeiter der Versicherung sind mit Ihnen direkt Ende November/ Anfang Dezember schriftlich in Kontakt getreten. Dass Sie mit den Stellungnahmen nicht einverstanden sind bedauern wir, bitten jedoch um Ihr Verständnis, dass wir an dieser Stelle keine weitere Stellung zum Sachverhalt nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre tegut… Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (6)


18.12.2012 | 09:19
von Franziska Löwe | Regelverstoß melden
Hallo Nachbar (komme aus Rasdorf :-) ),

hatte schonmal einen ähnlichen Fall. Da ging es um eine Ja-Wurst, in der noch eine ca. 6 cm lange Hühnerkralle drin war, die mir den gesamten Rachenraum aufgekratzt hat.

Auch hier war (von REWE) niemand zuständig und keinen hat es interessiert :-( Die ziehen sich da schön raus aus der Nummer.

18.12.2012 | 09:43
von ReclaBoxler-2619717 | Regelverstoß melden
Auch wenn es ihnen nicht gefällt: Tegut hat immer noch Recht. Auch wenn ihnen dies auch schon an anderer Stelle im Netz bereits bestätigt wurde.

26.12.2012 | 13:13
von ReclaBoxler-6528642 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Guten Tag,
es hat sich bis jetzt niemand von Teut, bei mir gemeldet. Leider!
Frohe Weihnacht und Danke für ihre Hilfe


07.01.2013 | 13:30
von ReclaBoxler-6528642 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Tegut äußerst sich nicht weiter dazu bei ReclaBox, wie Sie mitteilten.
Sie verweigern in jeglicher Hinsicht eine Einigung, Tegut ist an keinerlei Kompromiss o. a. interessiert. Eine Teilübernahme der Kosten wäre schon ein schönes -kundenfreundliches-Zeichen gewesen. Ob Tegut nun im Recht ist oder auch nicht. Denn Recht haben oder im Recht sein "richtig sein, im Sinne der Kunden", ist immer noch zweierlei! Und deshalb sollten Unternehmen, die uns als Kunden wollen, gerade im Lebensmittelbereich! wesentlich mehr Verantwortungsgefühl zeigen. Solche Verletzungen sind unakzeptabel! Man sehe auch den Kommentar mit der Hühnerkralle, Danke dafür!
Danke auch ReclaBox, prima das es euch gibt!


12.03.2013 | 11:34
von Peter Fischer | Regelverstoß melden
Dieses "Vorgehen" hat bei tegut offenbar System.

1. tegut-Antwort: "Wir sind nicht schuld, wir sind nicht haftbar" (könnte schon ein fester Textbaustein sein)
2. erst nach Kundenbeschwerde wird Fall doch an Gothaer Versicherung gemeldet
3. Gothaer Versicherung lehnt ab, da tegut immer behauptet (auch wenn es aus Kundensicht nicht stimmt und die Mitarbeiter Vor-Ort vielleicht etwas anderes gesagt haben), angeblich alles notwendige getan zu haben, sodass angeblich keine Haftung/Schuld besteht
4. da hilft nur der Weg zum Rechtsanwalt und eine Klage vor Gericht sowie die Information der Öffentlichkeit (Internet, soziale Netzwerke, Presse, etc.) über dieses Kundenunfreundliche verhalten

Bei mir lief es genau so ab:

Schaden-Nr. HS 39.12.0759598-99632 - VS-Nr. 39. 490. 597029
Auf dem Parkplatz des tegut-Marktes in Baunatal-Altenritte hatten sich mehrere Einkaufswagen gelöst und sind an mein Auto gerollt.

Dies wurde von einer tegut-Mitarbeiterin schriftlich bestätigt.
Jetzt weigert sich tegut, den Lackschaden an meinem Auto zu bezahlen.
Während die Mitarbeiterin bestätigt hatte, dass die Wagen "kaum kontrolliert werden" behauptet tegut jetzt, dass diese angeblich 3 x täglich kontrolliert werden.
Mit dieser vorsätzlichen Lüge versucht tegut jetzt sich aus der Haftung zu stehlen und diesen Grundsatz "Wenn ein Auto mit einem Einkaufswagen zusammenstößt, dann haftet der Ladenbesitzer, zu dem der Einkaufswagen gehört. Das gilt auch dann, wenn der Einkaufswagen vom Wind angetrieben ein Auto beschädigt. Der Ladenbesitzer muss dafür sorgen, dass Einkaufswagen ordnungsgemäß gesichert abgestellt werden. "auszuhebeln.
Seitens tegut gab es bis heute nicht einmal eine Entschuldigung.
Sollte der Schaden von tegut nicht bezahlt werden, wer ich, meine Verwandten und zahlreichen Bekannten nie mehr in diesem kundenunfreundlichen Laden einkaufen.
***
Die Unterlagen gehen noch diese Woche zu einem befreundeten Rechtsanwalt, da sich tegut weiterhin weigert, für den verursachten Schaden aufzukommen.
tegut ist der Meinung, dass sie durch die Sichtkontrolle des Parkplatzes (Zitat "eine 3x täglich Sichtkontrolle des Kundenparkplatzes erfolgt. Wohl gemerkt des Parkplatzes. ") nicht für den Schaden haften müssen (Zitat "haben wir nach gültiger Rechtsprechung unserer Verpflichtung zur Verkehrssicherung Genüge getan. ").
Erst nach der Beschwerde im Internet tut es ihnen leid (Zitat " Trotz alledem bedauern wir, dass sich dieser Vorfall ereignete, bleiben aber nach wie vor bei unserer Auffassung, dass uns hier
kein Verschulden trifft. ").

Kundenfreundlichkeit sieht anders aus.

Aber es gibt ja genügend kundenfreundlichere Geschäfte im Ort.

Alle meine Verwandten, Freunde und Bekannten werden jetzt lieber bei den wesentlich kundenfreundlicheren Geschäften von Rewe, Edeka, Netto, Aldi, Lidl, Herkules, etc. einkaufen und das ohne das Parkrisiko auf eigene Gefahr wie bei tegut.

12.03.2013 | 11:37
von Peter Fischer | Regelverstoß melden
Mir ging es in Bezug auf einen Lackschaden am Auto durch einen Einkaufswagen von tegut ähnlich.

Da hilft nur der Weg zur Verbraucherberatung bzw. der Gang zum Anwalt.



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