Durch ProMarkt gelöste Beschwerde. | 459 Views | 27.12.2012 | 13:22 Uhr
geschrieben von Bernd Fischer

ProMarkt (Neunkirchen)

Einfach mal defektes Austellungsstück unterjubeln!

Ich betrat am 19.12.2012 den ProMarkt in Neunkirchen um mir ein Neues Laptop für meine Arbeit zu kaufen. Nach kurzer Suche entschied ich mich für ein Packard bell. Ich kontaktierte einen Verkäufer über meine Absicht, Selbiger sagte, er schaue mal nach, ob noch eins da wäre und nahm das Austellungsstück mit nach hinten. Nach 2 Minuten kam er wieder und meinte: Na, eins haben wir noch, Glück gehabt! Ich nahm es in der originalen Verpackung mit nach Hause. Als ich das Paket öffnete, sah ich das er mir das Ausstellungsstück mitgegeben hatte (Eine Frechheit!). Zumindest hätte er das sagen können! Da ich nun echt keine Lust hatte wieder in den Markt zu fahren und dachte: Wird schon nicht gleich defekt sein, ging ich ein paar Tage später dran das Gerät einzurichten.

SCHLAGWORTE

Beim Hochfahren streikte es schon mal, dann bemerkte ich, dass viele Einstellungen auf polnisch schon vollzogen waren und einzelne Buchstaben nicht auf den entsprechenden Anschlag funktionierten (druck auf Y erscheint Z, und umgekehrt)

Diese Verschiedenen Merkmale zeigen doch eindeutig, dass dieses Gerät schon in anderem Besitz war und sehr warscheinlich zurückgegeben wurde!

Das ist in meinen Augen ganz klar vorsätzlich bzw. Betrug. Ist das der Versuch den Umsatz hoch zu halten? Geht es PRO- Markt vielleicht zu gut, das solche Praktiken angewand werden? Dort werde ich in meinem Leben nichts mehr dort kaufen!

Ich bin mal gespannt, was morgen die Betreffenden Verkäufer in der Filiale im Saarpark- Center Neunkirchen dazu meinen.

Defekt kann ja immer mal etwas sein, da steckt ja keiner drin, aber so etwas?

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Kommentare und Trackbacks (4)


27.12.2012 | 13:42
von ReclaBoxler-3427812 | Regelverstoß melden
Erst mal eine öffentliche Beschwerde schreiben und dannach zu Reklamieren, ist weder klug noch fair.
Das mit "Y" und "Z" ist die Einstellung für englische Tastaturern.
Sie haben zwar im Prinzip recht, aber in Zukunft sollten sie doch erst mal den Händler kontaktieren, bevor sie in einem öffentlichen Beschwerdeforum Dampf ablassen.

27.12.2012 | 19:39
von ReclaBoxler-3919582 | Regelverstoß melden
Fasuch doch nedd hochdeidsch se schweddze, kannschs jo doch nedd :)

27.12.2012 | 23:30
von ReclaBoxler-5755135 | Regelverstoß melden
Finn ich aach. Das soller nit mache. Das läst sich grauselich.

13.01.2013 | 18:07
von Bernd Fischer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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