370 Views | 01.01.2013 | 18:33 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1309052

Stadtwerke Hilden GmbH (Hilden)

Stadtwerke Hilden rechnen falsch ab

Sehr geehrte Frau W.,

SCHLAGWORTE

ein Thema würde ich nach Möglichkeit eben anschneiden. Obschon eine Mahnsperre eingerichtet wurde, welche die Nachzahlung betrifft, erhielt ich jüngst eine Mahnung über die Nachzahlung sowie die laufenden Abschläge aus scheinbar pekuniären Gründen der Stadtwerke Hilden.
Ich habe Sie zu keinem Zeitpunkt aufgefordert, die Abschläge zu sperren.

Thema ist, wie bereits erwähnt, der Nachzahlungsbetrag, der gemäß meinen Messprotokollen vor der Verplombung durch Dritte verursacht wurde. Darüber hinaus sind Netzbetreiber bei unberechtigten Sperrungen haftbar für entstandene Schäden, angefangen bei verdorbenen Lebensmitteln, über Hotelkosten, bis hin zu Schäden an Geräten durch den verschuldeten Netzausfall.
Ich habe die Zahlung schließlich nicht selbstverschuldet (Insolvenz oder der gleichen) verweigert, sondern ordnungsgemäß Widerspruch eingereicht.

Ein Beispielurteil aus Schleswig-Holstein mit dem AZ 3 C 97/11 ist im Jahr 2011 ergangen.
Der Mitbewerber E.ON wurde hierbei verurteilt, sowohl die Sperrkosten sowie Auslagen der Mandantin als auch die Prozess- und Anwaltskosten zu tragen. Dies ist eine Verfahrensweise, die nicht unbedingt bestritten werden muss.

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In diesem Zusammenhang gehe ich allerdings von einer fehlerhaft versandten Mahnung aus. Ich bitte Sie daher mir unaufgefordert zu bestätigen, dass der Stromlieferungsvertrag vorerst aufrecht erhalten wird und die von Ihnen erwirkte Mahnsperre auch eine (wie der Name impliziert) aufschiebende Wirkung für den Nachzahlungsbetrag hat. Die Abschläge buchen Sie bitte ab oder senden mir dafür einen Überweisungsträger.

Es leuchtet mir auf Grund der Geschehnisse nicht ein, weshalb mich Mitarbeiterin Nicole P., die kurzzeitig die Korrespondenz übernahm, bedrohte. Sie ist nicht in der Position hierfür.

Ich hoffe darauf, dass sich die Stadtwerke Hilden in diesem Zusammenhang für das folgende Geschäftsjahr positive Vorsätze gefasst haben. Es ist schließlich - meiner Meinung nach - eine nicht in diesem Umfang notwendige Arbeit für beide Parteien. Sie sind offenkundig eine hilfsbereite Mitarbeiterin des Unternehmens, allerdings denke ich, es gibt auch wichtigere Kunden als meine Person.

In diesem Sinne bis im neuen Jahr. Mit freundlichen Grüßen

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Meine Forderung an Stadtwerke Hilden GmbH: Angemessene Entschädigung für die Unannehmlichkeiten, den vertuschten Zählerwechsel, geschätzte Zählerstande, nicht zuletzt für die Bedrohungen von Frau P.


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