1258 Views | 06.01.2013 | 15:41 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5126252

Street One GmbH (München)

Mangelhafte Bekleidung

Am 21.12.2012 kaufte ich mir bei Galeria Kaufhof in München einen flaschengrünen Rollkragenpulli für 39,95 Euro. Nach einmaligem Waschen (per Hand!) wollte ich diesen gestern anziehen und bemerkt eine aufgehende Naht an der Schulter. Kurz geärgert, aber gut, das Zunähen ist ja schnell erledigt. dachte ich!

Bei genauerem Hinsehen habe ich noch mehr lose Fäden an verschiedenen Nähten bemerkt und zudem laufende Maschen an der Vorderseite des Pullis, also wo man es besonders gut sieht! Dabei hatte ich diesmal bewußt zu dieser Marke gegriffen, weil die Qualität meiner sonst üblichen Lieblingsmarke leider auch ziemlich nachgelassen hat! Natürlich kann ich gerade diesen Kassenbon nicht mehr finden (eigentlich hebe ich diese immer auf) und wohne auch fast 400 km von München entfernt, also schnell mal im Kaufhof nachfragen geht leider nicht.

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Meine Forderung an Street One GmbH: Erstattung des Kaufpreises


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Kommentare und Trackbacks (9)


06.01.2013 | 16:07
von Konfus | Regelverstoß melden
Warum wollen Sie von STREET ONE Geld wenn Sie doch bei Galeria Kaufhof gekauft haben? Meinen Sie, daß Sie dort den Kaufpreis ohne Kassenbon erstattet bekommen.

06.01.2013 | 19:07
von ReclaBoxler-1953248 | Regelverstoß melden
"Natürlich kann ich gerade diesen Kassenbon nicht mehr finden (eigentlich hebe ich diese immer auf) "
Wer's glaubt wird seelig.

06.01.2013 | 19:22
von Thomas Winter | Regelverstoß melden
Nehmen Sie mit Ihrem Vertragspartner Kaufhof Kontakt auf. Wenn Sie den Kauf an diesem Tag anderweitig beweisen können, also z. B. Zeugen für den Einkauf haben, brauchen Sie auch keinen Kassenzettel.

Verlangen Sie die Nacherfüllung direkt schriftlich bei Kaufhof.
dejure.org/gesetze/BGB/439.html

Machen Sie sich wegen eventueller Porto- oder Reisekosten keine Sorgen, die muss Kaufhof tragen.

" (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. "

06.01.2013 | 19:22
von Lachen darf man Schon | Regelverstoß melden
Ich hab in über 40 Jahren im Beruf mittlerweile alle Erklärungen und Begründungen durch, Zeugen die den Kauf beweisen sollten aber auch nicht wußten außer, so genau kann man sich ja nicht merken welcher Tag und welche Kasse das war, oder der blonde Verkäufer da hinten hat mit gestern, dabei ist der „Blonde" schon seit 3 Wochen im Krankenhaus. Aber Lustig und Erheiternd ist es schon wenn die Kunden dann den „Chef" kennen, ich kenn den auch, oder anfangen zu drohen. Aber es macht schon Spaß hier in der ReclaBox so manche Beschwerde zu lesen.

06.01.2013 | 19:45
von Man glaubt es Nicht | Regelverstoß melden
 spider monkey Thomas Winter,
immer schön zu Ende lese, Gelle.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

Da bleibt doch der BF glatt auf seinen Reise, Hotel und Lohnausfallkosten hängen, aber was soll's Probieren kann nicht schaden.

07.01.2013 | 19:32
von ReclaBoxler-2996671 | Regelverstoß melden
 spider monkey Konfus: Weil schließlich Street One diese mangelhafte Ware auf den Markt gebracht hat und nicht Galeria Kaufhof!
 spider monkey Recla-Boxler 1953248: Sie müssen das ja nicht glauben, ich weiß, dass es so ist (schließlich habe ich gestern fast eine Stunde lang Kassenbons von 2 Jahren geprüft und aussortiert, nicht Sie!). Im übrigen tut Ihr unqualifizierter Kommentar auch nichts zur Sache!
 spider monkey Street One: gerne tausche ich auch die fehlerhafte Ware gegen einen neuen Pullover, die Artikel-Nr. ist laut Etikett 108790/1943

14.01.2013 | 22:05
von ReclaBoxler-5126252 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


29.01.2013 | 14:24
von ReclaBoxler-5126252 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


19.02.2013 | 23:27
von ReclaBoxler-5126252 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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