Aral AG (Bad Homburg)
Diskriminierung und Beleidigung an Araltankstelle
Folgende Beschwerde habe ich bereits veröffentlicht:
Gestern 13.11.2012 verhängte der Betreiber der Aral Tankstelle in 61350 Bad Homburg, Saalburgstraße 114 ein Hausverbot für alle Taxifahrer.
Sicherlich gibt es auch unter Taxifahrern unangenehme Zeitgenossen, was aber wohl kaum dazu berechtigen dürfte, einen ganzen Berufsstand durch ein solches Hausverbot zu diskriminieren.
Ich wollte mir während der Nachtschicht ein Brötchen holen und wurde vom Gelände verwiesen mit der Begründung ALLE Taxifahrer haben Hausverbot. Ich selbst habe mir dort nie etwas zu Schulden kommen lassen.
Ich habe mich zwischenzeitlich mehrfach kundig gemacht.
Ein Geschäftsinhaber oder Geschäftsführer darf jederzeit ein Hausverbot gegenüber EINZELNEN Personen aussprechen ohne Angabe von Gründen.
Nennt er jedoch trotzdem einen Grund, darf der Grund nicht die Hautfarbe, die Staatsangehörigkeit oder die Religion sein.
Darüber hinaus darf er KEIN Hausverbot pauschal gegenüber einer bestimmten Gruppierung aussprechen. Er darf also NICHT alle über 50jährigen, alle unter 20jährigen, alle Hausfrauen, alle Lokführer, alle Bankangestellten oder alle Taxifahrer pauschal mit einem Hausverbot belegen.
Selbstverständlich darf ein Laden jederzeit abgeschlossen werden und somit allgemein für den Publikumsverkehr geschlossen sein.
Ein Türsteher vor einer Disko oder Spielbank darf Gäste in Jeans oder in Turnschuhen oder ohne Krawatte abweisen. Das gilt dann jedoch nicht als Hausverbot, da die Betroffenen mit anderer Kleidung eingelassen werden würden.
Auch eine Einlaßverweigerung von Jugendlichen in ein eine Spielbank oder in eine Raucherkneipe ist kein Hausverbot sondern eine vom Gesetzgeber vorgeschriebebe Maßnahme.
Heute kam nun folgendes hinzu:
Habe um ca 02:00 Uhr einen Fahrgast auf eigenen Wunsch an die Araltankstelle in der Saalburgstraße gefahren, da diese Aral die einzige Tankstelle in Bad Homburg ist, die um diese Zeit offen hat. Ich habe meine Wagen nicht verlassen, nicht getankt und auch keine Anstalten gemacht das Gelände zu betreten. Mein Fahrgast wollte dort Zigaretten Bier und eine Flasche Whisky kaufen. Da mein Fahrgast gehbehindert ist (er hat ein künstliches Bein), habe ich ihn bis vor den Nachtschalter gefahren. Der Angestellte der Tankstelle verkaufte meinem Fahrgast die gewünschte Ware und kassierte. Danach forderte er mich mich über seine Sprechanlage auf, meinen Wagen zu verlassen und zu ihm zu kommen. Als ich mich weigerte, da ich ja das Gelände nicht betreten darf, erteilte er meinem Fahrgast, der kurz zuvor ordnungsgemäß gekauft und bezahlt hat Hausverbot und bezeichnete ihn als "N. ZI".
Muß man das wirklich dulden?
das geht ja GARNICHT, was da gelaufen ist. Das "gute" aber
an dem Fall ist; SIE, bzw. Ihr Fahrgast haben einen Zeugen.
In der Regel ist es ja so, das Mitarbeiter
"namentlich gekennzeichnet" sind.
Der Mitarbeiter gehört also NAMENTLICH angezeigt, weitere Maßnahmen
würde ICH mir auch ausdrücklich noch vorbehalten.
Haben die auch derartiges erlebt?
Dann darf es doch kein Problem für eine Taxiinnung sein, der Tanke den garauszumachen.
Oder ist das Ihre 2. "vom braunen Bären"?
Viele Kollegen haben leider auch Probleme mit der deutschen Sprache und trauen sich deshalb nicht sich hier zu artikulieren.
Und warum er die anderen Taxifahrer nicht erkennen sollte.
Vielleicht hat er ein abkommen mit einem ansässigen Taxiunternehmen, das er private nicht betankt.
Komisch ist auch, das nur ein Angestellter bzw. Inhaber immer vor Ort ist, der Sie dann erkennt.
Und warum lamentieren Sie hier in Reclabox, anstatt Anzeige zu erstatten? Also ich würde meine Fahrgäste nicht beleidigen lassen, wobei ich einem der Zigaretten, Bier und Schnaps kauft, nicht viel Symphatie abringen kann.
de.reclabox.com/beschwerde/55609-aral-tankstelle-61350-bad-homburg-hausverbot-fuer-alle-taxifahrer
Warum lamentiert hier bei ReclaBox überhaupt jemand und erstattet nicht gleich Anzeige?
Dann wäre die RecklaBox leer und Sie hätten keine Ansprechpartner für Ihre unqualifizierten Schreibereien.
Bekanntlich haben die meisten Taxiunternehmen ihre Initialen im Kfz-Kennzeichen verewigt, somit sind sie erkennbar.
Noch etwas zu Ihrer Anmerkung (Zitat) : “wobei ich einem der Zigaretten, Bier und Schnaps kauft, nicht viel Symphatie abringen kann“
Es soll Mitmenschen geben, denen bei ihrer Party oder Videonacht Getränke und Zigaretten ausgehen.
Kein Grund also sofort Klischees oder Vorurteile auszuleben.
Hatte schon Fahrgäste, die kauften Zigaretten und Kondome. Haben die jetzt Ihrer Meinung nach ein ungezügeltes Sexualleben und müssen Hausverbot bekommen?
Oder die Jugendlichen, die sich morgens um 04:00 oder 5:00 Uhr von der Disko abholen lassen und noch bei Mac Donalds vorbei wollen. Sind die nun verdorben und verkommen oder haben die Rabeneltern weil nichts vernünftiges zu Essen zu Hause. Müssen die jetzt auch Hausverbot bekommen.
Oder die ältere Dame (ca 80) die sich nachts auf den Friedhof fahren läßt und noch Blumen an der Tanke holt, weil sie ihrem Ehemann am Sterbebett nach 40 Jahren Ehe versprochen hat jedes Jahr am Sterbetag zur Sterbestunde an sein Grab zu kommen. Bekommt die nach Ihren Maßstäben auch Hausverbot und wird in die Psychiatrie eingewiesen?
Oder die Krebspatientin, die ich täglich zur Bestrahlung gefahren habe, wollte plötzlich nachts mit einer Flasche Wein von der Tanke auf den Feldberg, um Sterne zu gucken wie sie es oft als 17 und 18 Jährige getan hat. Bekommt die nun auch Hausverbot und wird in die Geschlossene eingewiesen?
Fragen über Fragen, die mit dem Sinn und Zweck von ReclaBox nichts aber auch gar nichts zu tun haben.
Hier gab es das ganze Thema schon einmal:
de.reclabox.com/beschwerde/55609-aral-tankstelle-61350-bad-homburg-hausverbot-fuer-alle-taxifahrer
Stimmt, habe ich Eingangs auch erwähnt.
Allerdings hat sich (wie ebenfalls eingangs erwähnt) die Sachlage geändert und zugespitzt.
schön, dass es noch so nette Taxifahrer gibt, die menschlich sind und Verständnis für die verschiedenen Belange einzelner Fahrgäste haben. Wie oft ist der Taxifahrer die einzige Kontaktperson für alte, kranke oder einsame Menschen. Leider gibt es nicht viele von Ihnen, der Job ist nicht leicht und finanziell unsicher. Aber bitte bleiben Sie so wie Sie sind!
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Was für eine Leistung hier öffentlich sich zu beschweren, Andersdenkende aber rigoros löscht.
Er bestätigt ja selbst, das er dank seiner Initialen im Kennzeichen erkannt wird und somit bestätigt er auch, das dies ein persönliches Ding ist.
Disketion seinen Fahrgästen gegenüber ist auch ein Fremdwort, für unseren Spezi.
Und so wimmert er ein zweites und drittes. mal weiter, da dieser hausgemachte Bl. *dsinn keinen interessiert.
Schade, das bei der Reclabox nicht so ein cleverer Tankstellenbetreiber arbeitet.
Und dem Heinz für seine 2. einseitige Berichterstattung und Kommentarlöscherei kein Hausverbot gibt.
Schade, das bei der Reclabox nicht so ein cleverer Tankstellenbetreiber arbeitet.
Und dem Heinz für seine 2. einseitige Berichterstattung und Kommentarlöscherei ein Hausverbot gibt.
2. Wenn hier anders denkende boxler deshalb mehrfach als "Sockenpuppe" bezeichnet werden ist dies keine Meinungsäußerung sondern eine Beleidigung, um sie mundtot zu machen.
3. Meinungsäußerungen beginnen normalerweise nicht ständig mit "vielleicht. vielleicht. vieleicht.
4. Behauptungen, ich hätte das Hausverbot selbst zu verantworten, sind auch keine Meinungsäüßerungen sondern Unterstellungen bzw. Verleumdungen.
5. Hausverbote dürfen nur persönlich gegenüber einzelnen Personen und nicht gegen ganze Berufsstände, Altersgruppen usw. ausgesprochen werden. Das ist Fakt.
Ständige Wiederholungen daß dies erlaubt sei, macht diese Behauptung weder wahr noch richtig.
6. Die ständige Wiederholung, daß ich diese Beschwerde in ähnlicher Form schon einmal eingestellt habe, obwohl ich dies selbst eingangs als auch in einem Kommentar bestätigt und begründet habe, führt weder zur Klärung noch zur Übersichtlichkeit dieser Beschwerde. Einige Schreiberlinge scheinen sowie Probleme zu haben erst alles zu lesen, dann zu verstehen, dann zu denken und dann erst zu kommentieren. Für diese ist es bestimmt hilfreich, wenn sie nicht ständige Wiederholungen lesen zu müssen und diese gelöscht werden.
7. Wer Kunden, die nachts Zigaretten und Alkohol einkaufen generell als Alkies vorverurteilt und es in Ordnung findet, daß sie, obwohl zahlende Kunden, als N. zi beschimpft werden, muß sich nicht wundern, wenn seine Kommentare gelöscht werden.
8. Hätte ich durch mein persönliches Verhalten ein persönliches Hausverbot erteilt bekommen, würde ich dies als gerechtfertigt akzeptieren und sicherlich nicht hier lamentieren.
9. Wenn man sich hier so die Beschwerden Anderer durchliest, ist sehr auffallend, daß sehr schnell immer wieder die gleichen boxler auftauchen um jeden BF zu beleidigen und anzupöbeln. Scheint deren einzige Freizeitbeschäftigung zu sein.
10. So viel juristisches Halbwissen was der Sache hauptsächlich schadet anstatt zu helfen, wie hier hier bei ReclaBox, habe ich bisher noch nie am Stück woanders gelesen.
Für wie glaubwürdig halten Sie sich eigentlich mit Ihren ständigen Verleumdungen? Sie sind es, der/die hier ständig mit Lügen argumentiert!
Wo habe ich Namen oder Adressen meiner Fahrgäste genannt?
"von Festgestellt | Kommentar löschen
An alle Nachtschwärmer, bevor es morgen wieder gelöscht wird.
Schade, das bei der Reclabox nicht so ein cleverer Tankstellenbetreiber arbeitet.
Und dem Heinz für seine 2. einseitige Berichterstattung und Kommentarlöscherei kein Hausverbot gibt.
15.01.2013 | 22:57 von Nochmal | Kommentar löschen
An alle Nachtschwärmer, bevor es morgen wieder gelöscht wird.
Schade, das bei der Reclabox nicht so ein cleverer Tankstellenbetreiber arbeitet.
Und dem Heinz für seine 2. einseitige Berichterstattung und Kommentarlöscherei ein Hausverbot gibt. "
Zweimal exakt der selbe Kommentar von scheinbar zwei unterschiedlichen ReclaBoxlern?
Ein Schelm wer Böses dabei denkt. *LOL*
Hatte ganz vergessen folgendes zu erwähnen:
Ganz zu Anfang dieser Hausverbotskomödie, also 13.11.12 und die ersten Tage danach, wurde uns von den Angestellten der Tanke versichert, daß wir nach wie vor herzlich willkommen seien, wenn wir privat auf die Tankstelle kommen. Also entweder zu Fuß oder mit unseren privaten Fahrzeugen.
Frage an alle:
Wer oder was hat denn nun Hausverbot?
Etwa die Firmenwagen?
Geht das überhaupt?
Auf die fundierten Kommentare, basierend auf juristischem Halbwissen, bin ich nun sehr gespannt.
Genieße solange mal ein 6-Pack von der Tanke. Prost!
Ich kann das, was ich geschrieben habe jederzeit beweisen.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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Beschwerde ist noch nicht gelöst
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