Durch Verteilnetzbetreiber (VNB) Rhein-Main-Neckar gelöste Beschwerde. | 1782 Views | 28.01.2013 | 08:13 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2117752

Verteilnetzbetreiber (VNB) Rhein-Main-Neckar GmbH & Co. KG (Darmstadt)

Geschätzter Endzählerstand an Stromanbieter übermittelt

Im Zeitraum vom 01.12.2011 bis 30.11.2012 hatte ich einen Strom-Liefervertrag mit dem Stromanbieter E-wie-einfach GmbH. Der Zählerstand zu Beginn dieses Vertrags am 01.12.2011 betrug 13.693 kWh, der von mir selbst abgelesene, dokumentierte und am 30.11.2012 an die E-wie-einfach GmbH übermittelte Zählerstand zum Ende dieses Vertrages betrug 15.453 kWh. Eine Schlussrechnung über die verbrauchten kWh erhielt ich von diesem Stromanbieter am 27.12.2012, auf dieser wurde der End-Zählerstand von dem Verteilnetzbetreiber (VNB) Rhein-Main-Neckar GmbH & Co. KG mit 16.498 kWh GESCHÄTZT.

SCHLAGWORTE

Nach einem Telefonat am 04.01.2013 mit der E-wie-einfach GmbH erfuhr ich, dass die Endabrechnung mit dem Endzählerstand erfolgt, den sie von diesem Netzbetreiber übermittelt bekommen, und mir wurde zugesichert, sich mit dem Netzbetreiber in Verbindung setzen zu wollen. Am 14.01.2013 habe ich den Verteilnetzbetreiber (VNB) Rhein-Main-Neckar GmbH & Co. KG angerufen und wollte den Missstand telefonisch klären, mir wurde allerdings nur gesagt, dass ich diesen schriftlich per E-Mail mitteilen soll.

Dies habe ich noch am selben Tag gemacht, auf eine Antwort in welcher Form auch immer warte ich heute noch.

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Meine Forderung an Verteilnetzbetreiber (VNB) Rhein-Main-Neckar GmbH & Co. KG: Korrekte Übermittlung des Zählerstandes vom 30.11.2012 mit 15.453 kWh an meinen Stromversorger E-wie-einfach GmbH


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
07.02.2013 | 12:08
Firmen-Antwort von: Verteilnetzbetreiber (VNB) Rhein-Main-Neckar GmbH & Co. KG
Abteilung: Kommunikation und Beschwerden

Sehr geehrter Beschwerdeführer,

wir bitten um Verständnis, dass wir Ihre Anfrage nur schriftlich entgegennehmen können und dass die Bearbeitung Ihres Anliegens ein wenig Zeit benötigt. Nur so war es uns möglich, den umfassenden Sachverhalt ausreichend zu prüfen.

Heute liegen uns die Ergebnisse unserer Nachforschung vor. Gerne informieren wir Sie darüber. Wir haben Ihnen die Informationen heute auch persönlich und detailliert per E-Mail zukommen lassen.

Sie sind am 30.11.2012 aus Ihrer Wohnung ausgezogen. Für eine messgenaue Verbrauchsabrechnung ist es erforderlich, dass Sie den Zählerstand dem alten Lieferanten mitteilen. Laut Ihrem Schreiben vom 14. Januar 2013 haben Sie den Zählerstand am 30.11.2012 an Ihren alten Lieferanten übermittelt. Ihr alter Lieferant hat uns diesen Zählerstand nicht fristgerecht weitergeleitet. Wenn uns, dem Netzbetreiber nach 28 Tagen kein Zählerstand vorliegt, sind wir verpflichtet, dem Lieferanten einen plausiblen Ersatzwert bereitzustellen. Dies haben wir am 26.12.2012 gemacht und den geschätzten Zählerstand an Ihren alten Lieferanten weitergegeben. Ihr alter Lieferant hat Ihnen auf Grundlage dieses Zählerstands die Abschlussrechnung erstellt.

Erst am 28.01.2013 haben wir eine Nachricht von Ihrem alten Lieferanten, mit dem von Ihnen abgelesenen Zählerstand, erhalten. Aufgrund dieser Nachricht und Ihrer E-Mail vom 14. Januar 2013 haben wir am 29.01.2013 den Zählerstand korrigiert und am 30.01.2013 Ihrem alten Lieferanten bestätigt. Sie werden nun eine korrigierte Abschlussrechnung von Ihrem alten Lieferanten erhalten.

Wir hoffen, wir konnten zur Klärung des Sachverhaltes beitragen und verbleiben mit freundlichen Grüßen

Mit freundlichen Grüßen
Nena Hergert

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Verteilnetzbetreiber VNB
Rhein-Main-Neckar GmbH & Co.KG
Kommunikation und Beschwerden
Frankfurter Str. 100
64293 Darmstadt
Telefon: 06151-404-2414
Telefax: 06151-404-2419
E-Mail: Nena.Hergert spider monkey vnb-rmn.de
Internet: www.vnb-rmn.de
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Manfred Heller

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Verteilnetzbetreiber VNB
Rhein-Main-Neckar GmbH & Co.KG
Marktpartner Service
Frankfurter Str. 100
64293 Darmstadt
Telefon: 06151-404-2424
Telefax: 06151-404-2419
E-Mail: Manfred.Heller spider monkey vnb-rmn.de
Internet: www.vnb-rmn.de
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Kommentare und Trackbacks (3)


28.01.2013 | 11:31
von Xx | Regelverstoß melden
Aus Ihrem Schreiben geht nicht hervor, dass Sie den Zählerstand Ihrer Ablesung an den Verteilnetzbetrieber übermittelt haben. Sie schreiben nur von der Übermittlung an E-wie-Einfach. Haben Sie das versäumt? Dann ist's nämlich ihre eigene Schuld, dass geschätzt wurde. E-wie-Einfach ist gehalten, den Zählerstand des Netzbetreibers zu nehmen. Sich vorher informieren hilft etwas.

28.01.2013 | 13:27
von ReclaBoxler-2117752 | Regelverstoß melden
Ich habe E-wie-einfach vorher gefragt, wie der korrekte Schlusswert übermittelt wird. Online habe ich diesen bei E-wie-einfach am 30.11. eingetragen und mir wurde mitgeteilt, dass der von mir eingetragenen Stand zur Kontrolle berücksichtigt wird (Wie wird dieser Stand berücksichtigt?). Mir wurde NICHT mitgeteilt, dass ich meinen Stand dem Netzbetreiber melden soll, noch wurde mir überhaupt erst gesagt, WER dieser Netzbetreiber überhaupt ist. Erst auf Nachfragen, welches Unternehmen Netzbetreiber ist, wurde mir der VNB Rhein-Main-Neckar als Auskunft gegeben. Ebenfalls hat sich mit mir niemand zur Ablesung oder Übermittlung des Zählerstandes, sei es durch Telefon oder Ablesekärtchen, in Verbindung gesetzt.

07.02.2013 | 12:02
von ReclaBoxler-2117752 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Gut einen Monat lang hab ich regelmäßig bei E-wie-einfach und dem Netzbetreiber VNB Rhein-Main-Neckar bezüglich des falschen Zählerstandes nachgehakt. Zu guter Letzt habe ich noch erfahren, dass der Netzbetreiber VNB Rhein-Main-Neckar nicht die Ablesung der Zählerstände macht, sondern das Unternehmen Count+Care dafür beauftragt. Dieses habe ich ebenfalls daraufhin kontaktiert, dort wurde mir per E-Mail mitgeteilt:
"Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an Ihren Lieferanten
E-wie-Einfach. Dieser hat Ihren abgelesenen Stand zum 30.11.2012 von 15.453
kWh an uns nicht übermittelt. "
Wenn jeder tatsächlich über die genauen Vorgänge Bescheid weiß, würde das bedeuten:
1. das ich E-wie-einfach den Schlusszählerstand melden muss
2. damit E-wie-einfach den Schlusszählerstand der Firma Count+Care meldet
3. damit Count+Care den Zählerstand an den Netzbetreiber weitergeben kann
4. damit der Netzbetreiber diesen Zählerstand an E-wie-einfach weiterleitet

Eine sehr merkwürdige Spirale.
In einer E-Mail vom Netzbetreiber wurde mir noch gesagt:
"Erst am 28.01.2013 haben wir eine Nachricht von "E-wie-einfach" mit dem von
Ihnen abgelesenen Zählerstand erhalten. "
Am 29.01. habe ich eine korrigierte Endabrechnung von E-wie-einfach erhalten.

Inwiefern das alles tatsächlich erst am 28.01./29.01. in die Gänge gekommmen ist oder ob die Veröffentlichung der Beschwerde am 28.01. das ganze beschleunigt hat, sei mal dahin gestellt.
Jedenfalls wurde mein Anliegen geklärt, ich bin übrigens in meiner neuen Wohnung weiterhin Kunde bei E-wie-einfach.




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