Media Markt (Ingolstadt)
Garantie bei MediaMarkt Produkten: Fremdwort oder Hürdenlauf.
Bestell-/Kundennummer: Kaffeemaschine
Im Sept. eine neue Kaffeemaschine im MediaMarkt Bad Neustadt gekauft, richtig viel Geld bezahlt, man will ja auch was gscheits, dann nach vier Wochen der Supergau. Maschine defekt, tja is ja Garantie drauf, oder? Rein zu den roten, patzige Antwort "müssen wir einschicken". Kassenzettel vorgelegt und nach einer Weile ohne Maschine nach Hause.
Keine Kaffemaschine, keinen Kaffe, aber wie lange? Antwort: keine Ahnung, kann dauern. Nach schnellen zehn Tagen kostenlos repariert, wow. Aber nach vier Wochen das selbe Spiel. Wieder die müssen wir einschicken, auf die Frage wie oft wir das Spiel noch machen, kam die Antwort: es müsste dreimal zum reparieren eh wir eine neue bekämen.
Super nun sind wieder vier Wochen rum und wieder defekt, die schlaue Antwort war, wo ist der Kassenzettel ohne den kann man nichts machen.
Mediamarkt hat wohl nen Vertrag mit den Ölmultis? So nun zum drittenmal zur reparieren, aber ehrlich gesagt, ich lass die Mediamarkt Qualitätsmaschine glaub ich dort vergammeln und hol mir dort ne neue, wo Service und Qualität noch was Wert ist. Wo es auch Mitarbeiter gibt, die nicht nach der Einstellung leben, mus ich mich heut bewegen oder krieg ich den Kunden so aus dem Laden, cool der hat heut seinen Kassenzettel net dabei, na also schon muss er morgen wieder komm.
Sie finden das Verhalten auch noch Richtig, PRIMA
kA wer den Leuten den Irrglauben ins Ohr gesetzt hat, dass Sie bei einem Defekt sofort ein neues Gerät bekommen oder das Geld zurück. Sowas ist wenn überhaupt reine Kulanz.
Falsch, das sind immer noch zwei verschiedene Paar Schuhe.
Der BF wollte nun mal keine Reparatur im Rahmen der Gewährleistung. Er wollte eine Reparatur im Rahmen der Garantiebedingungen. Warum und weshalb, das bleibt Ihm über lassen. Er hat schließlich die freie Wahl. Nur der Händler wäre in der Pflicht, wenn der Kunde auf Gewährleistung besteht.
LG bine
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
Warum werben so viele Firmen für Ihre Produkte mit XX Monate Garantie?
Garantiert haben die es alle versäumt, Sie vorher als Berater zu kontaktieren.
Geben Sie auf Ihre Kommentare eigentlich Garantie oder Gewährleistung?
GARANTIEKARTE
Dann klären Sie mich bitte über den von Ihnen erkannten Sachverhalt auf da ich noch keine Antwort gefunden habe.
Die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung vom Hersteller oder vom Händler. Die Garantiebedingungen legen Hersteller und Händler selbst fest, etwa die Gültigkeitsdauer oder die Abwicklung. Ob die gleiche Garantie auch für Vorführgeräte gilt, hängt vom jeweiligen Hersteller ab. Lassen Sie sich nach Möglichkeit die jeweils übliche Garantie des Herstellers ab dem Kaufdatum schriftlich zusichern.
Gewährleistung
Die Gewährleistung ist im Gegensatz zur Garantie eine gesetzlich festgelegte Verpflichtung. Sie sichert Ihnen als Kunde bei einem Produktmangel eine kostenlose Beseitigung des Mangels zu. Das gilt ab dem Kaufdatum zwei Jahre lang. Der Fehler kann durch Reparatur oder Umtausch des Geräts beseitigt werden. Für die Gewährleistung steht der Händler gerade, nicht der Hersteller. Nach sechs Monaten muss der Käufer allerdings nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag („Beweislastumkehr“). Ausgenommen von dieser Regel sind aber Schäden, die nicht durch unsachgemäßen Gebrauch auftreten können. Geht der Händler pleite, verfällt der Gewährleistungsanspruch.
Umtauschrecht
Es gibt Fälle, in denen der angeblich reparierte Fernseher weiterhin nicht funktioniert. War der Händler im Rahmen der Gewährleistung für das Gerät verantwortlich, hat er für die Reparatur zwei Versuche. Danach können Sie auf dem Umtausch des Fernsehers bestehen. Wurde das Gerät als Garantiefall repariert, hängt die Zahl der Reparaturversuche von den jeweiligen Garantiebedingungen ab.
www.computerbild.de/artikel/avf-Ratgeber-Kurse-Audio-Was-tun-im-Garantiefall-1294415.html
und denke, dass bei einer Kaffeemaschine nach 2 erfolglosen Reparaturen ein Rücktritt vom Kaufvertrag bzw. ein neues Gerät fällig ist. Hier liegt auf Seiten des Verkäufers bei z. B. Umtausch eindeutig keine "Unverhältnismäßigkeit" vor (anders wäre es bei einem defekten Fahrzeug - Lüftung oder so defekt - hier kann dann 3 x nachgebessert werden). Es kommt doch immer auch auf den Gesamtwert eines Artikels und dem Mangel an. Außerdem ist es absolut unzumutbar, mehr als 2 Std. ohne Kaffeemaschine auskommen zu müssen - das ist aber jetzt meine persönliche Ansicht.
Schönen Tag noch. (werde jetzt erst einmal einen Kaffee trinken, meine Maschine funktioniert :-)) ))
"ReclaBoxler-7919801Komisch, warum liegen dann bei vielen Elektrogeräten so merkwürdige Garantiekarten in der Verpackung und keine Gewährleistungskarten? "
Verstehe Ihren Satz jetzt nicht in Bezug auf meinen obigen Beitrag.
Und das nur merkwürdige Garantiekarten bei liegen, das hat wohl seinen Grund darin, das Sie Freiwillig ist und dort auch Bedingungen für die Garantie stellen kann. Im Gegensatz zur Gewährleistung, die ergibt sich alleine schon aus dem Gesetz. Hier braucht man keine Karte. Es reicht aus, den Kauf bei diesem Händler, nach zu weisen. Und zu sagen: "Gerät kaputt. Mach wieder Ganz".
2. Viele Händler machen das so. Zumindest in den ersten Wochen nach dem Kauf. Nur heißt dies noch lange nicht, das Sie es auch müssen.
3. Und am häufigsten dürfte es sein, das einfach der Artikel so getauscht wird, weil der Artikel so gebaut ist, das keine Reparatur möglich und vorgesehen ist. Hier bleibt den Händler dann nur, tauschen, oder wenn der Artikel nicht mehr da ist, Geld zurück zu geben.
eine neue kaufen müssen, aber bestimmt nicht bei Media Markt.
1. So erstmal Luft rausnehmen, eine Reklamation ist auch ohne Kassenbon möglich. Man braucht keinen Kassenbon, man muss nur beweisen, dass man das Gerät auch da gekauft hat. Dazu reicht ein Zeuge.
2. Die meisten Kassensysteme großer Ketten haben sogenannte Onedemand zugänge. Mit diesem Zugang kann man Dublikate (Kassenbons) raussuchen. Jeder Händler ist verpflichtet 10 Jahre die Duplikate aufzubewahren.
3. Der Unteschied zwischen Garantie und Gewährleistung liegt in der zu erbringenden Beweispflicht.
4. Viele Große Händler bieten bei einer Reklamation Wegstreckenentschädigung an. Man muss aber nachfragen. Meistens in Höhe gemäß EStG 0,30 € pro Kilometer.
Schönen Abend noch
Der Käufer hat bei einem Mangel das Recht auf Nacherfüllung. Die Nacherfüllung kann in einer Neulieferung oder einer Nachbesserung bestehen. Die Wahl zwischen diesen beiden Alternativen hat der Kunde und nicht der Verkäufer.
Natürlich ist es für den Verkäufer kostengünstiger das Gerät zum Hersteller zu schicken und daher möchten die Verkäufer dies dem Kunden auch aufdrängen. Lest einfach mal § 439 abs. 1 BGB
Viel Spaß noch
Chris
Na sauber sag ich, Geschäftsführer kommen lassen und die lapidare Antwort bekommen: das nächste mal gibts evtl eine neue Maschine.
Vorschlag: ich miet mich beim Media Markt ein, dann hab ich früh wenigstens eine funktionierende Maschine zum Kaffee machen, hab ja auswahl. Firma lies noch ausrichten die Maschine öfters zu entkalken.
Wie Kalk in vier Wochen, na dann Prost wohl ne Sollbruchstelle eingebaut hä Firma Rowenta. Brauchte diesmal nicht mein Kassenbon, sind ja mitlerweile Kunpels, hi hi.