Durch FlexStrom gelöste Beschwerde. | 1094 Views | 25.01.2013 | 10:37 Uhr
geschrieben von Tanja Zingsheim

FlexStrom AG (Berlin)

Rückzahlung von zu viel gezahltem Guthaben

Bestell-/Kundennummer: 900001609313

Ende August 2010 bin ich umgezogen und teilte der Felxsrtom Gesellschaft dies in einem Umzugsformular mit. Daraufhin bekam ich eine Abschlussrechnung der alten Wohnung. Am Telefon teilte man mir mit, dass ich auch weiterhin Kundin wäre und die mich am neuen Wohnort schon angemeldet hätten. Ich zahlte also weiterhin meinen monatlichen Abschlag von 51,55 €.

SCHLAGWORTE

Mitte September fragte ich bei Flexstrom nach, ob ich eine Rechnung bekommen würde für das letzte Jahr. Ebenfalls am Telefon teilte man mir mit, dass ich schon seit einem Jahr keine Kundin mehr der Flexstrom Gesellschaft wäre, und ich möchte mich doch schriftlich dazu äußern und das angesammelte Guthaben zurück fordern. Dies tat ich dann auch und bekam eine E-Mail mit der Schlussrechnung meines alten Wohnorts.

Erneuter Anruf bei Flexstrom. In diesem Gespräch teilte man mir dann wieder mit, dass ich bitte erneut einen Brief schreiben soll und nochmals um das Auszahlen des Guthabens beten soll. Auf diesen Brief bekam ich keine Antwort. Ich rief also erneut bei Flexstrom an, um mich zu informieren, wie es mit der Bearbeitung meines Falls aussieht. Erwähnenswert wäre es, dass es schon Ende November war, genauer gesagt der 26.11.2011. Ich telefonierte mit einem sehr freundlichen Mitarbeiter, sein Name war Herr H., der mir mitteilte, dass mein Antrag auf Auszahlung im Beschwerdemanagement liegen würde, weil der Auszahlungsbetrag, mit dem, was ich ausgerechnet habe, nicht übereinstimmt und die auf der Suche nach dem Restgeld wären.

Ich schrieb erneut einen Brief an die Geschäftsleitung und bedankte mich in dem Brief, dass die Fachabteilungen mit Hochdruck an meinem Fall arbeitet, ich aber darum bitte, mich auf dem laufenden zu halten. Am 12.12.2012 bekam ich einen Brief von Frau Susanne K., Assistentin der Geschäftsleitung. Die Dame teilte mir mit, dass mir das Guthaben von 463,95 Euro auf mein Konto überwiesen wird. (Ich möchte an dieser Stelle kurz sagen, dass das eingezahlte Guthaben 618,60 Euro sind.) Ebenfalls schrieb sie, dass die Fachabteilung die Einzahlung in den Monaten 06/12, 08/12 und 09/12 nicht feststellen konnten. Frau K. bat mich, meine Kontoauszüge durchzusehen und ihr diese zukommen zu lassen, wenn diese vorhanden wären.

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Kein Problem, ich sammelte meine Kontoauszüge zusammen, kopierte diese und schickte wieder einen Brief mit meinen Kontoauszügen aus den oben genannten Monaten zu Händen der Geschäftsleitung.

An dieser Stelle möchte ich gern zwei Dinge festhalten: Jeder Brief ging per Einschreiben/Rückschein raus und jeder Brief kam bei der Felxstrom AG an. Außerdem wechselte ich im August 2012 meine Bank. In jedem meiner Briefe teilte ich meine neue Bankverbindung mit und bat um Auszahlung auf das genannte Konto. Auf den letzten Brief erhielt ich weder Antwort noch zahlte man mir das Guthaben von 618,60 Euro aus.
Ich weiß nicht mehr weiter. Ich musste mich ja schließlich auch an meinen Grundversorger wenden, der mich ein Jahr rückwirkend anmeldete. Die Forderung meines Grundversorgers muss ich auch noch zahlen und das Guthaben, welches ein Jahr an die Flexstrom Gesellschaft von mir zu unrecht gezahlt wurde, deckt das gerade so ab.

Bisher war ich mit dem Service von Flexstrom sehr zufrieden. Die Mitarbeiter am Telefon waren immer sehr freundlich und ich bitte hier doch um nichts außergewöhnliches.

Liebe Flexstrom AG, bitte nehmen Sie sich meinem Problem an und zahlen mir mein Guthaben von 618,60 Euro aus, damit ich meinen Grundversorger bezahlen und einen Haken hinter die Sache machen kann.

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Meine Forderung an FlexStrom AG: Ich bitte um Erstattung meines Guthabens von 618,60 Euro auf das in den Briefen genannte Konto


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Kommentare und Trackbacks (6)


25.01.2013 | 10:57
von Harald F. | Regelverstoß melden
Ihre Geduld möchte ich haben. Mahnbescheid beantragen - entweder über einen Anwalt oder einfach selber online - und fertig. Aber, dass Sie ein Jahr lang angeblich nicht von Flexstrom versorgt wurden, ist kaum zu glauben. Sie hätten dann nämlich bereits damals über Ihren Grundversorger über den Wechsel informiert werden müssen, da Flexstrom die An- und Abmeldung Ihrer Abnahmestelle jeweils beim Netzbetreiber vornehmen muss. Wenn das nicht der Fall war, dann waren Sie mit ziemlicher Sicherheit im genannten Zeitraum auch noch Flexstrom-Kundin. Ggf. sollten Sie das über einen Anwalt klären lassen.

Frau Kretschmer ist mir übrigens in eigener Sache seit Jahren bekannt. Sobald ein Anwalt ins Spiel kommt und man ihr das mitteilt, geht plötzlich alles ganz schnell - war zumindest bei mir so.

25.01.2013 | 12:57
von Stefan | Regelverstoß melden
Sie sollten sich mit dem gerichtlichen Mahnbescheid und falls nötig der Zwangsvollstreckung aber beeilen:
www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/stromanbieter-flexstrom-geraet-immer-staerker-unter-druck/7678180.html

Falls Sie trotzdem nicht den gerichtlichen Weg gehen wollen, können Sie sich diesen Dienst anschauen:
www.schlichtungsstelle-energie.de/index.php?id=23

25.01.2013 | 13:06
von Werner Grems | Regelverstoß melden
Möglicherweise wird es auch für einen Mahnbescheid schon zu spät sein; Flexstrom steht das Wasser bis zum Hals - die ersten Netzbetreiber kündigen bereits ihre Verträge mit Flexstrom: bei TelDaFax hat's genauso angefangen - Resultat: über 700.000 Geschädigte!

www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/stromanbieter-flexstrom-geraet-immer-staerker-unter-druck/7678180.html

25.01.2013 | 13:14
von Werner Grems | Regelverstoß melden
Vor dem Landgericht Köln setzt sich das Handelsblatt zu 100 Prozent gegen den Billigstromanbieter durch. Flexstrom hat falsche Angaben über eine vorangegangene juristische Auseinandersetzung gemacht:

www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/in-eigener-sache-einstweilige-verfuegung-gegen-flexstrom/7683524.html

05.02.2013 | 15:24
von Tanja Zingsheim gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Geld wurde mir umgehend überwiesen und eine freundliche E-Mail hab ich von Felxstrom auch noch bekommen. Alles super.


05.02.2013 | 15:33
von Tanja Zingsheim | Regelverstoß melden
Danke für die Kommentare und ich hoffe sehr dass es bei anderen auch im Endeffekt so reibunglos läuft. Ob es nun daran lag dass ich mich öffentlich darüber geäussert habe oder Flexstrom meinen Fall zu dem Zeitpunkt schon in bearbeitung hatte lass ich mal dahin gestellt. Meine Freundin hat ähnliche Probleme mit dieser Gesellschaft wie ich, nur bei ihr scheint eine Lösung leider in weiter Ferne zu liegen. Anwalt, Mahnbescheide, ohne Ende Schriftverkehr, Schlichtungsstelle und Verbraucherschutz konnten ihr bis jetzt nicht helfen.
Ich danke auf alle Fälle dem Team der Reclabox für Ihre Arbeit und das aufziehen einer solchen Homepage. Viele Berichte die man hier liest sind sehr hilfreich und aufschlussreich.



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