1374 Views | 25.01.2013 | 12:16 Uhr
geschrieben von Brigitte Seffler

PROVEA SA (Cheseaux/Lausanne)

Reine Abzocke?

Mir wurden nach einer Testbestellung, die auch von mir sofort bezahlt wurde, noch zwei weitere Lieferungen, ohne dass sie von mir bestellt wurden, zugeschickt. Ich habe die Annahme verweigert.

Nach ca. 2 Monaten bekam ich eine Mahnung über zwei Lieferungen. Entweder haben sie keinen Durchblick oder (was ich vermute) ist das reine Abzocke.

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Meine Forderung an PROVEA SA: Stellungnahme der Firma Provea


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Kommentare und Trackbacks (9)


25.01.2013 | 14:42
von Nicht ohne Verstand? | Regelverstoß melden
Einfach mal gegoogelt und schon gefunden,
.
23.09.2012 – Auf der Seite Provea, miriale.com, kann man traumhafte Unterwäsche zu traumhaften Preisen bestellen, nämlich für 5,- Euro statt 69,80 Euro!
.
bei dem Preis müßen schon die Alarmglocken klingeln, aber Ge. iz ist Ge.il übertönt anscheinend den letzten Verstand.

25.01.2013 | 19:22
von Matze | Regelverstoß melden
Das Geile bei dieser Firma ist, dass meist von verschiedenen Standorten geschrieben und verschickt wird. So manche Omma wird da vor Aufregung lieber sofort bezahlen.

25.01.2013 | 20:53
von ReclaBoxler-4522323 | Regelverstoß melden
Wie kommen Sie drauf, das Sie die weiteren Pakete nicht bestellt haben. Sie haben schließlich ein Abo abgeschlossen. Und Abo besteht in der Regel immer aus mehren Lieferungen in Regelmäßigen Abständen.

"Mit dem flexiblen Abo-Service bieten wir Ihnen die Möglichkeit, regelmäßig exklusive und an den aktuellen Modetrends orientierte Wäsche-Sets in den von Ihnen gewählten Lingerie-Linien zu beziehen. "

" Unsere Spezialität - der flexible Abo-Service

Nie wieder ohne passende Wäsche – dank unserer Spezialität, dem »flexiblen Abo-Service«, kein Problem. Mit dieser außergewöhnlichen Leistung bieten wir unseren Kundinnen die Möglichkeit, regelmäßig exklusive und an den aktuellen Modetrends orientierte Artikel in den gewählten Produktlinien zu beziehen. "

01.02.2013 | 14:49
von Brigitte Seffler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe bis heute keine rückmeldung erhalten.


08.02.2013 | 19:03
von §241a BGB | Regelverstoß melden
Es gibt bei Provea meist kein rechtsgültiges Abo!

Die oben genannte Textpassage von einem "flexiblen Abo-Service" gab es bislang in keiner Bestellung, sondern nur als Antwort von Provea hier auf die Beschwerden. Meistens stand da nur, dass man Angebote oder Prospekte über weitere Lieferungen kriegt, die man ablehnen kann (aber nicht muss, um damit einer ungewollten Verpflichtung zu entgehen), also kein Abo!

Die Folgelieferungen sind unverlangte Warensendungen, die man nach §241a BGB weder bezahlen noch zurück schicken muss!

Achtung, es gibt teilweise unseriöse Inkassofirmen, die sowas trotzdem einzutreiben versuchen! Einem gerichtlichen Mahnbescheid muss man fristgerecht widersprechen, gegen eine Klage muss man sich qualifiziert verteidigen! Weiter soll es bestimmte, kriminelle Inkassofirmen geben, die Banken anlügen, dass Pfändungen vorlägen, und so illegal Kontosperren erreichen. Damit versuchen sie dann, Anerkenntnisse und Zahlungen zu erpressen. Sollte so ein Fall auftreten (Kontosperre ohne gerichtl. Mahn- und Vollstreckungsbescheid), sofort zum Anwalt, zivilrechtlich vorgehen und Strafanzeige erstatten!

08.02.2013 | 22:31
von ReclaBoxler-1425210 | Regelverstoß melden
" (2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder
bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können. "

Sie sollten schon Punkt zwei beachten. Denn wenn der Besteller die dort geforderte Sorgfalt beachtet hätte, dann wüsste er eindeutig, das er was bestellt hat. Und in diesen Fall gilt dann Punkt 1 nicht mehr.

16.02.2013 | 17:49
von Brigitte Seffler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


18.02.2013 | 19:47
von §241a BGB | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-1425210:

Die Ausnahmeregeln des §241a dürften bei Provea kaum greifen, weil es nicht um irrige Annahme geht, sondern erkennbar um vorsätzliche Täuschung. Und an andere Empfänger, wie Nachbarn mit ähnlichen Namen, geht der Krempel meist auch nicht. Es werden erst nach der ersten Bestellung Abo-Streifen und weitere, unverlangte Sendungen zugeschickt.

Auch, wer sorgfältig handelt, schließt da kein Abo ab und kann auch keinen Bestellirrtum erwecken. Es steht schlicht nichts von einem Abo drin, sondern nur verwaschene Sätze, die evtl. im Nachhinein mehrdeutig erscheinen.

Sprich: Man bestellt da nur einmal was, und es entsteht absolut keine Verpflichtung bezüglich weiter Sendungen.

Man kann sich also regelmäßig unverlangt Unterwäsche zuschicken lassen und damit den Gang zum Kik sparen, und muss außer der tatsächlichen Erstbestellung nichts bezahlen und auch sonst keine Verpflichtungen erfüllen.

10.03.2013 | 08:13
von Brigitte Seffler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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