1985 Views | 29.01.2013 | 08:24 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-4167952

GSW Immobilien GmbH (Berlin)

Schimmel an den Fenstern. GSW gibt Mieter die Schuld!

Mein Freund und ich wohnen in der Siedlung in der Charlottenburger Chaussee, die von der GSW vermietet wird. Ich schildere euch in Kurzform, was bei uns los ist.

SCHLAGWORTE

Ende Oktober 2011 ist uns der Schimmel aufgefallen und wir haben dies der GSW gemeldet. Mein Mitbewohner und ich versuchen seit November 2011 mit der GSW zu erklären, dass die Fenster, besonders im Schlafzimmer, in dieser Wohnung undicht sind und wir somit einen Schimmelbefall an den Fensterrahmen und sogar auf den Fensterscheiben haben. Mittlerweile hat sich dieser Schimmel sogar an einer Ecke an der Wand gebildet.

Als wir die GSW im November 2011 darauf aufmerksam gemacht haben, wurde uns eine Mitarbeiterin der Facilitia Berlin GmbH vorbei geschickt, die den Schimmel begutachtet hat und die Luftfeuchtigkeit gemessen hat. Im Endeffekt kam heraus, dass wir eine Luftfeuchtigkeit von 80% haben und wir selber den Schimmel beseitigen sollen, da wir angeblich selber daran schuld seien.

Wir empfanden dies als eine Frechheit, da wir hier Mieter sind und der Vermieter dafür Sorge zu tragen hat, dass die Wohnung zumutbar und bewohnbar ist, sowie in dem Zustand erhalten bleibt, in dem wir die Wohnung angemietet haben. Wir haben trotzdem versucht, den Schimmel zu beseitigen, dies blieb jedoch erfolglos. In diversen Schreiben an die GSW haben wir sogar Fotos mit beigefügt, um dies zu dokumentieren und vorweisen zu können, dass wir uns dies nicht nur ausdenken.

In dieser Zeit wurde es mit den Fenstern immer schlimmer. Der Schimmel verbreitete sich und die Fenster waren so undicht, dass diese sehr feucht wurden und sich Pfützen auf unserem Laminat gebildet haben. Die Fenster sahen aus, als ob man diese nassgespritzt hätte. Über Tag haben wir dann gelüftet (mehrmals), um die Fenster wieder trocken zu bekommen, da abwischen alleine nicht ausgereicht hat. Sogar zwischen den beiden Fensterscheiben hat sich Wasser abgesetzt, sodass es durch den Fensterrahmen gelaufen ist.

Daraufhin beschuldigte die GSW uns. Wir sollen dies durch falsches Lüften selbst verschuldet haben. Wir müssen Ihnen dazu sagen, dass es daran definitiv nicht liegen kann, da wir regelmäßig gelüftet (so wie unsere Arbeitszeiten dies zugelassen haben) haben und viele Mieter in dieser Siedlung, wie wir mitbekommen haben, dieses Problem haben. Dies würde bedeuten, dass alle Mieter dieses Hauses und auch aus anderen Häusern falsch lüften würden, was sehr unwahrscheinlich ist. Ein Baumangel liegt laut der GSW auch nicht vor, obwohl dies nicht einmal überprüft wurde, was eigentlich hätte vonstatten gehen sollen. Trotzdem wurde uns dies nun zum zweiten mal geschrieben und wir sollen mal wieder selber den Schaden beheben.

Da von der GSW keine Mängelbeseitigung stattgefunden hatte, haben wir auf Anraten eines Rechtsanwaltes die Miete gemindert. Man kann nicht von uns verlangen, dass wir unter diesen Umständen leben und dafür die volle Miete bezahlen sollen. Demzufolge haben wir die Miete um 20% gemindert. Darauf hat die GSW mal wieder nicht reagiert.

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Als die Temperaturen Anfang des Jahres 2012 bis zu -15°C erreicht hatten, kam es sogar soweit, dass sich zwischen den Fensterscheiben richtige Eistropfen und Eiskristalle gebildet hatten. Daraufhin haben wir einen Rechtsanwalt eingeschaltet, der die GSW aufgefordert hatte, die Mängel unverzüglich zu beheben. Die GSW hat jedoch darauf nicht reagiert und hat auch nicht die Mängel behoben.

Wir haben sogar nochmals versucht, den Schimmel selbst zu beseitigen, jedoch haben wir dies nicht geschafft und der Schimmel ist immer noch vorhanden. Wir konnten nur die Pelzschicht des Schimmels entfernen, mehr jedoch leider nicht.

Als dann im Juli 2012 die Betriebs- und Heizkostenabrechnung kam, hat uns die GSW ein weiteres Schreiben zukommen lassen, in diesem sie verlangen, dass wir die Mietrückstände wegen der Mietminderung zurückbezahlen, was wir jedoch nicht tun werden. Dies haben wir der GSW auch mitgeteilt und sogar an den Vorstand Herrn Zinnöcker geschrieben. Von der GSW kam diesbezüglich nur einmal wieder, dass die Mietminderung nicht anerkannt wird und wir die Mietrückstände zurückzahlen sollen. Dies sehen wir jedoch nicht ein, da die Mängel bis zum heutigen Tage nicht behoben wurden und wir mehr als genug Chancen gegeben haben, dies zu tun. Zum anderen ist die Forderungsaufstellung der GSW um ca. 500 € falsch, weil einige falsch betitelte Mietzahlungen einfach mal dargelegt werden, als hätten wir die Miete nicht gezahlt.

Weiterer Schriftverkehr blieb erfolglos und die GSW verlangt nur Geld zurück und setzt dabei unsere Gesundheit aufs Spiel. Mittlerweile haben wir sogar an einer Stelle im Schlafzimmer einen Schimmelfleck an der Wand, welcher sich immer weiter ausbreitet. Wir haben Verfärbungen an der Kante zu Decke, welche sich auch feucht anfühlen.

Vorgestern wollten wir mal wieder die inneren Fensterscheiben (mehrmals in der Woche) trocken machen, da fiel mir beim Öffnen des Fenster ein schmaler etwas längerer Eiszapfen aus dem Rahmen.

Den Mieterschutzbund haben wir mittlerweile auch zu Rate gezogen und dieser kümmert sich nun um unsere Angelegenheit, da wir langsam aber sicher keine Kraft mehr besitzen.

Wir bemühen uns nun um eine neue Wohnung, jedoch ist dies mit niedrigem Budget in Spandau nicht ganz einfach. Klar, wir hätten auch früher ausziehen können, aber leider hat uns die GSW einen Vertrag gegeben, bei dem man drei Jahre lang keine ordentliche Kündigung ausschreiben/aussprechen darf.

Hätten wir früher gewusst, dass es hier so schlimm wird, dann hätten wir diese Wohnung nie angemietet.

Liebe Grüße

T. K.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an GSW Immobilien GmbH: Die Schuld mal bei sich selber suchen!


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (16)


29.01.2013 | 08:50
von ??? | Regelverstoß melden
Bei dem man drei Jahre lang keine ordentliche Kündigung ausschreiben/aussprechen darf.

Aber eine außerordentliche Kündigung, z. Bsp. bei Gesundheitsgefährdung. Hat Sie der Anwalt dahingehend nicht beraten.

Lassen Sie sich nicht auf einen Gutachter ein, den der Vermieter beauftragt! Das wird ein Gefälligkeitsgutachten. Da ziehen Sie den Kürzeren! Nur einen Gutachter, welcher vom Gericht bestellt wird.

29.01.2013 | 08:54
von ReclaBoxler-4743214 | Regelverstoß melden
80% Luftfeuchtigkeit - was hat denn der Vermieter damit zu tun.?

29.01.2013 | 08:57
von ReclaBoxler-9423565 | Regelverstoß melden
In den meisten Fällen sind die Mieter wirklich zum Teil selber schuld.
Durch moderne, absolut dicht schliessende Fenster und isolierte Wände findet kein Luftaustausch mehr statt. Vor allem im Schlaf- und Kochbereich, sowie im Bad schlägt sich die Feuchtigkeit auf kalten Wänden nieder und bietet Schimmelsporen einen guten Nährboden - wenn dann noch schön geheizt wird, hat man ein herrliches Biotop.
Somit ist Energiesparen durch Isolierung Fluch und Segen zugleich. Bei den alten, zugigen Holzfenstern gab es diese Probleme nie!

Es hilft nur Eines - Lüften, Lüften, Lüften - und das mindesten 2mal am Tag für eine Viertelstunde >>> und schon ist die Wärme wieder draussen (aber die Feuchtigkeit auch) :-)

29.01.2013 | 09:21
von !!! | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-4743214

Richtig, da viele Mieter des Hauses/ Siedlung dieses Problem haben, liegt es garantiert am Mieter!

Typische Aussage eines Vermieters!

29.01.2013 | 10:11
von ReclaBoxler-2595191 | Regelverstoß melden
Welches Baujahr hat denn das Haus, in dem Sie wohnen?

Ich habe bei mir nämlich ungefähr das gleiche Problem, da das Haus 1972 gebaut worden ist und dementsprechend sind die Fenster. Das Balkonfenster bei mir ist z. B aus Alu. Die Kälte kommt 1:1 durch und eine entsprechende Kondensation hab ich dann auch am Fenster. Das sich bildende Wasser muß also immer abgewischt werden und ja, da muß man auch viel Lüften. Trotzdem hab ich dadurch aber ebenfalls eine leichte S chimmelbildung.

Daß der Einbau neuer Fenster erstmal abgelehnt wird, ist meistens wegen den Kosten. Meine Nachbarn (Mieter) haben die gleichen Diskussionen geführt, mit Anwalt, etc.
Letztendlich haben wir als Eigentümer dann auch den Einbau neuer Fenster beschlossen.

Deswegen bleiben Sie dran und lassen Sie sich nicht abwimmeln. In der Zwischenzeit viel viel lüften und evtl. schafft auch eine Abdichtung aus Styropor eine kleine Abhilfe. Von der Firma Tesa gibt es auch entsprechende Abdichtungen. Einfach mal bei Amazon gucken.

29.01.2013 | 12:51
von ReclaBoxler-2887358 | Regelverstoß melden
Luftfeuchtigkeit von 80% in der Wohnung? Ist wohl ein wenig viel!

Kommt wohl vom Wäsche trocknen in der Wohnung.
Gibt es kein Trockenraum in ihrem Haus?

Fragen sie danach. Wer seine Wäsche in der Wohnung trocknen muss, bei dem steigt die Luftfeuchte und rund um die Uhr lüften, ich weiß nicht!

29.01.2013 | 13:01
von ReclaBoxler-4120223 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-2887358

Aber nicht 80% vom Wäsche trocknen!

Übrigens, das trocknen der Wäsche in der Wohnung gehört zu den normalen Gebrauch und kann nicht generell verboten werden, siehe Urteile.

Wenn Trockenräume vorhanden sind, sollte man die aber auch nutzen. Ist letztlich auch eine Frage des gesunden Wohnklimas, was man durch trocknen der Wäsche in der Wohnung nicht erreicht.

Hier in diesen Fall werden wohl eklatante Baumängel vorliegen.

29.01.2013 | 17:03
von ReclaBoxler-3316119 | Regelverstoß melden
Ob Hier wirklich Baumängel vorliegen oder es vieleicht doch am Luftungsverhalten liegt, wird man hier nicht klären können. Schließen kennen wir nur eine Seite der Geschichte und solange kein Guthachter sich der Sache angenommen hat, ist eine abschließende Beurteilung nicht möglich.

Es ist schonmal gut, dass der Beschwerdeführer bereits einen Anwalt eingeschaltet hat. Dieser wird schon die nötigen Schritte einleiten damit hier eine Besserung der Situation eintritt.

29.01.2013 | 17:27
von ReclaBoxler-4823214 | Regelverstoß melden
 spider monkey !
" Typische Aussage eines Vermieters!
Volltreffer, absolut richtig erkannt, man hat ja so seine Erfahrungen mit der Klientel.

29.01.2013 | 17:40
von ReclaBoxler-5747128 | Regelverstoß melden
 spider monkey -9423565

in den MEISTEN Fällen sind die Mieter selber schuld? Sie haben doch echt keine Ahnung. Sicher gibt es viele Mieter, die nicht richtig lüften, allerdings gibt es auch unzählige Baumängel, wo sich die Vermieter schlichtweg weigern, diese zu beheben und mit dieser "Mieter ist immer Schuld"- Ausrede ankommen. Und eins möchte ich aus meiner eigenen Erfahrung anmerken. Eine vernünftige Wohnung schimmelt nicht binnen weniger Wochen, selbst wenn sie nicht gut gelüftet wird.

29.01.2013 | 18:12
von !!! | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-4823214

Jedenfalls die Miete kommt jeden Monat pünktlich! Alles andere ist wurscht, gelle?

06.02.2013 | 15:49
von ReclaBoxler-4167952 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Trotz einer Kündigung der GSW, welcher wir erst jetzt nachkommen werden (neue Wohnung gefunden), hat die GSW sich bis zum heutigen Tage nicht gemeldet.
Wir werden jetzt ausziehen und dann warten was auf uns zukommt. Leider können wir diesbezüglich noch nichts bekanntgeben.

LG


07.02.2013 | 22:07
von Bine Bo | Regelverstoß melden
Hallo,

zunächst einmal ist es fraglich, ob Ihr Mietvertrag überhaupt ein gültiger Zeitvertrag ist. Seit 2001 gibt es nur noch den sogenannten qualifizierten Zeitmietvertrag d. h., es muss eine Begründung im Mietvertrag angegeben sein, weshalb der Vertrag auf Zeit abgeschlossen wird (z. B. Eigenbedarf). Ist das nicht der Fall, so gilt Ihr Vertrag als unbefristet und es zählt die 3 monatige Kündigungsfrist.

Bei Schimmel im Fensterbereich wird jeder Vermieter versuchen, den Mangel auf "falsches Lüften" zu schieben. Hier hilft nur ein Gutachten. Da Sie im Mieterverein Mitglied sind, kann und sollte das von dort umgehend veranlasst werden. Auch haben Sie selbst die Möglichkeit, ein Gutachten in Auftrag zu geben, allerdings müssen Sie in Vorkasse gehen. Trifft Sie keine Schuld, so können Sie die Kosten mit der Miete verrechnen. Dann ist Ihr Vermieter am Zug und muss ggf. die ausstehende Miete einklagen. Vom Gericht würde dann eventuell ein unabhängiger Gutachter bestellt werden (sofern Ihr Gutachten in Frage gestellt wird).

Schimmel ist extrem gesundheitsgefährdend - bitte handeln Sie umgehend.

12.02.2013 | 22:35
von T. K. | Regelverstoß melden
Hallo,

Ich habe diesen Betrag verfasst.

Der Vermieter hat uns zum 02.01.13 eine fristlose Kündigung zukommen lassen, welcher wir nicht nachgekommen sind, da die Gründe der GSW es läge Mietzahlungsverzug vor nicht ganz der Wahrheit entsprechen. Die Aufstellung war, bis auf die Mietminderung, falsch und die Betriebs- und Heizkostenabrechnung wurde, was nicht erlaubt ist, mit einbezogen.

Das nicht Nachkommen der Kündigung wurde mit dem Mieterschutzbund abgesprochen.

Wir haben der GSw sogar über den Schimmelfleck an der Wand informiert, welcher Sie nicht interessiert hat.

Lange rede kurzer Sinn sind wir nun in eine neue Wohnung umgezogen und die GSW stellt weitere Forderungen wie:
Komplette Mietzahlung für Februar und eine offene Firderung von über 2.270€ oder mehr sogar.

Was nun kommt wissen wir leider nicht. Nur eins ist sicher:

Wir werden uns nicht so schnell von der GSW ruinieren lassen, geschweige denn die Schuld zuschieben lassen.

LG

10.10.2013 | 04:28
von Renault Twingo | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Renault Twingo Liebe GSW,

hier mal meine Erfahrung als neutraler Beobachter in einer Ihrer Wohnanlagen.

Neubausiedlung. Schon nach wenigen Jahren ist der Minispielplatz total verkommen und wird nicht hergerichtet. Geht es doch nur um Kinder.

Die Holzverkleidungen an den Wintergärten außen faulen und das Schutzblech fällt in das Grundstück mit den rostigen Schrauben bnach oben. Das bleibt dort ewig liegen, bis ich mich erbarme, es in den Keller zu tragen.

Nun zum Umgang Ihres Unternehmens mit Schimmel.

Ihr örtlicher Hausverwalter geht erst nach längerer Zeit in einer wegen Auszug leerstehende Wohnung. Sie sollte doch wieder vermietet werden. Doch hat sich auf die neuen Bodenbeläge (Laminat) in der gesamten Wohnung das Abwasser aus dem Rohr in Küche ergossen. Es war keine Verschlusskappe (Pfennigbeträge, die das kostet) draufgesetzt worden. Können Sie sich vorstellen, wie das stank und aussah?

Diese Kloake wurde weggewischt. Dann kam die Bautrocknung. Danach durfte ein junges Ehepaar aus dem Osten mit ihren Aquarien dort einziehen. Innerhalb von wenigen Monaten war die Wohnung durch das Ekelzeug unter der Tapete und dem Boden total versifft und verschimmelt. Betten und Schränke an der Rückwand ruiniert. Da behauptete der gute Hausverwalter Ihrer Genossenschaft, die Aquarien seien schuld daran. Er beleidigte außerdem die jungen Leute.

Ich konnte mich nicht zurückhalten, diesen unschuldigen Mieters den Sachverhalt korrekt zu schildern.

Jedenfalls zog das Ehepaar in ein ruhiges idyllisches Dorf weg. Dort haben sie es sicherlich besser.

Die Wohnung wurde danach komplett neu saniert, die Böden raus gerissen und ersetzt. Solche Vermieter und ihre Angestellten sollten sich in Grund und Boden schämen für ihr Verhalten. Ich jedenfalls werde niemandem empfehlen, mit Ihnen von der GSW zusammen zu arbeiten oder von Ihnen eine Wohnung zu mieten. Sie möchten nämlich nichts reparieren oder bezahlen und wollen zuerst immer die Schuld dem Mieter in die Schuhe schieben. Doch bei der Wohnungsabnahme am Schluss wird auch der klitzekleinste Mangel, auch wenn er schon beim Einzug bestand (wurde nicht dokumentiert), von Fachfirmen repariert und die Rechnung von der Kaution abgezogen.

Ich könnte noch Einiges mehr über meine negativen Erfahrungen mit Ihrer Gesellschaft hier erzählen. Sie sind nur an Ihrem Geld interessiert.


10.10.2013 | 04:29
von Renault Twingo | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Renault Twingo Liebe GSW,

hier mal meine Erfahrung als neutraler Beobachter in einer Ihrer Wohnanlagen.

Neubausiedlung. Schon nach wenigen Jahren ist der Minispielplatz total verkommen und wird nicht hergerichtet. Geht es doch nur um Kinder.

Die Holzverkleidungen an den Wintergärten außen faulen und das Schutzblech fällt in das Grundstück mit den rostigen Schrauben nach oben. Das bleibt dort ewig liegen, bis ich mich erbarme, es in den Keller zu tragen.

Nun zum Umgang Ihres Unternehmens mit Schimmel.

Ihr örtlicher Hausverwalter geht erst nach längerer Zeit in einer wegen Auszug leerstehende Wohnung. Sie sollte doch wieder vermietet werden. Doch hat sich auf die neuen Bodenbeläge (Laminat) in der gesamten Wohnung das Abwasser aus dem Rohr in Küche ergossen. Es war keine Verschlusskappe (Pfennigbeträge, die das kostet) drauf gesetzt worden. Können Sie sich vorstellen, wie das stank und aussah?

Diese Kloake wurde weggewischt. Dann kam die Bautrocknung. Danach durfte ein junges Ehepaar aus dem Osten mit ihren Aquarien dort einziehen. Innerhalb von wenigen Monaten war die Wohnung durch das eklige Abwasser unter der Tapete und dem Boden total versifft und verschimmelt. Betten und Schränke an der Rückwand ruiniert. Da behauptete der gute Hausverwalter Ihrer Genossenschaft, die Aquarien seien schuld daran. Er beleidigte außerdem die jungen Leute.

Ich konnte mich nicht zurückhalten, diesen unschuldigen Mieters den Sachverhalt korrekt zu schildern.

Jedenfalls zog das Ehepaar in ein ruhiges idyllisches Dorf weg. Dort haben sie es sicherlich besser.

Die Wohnung wurde danach komplett neu saniert, die Böden raus gerissen und ersetzt. Solche Vermieter und ihre Angestellten sollten sich in Grund und Boden schämen für ihr Verhalten. Ich jedenfalls werde niemandem empfehlen, mit Ihnen von der GSW zusammen zu arbeiten oder von Ihnen eine Wohnung zu mieten. Sie möchten nämlich nichts reparieren oder bezahlen und wollen zuerst immer die Schuld dem Mieter in die Schuhe schieben. Doch bei der Wohnungsabnahme am Schluss wird auch der klitzekleinste Mangel, auch wenn er schon beim Einzug bestand (wurde nicht dokumentiert), von Fachfirmen repariert und die Rechnung von der Kaution abgezogen.

Ich könnte noch Einiges mehr über meine negativen Erfahrungen mit Ihrer Gesellschaft hier erzählen. Sie sind nur an Ihrem Geld interessiert.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!