1597 Views | 07.02.2013 | 11:22 Uhr
geschrieben von Tom Kirschberger

Löwenzahn Energie GmbH (Berlin)

Nachträgliche Versuche der extremen Strompreisanpassung

Bestell-/Kundennummer: Vertrags-Nr. 200000123369

Bereits im Dezember 2012 hatte ich in diesem Online-Portal eine Beschwerde gegenüber der Fa. Löwenzahn Energie GmbH, Berlin vorgebracht.

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Aufgrund eines seit 01. September 2012 laufenden Vertrags zur Lieferung von 3.500 kWh Strom für eine Jahrespauschale von 496,98 € (zahlbar im voraus und in einer Summe), wurde mir seitens der Fa. Löwenzahn Energie bereits nach wenigen Wochen eine rund 40 %-ige Preisanpassung angekündigt. Begründung: Die prognostizierten 3.500 kWh/Jahr würden sich nach Rücksprache seitens Löwenzahn mit dem Netzbetreiber (E.On Bayern) auf mehr als 5.000 kWh/Jahr belaufen.

Nach einigem Hin und Her und meiner Aufforderung die Daten offenzulegen, aufgrund derer Löwenzahn von E.On Bayern über eine angebliche Jahresverbrauchsprognose von mehr als 5.000 kWh/Jahr informiert worden wäre, kam am 16.01.2013 eine Mail von Löwenzahn, dass meine ursprüngliche Verbrauchsprognose (also die 3.500 kWh) nun doch seitens E.On Bayern bestätigt worden sei. Ich würde weiterhin zu den bestehenden Konditionen beliefert.

SCHLAGWORTE

Jetzt, nur drei Wochen später, erhielt ich heute am 07.02.2013 erneut eine Mail von Löwenzahn, dass sich "aufgrund des Umbaus der Energiebranche Kosten von 122 Milliarden Euro" das Stromentgelt ändert und ich zukünftig einen Abschlag von 1.562,32 Euro (anstelle der ursprünglich für 12 Monate veranschlagten 496,98 Euro) bezahlen soll!

Innerhalb von lediglich drei Wochen wird aus einer Aussage "weiterhin zu den bestehenden Konditionen beliefert zu werden" eine Preiserhöhung von sage und schreibe 314 %!

Zudem kam die Tatsache, dass die "Energiewende" für die Netzbetreiber, Stromversorger und somit letztendlich für die Stromverbraucher (sehr) teuer wird, bestimmt nicht so überraschend, dass sich innerhalb weniger Wochen die "Argumente" der Fa. Löwenzahn Energie von "höherer Jahresverbrauchsprogonose" zu "teurer Umbau der Energiebranche" geändert haben. Das liest sich in meinen Augen wie der billige Versuch, über die - vom Verbraucher nicht zu beeinflussende - "Energiewende" den ursprünglich als "Lockvogelangebot" getarnten günstigen Strompreis zum Vertragsabschluss wieder hereinzuholen.

Dieser neue Preis soll schon ab 01. April 2013 gelten, "selbstverständlich bleibt mein Recht auf Beendigung des Vertrags nach § 41 Abs. 3 EnWG unberührt".

Ich möchte jedoch bis zum Laufzeitende des mit der Fa. Löwenzahn Energie GmbH, Berlin rechtsgültig geschlossenen Vertrags die 3.500 kWh zum Preis von 496,98 Euro beziehen. Kurz vor dem Laufzeitende des Vertrags kann ich mir immer noch überlegen, ob ich zu einem anderen Energieversorger wechseln will.

Ein mehrseitiges Schreiben an den Geschäftsführer der Löwenzahn Energie GmbH, Berlin, Herrn Andreas Felix, wird mit heutigem Datum in die Post gehen. Darin widerspreche ich der einseitigen und vollkommen überzogenen, mehr als 300 %-igen (!) Preiserhöhung zum 01. April 2013 und fordere gleichzeitig die Erfüllung des Vertrags zur Stromlieferung zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen (also 496,98 Euro p. a.) bis 31.08.2013.

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Meine Forderung an Löwenzahn Energie GmbH: Erfüllung des bestehenden Stromlieferungsvertrags, sowie Einstellung der ständigen Preisanpassungsversuche


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Kommentare und Trackbacks (28)


07.02.2013 | 13:45
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Nicht Bange machen lassen. Die stehen mit dem Rücken zur Wand und versuchen alles, um an Geld zu kommen.

Ich würde den Vorgang dem Verbraucherschutz und die Klärung über die Schlichtungsstelle Energie beitreiben.

Was Löwenzahn erreichen will, ist, dass Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Bei Ihrem Vertrag legen die nämlich drauf und wollen Sie so aus dem Vertrag kriegen.

Nicht unterkriegen lassen, aber beim Verbraucherschutz nachfragen, wie Sie sich genau verhalten sollen. Rückbuchung und Überweisung des garantieren Preises könnte u. U. dazu führen, dass die Stromversorgung eingestellt wird. Sie sollten auf jeden Fall zum Ablauf Ihres Vertrages kündigen.

07.02.2013 | 14:17
von Tom Kirschberger | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-4336661:

"Die stehen mit dem Rücken zur Wand und versuchen alles, um an Geld zu kommen. "

So kommt mir das ebenfalls vor.

Wie ich schon erwähnt hatte, versuchte Löwenzahn bereits in der Vergangenheit durch die Behauptung, der Netzbetreiber hätte meinen Jahresstromverbrauch auf mehr als 5.000 kWh (anstatt der von mir angegebenen 3.500 kWh) prognostiziert, eine rund 40 %-ige Preiserhöhung zu erreichen.

Aufgrund meiner Hartnäckigkeit und Nachfragen, aufgrund welcher nachprüfbaren (!) Tatsachen (!) denn diese immense Verbrauchsprognose entstanden sei, kam der Rückzieher von Löwenzahn per Mail.

Nur ein paar Wochen später versucht man es jetzt scheinbar mit der "Die Energiewende ist ja sooo teuer"-Masche.

 spider monkey Reclabochsler-4711-WC:

"Ist mir eh schleierhaft, wie man im September 2012 noch bei dieser B A N D E ein Vertrag abschliessen kann. "

Weil ich in der Zeit meinen Wohnort - und damit Energieversorger - gewechselt und aus diesem Grund in ein "Stromvergleichsportal" geschaut und dort ein entsprechendes Angebot bekommen habe. Oder sollte ich dem Vergleichsportal misstrauen, bei dem Löwenzahn mit ordentlichen Bewertungen aufgeführt wurde? Welchen Grund hätte ich damals gehabt?

Zudem empfahl der Vorbesitzer meines neuen Domizils Löwenzahn Energie. Also noch eine "vertrauensbildende Maßnahme".

Den ganzen Ärger habe ich erst dann mitbekommen, als ich - aufgrund der 40 %-igen Preisanpassung wenige Wochen nach Vertragsabschluß - im Internet recherchiert und die Reclabox.com entdeckt habe. Danach ist es mir wie Schuppen aus den Haaren gefallen.

Jedenfalls bestehe ich ausdrücklich auf Vertragserfüllung seitens der Fa. Löwenzahn bis zum 31.08.13.

Schließlich kann nicht jede (r) Energieversorger rechtsgültige Verträge einseitig nach seinem Gutdünken ändern, wie es ihm gerade in den Kram passt.

Ich hätte ja auch nicht schnurstracks weit vor dem eigentlichen Vertrasende wieder aussteigen können, wenn mir ein anderer Anbieter ein besseres Angebot unterbreitet hätte.

Gleiches Recht für alle. Oder gelten die deutschen Gesetze bei Energieversorgern nicht bzw. nur, wenn es zu deren Vorteil ist?

07.02.2013 | 16:45
von Tom Kirschberger | Regelverstoß melden
 spider monkey Reclabochsler-4711-WC:

Ja, leider sind nicht alle Menschen so clever, dass sie betrügerisches Verhalten bereits im Ansatz erkennen. Schön, dass Sie scheinbar den Braten rechtzeitig gerochen haben und sich nicht mit dieser Firma eingelassen haben.

Und wo soll ich meine "Versäumnisse auf andere geschoben" haben?

Nur weil ich über die Auswahl des Stromanbieters via Vergleichsportal und den Tipp des Vorbesitzers geschrieben habe, schiebe ich doch mein "Versäumnis" nicht auf andere. Da sollten Sie vielleicht noch mal genauer lesen bzw. versuchen, meine hier veröffentlichten Informationen anders zu interpretieren.

Und ob man bei Löwenzahn Energie nicht doch bis zum vertragsgemäßen Ende durchhalten sollte, das werden wir dann sehen, wenn diese "ehrenwerte Energieversorgerfirma" erneut versucht, mit mehr als fadenscheinigen Argumenten (siehe ehedem "Jahresverbrauchsprognose") eine vollkommen überzogene Preisanpassung (314 % - da lach' ich mir doch den Ar*** ab!) durchzudrücken.

Die Zeit läuft - und Löwenzahn kann mich ja gerne vor Gericht zitieren, um ihrer Forderung nach 314 % mehr Geld für bereits im voraus von mir bezahlten Strom zu bekommen.

Bis dahin lehne ich mich erstmal ganz entspannt zurück und erwarte die nächste Mail, Mahnung, o. ä. von Löwenzahn.

Ich wünsche Ihnen noch eine gute Zeit.

T. K.

08.02.2013 | 08:48
von Tom Kirschberger | Regelverstoß melden
 spider monkey Reclabochsler-4711-WC:

Ich mache niemanden für meine "Versäumnisse", wie Sie es nennen, verantwortlich. Im Gegenteil.

Ich möchte lediglich die vertragskonforme Erfüllung eines rechtsverbindlich abgeschlossenen 12-Monats-Vertrags über den Bezug von 3.500 kWh Strom seitens der Fa. Löwenzahn Energie, Berlin.

Dafür habe ich einen bestimmten Betrag im voraus bezahlt und jetzt erwarte ich die Vertragserfüllung durch die Fa. Löwenzahn Energie.

Die bislang von Löwenzahn vorgelegten Hinweise auf eine anfänglich 40 %-ige Preissteigerung, mittlerweile über 300 %-ige Preiserhöhung sind nicht schlüssig, bzw. vollkommen überzogen und halten keiner halbwegs ernsthaften Plausibilitätsprüfung stand.

Mein Vertrag läuft seit 01.09.2012 und endet offiziell am 31.08.2013.

Und in dieser Zeit möchte ich - ohne große Diskussionen - einfach nur den Strom, den ich der Fa. Löwenzahn Energie, Berlin zum Vertragsbeginn für ein komplettes Jahr im voraus bezahlt habe.

Das ist mein gutes Recht und das werde ich - notfalls mit juristischer Hilfe - durchsetzen.

09.02.2013 | 12:35
von Tom Kirschberger | Regelverstoß melden
 spider monkey Reclabochsler-4711-WC:

Zunächst mal vielen Dank für Ihre sehr ausführlichen Erläuterungen zu meinem aktuellen Problem mit der Fa. Löwenzahn Energie, Berlin.

Grundsätzlich sehe ich die ganze Angelegenheit weiterhin sehr entspannt.

Ich war in der Zwischenzeit nicht untätig und habe mir juristischen Rat eingeholt.

Demnach kann sich die Fa. Löwenzahn nicht hinter ihren AGB verstecken, wenn Preiserhöhungen durchgesetzt werden sollen, die sich schlicht und ergreifend nicht in branchenüblichen Bandbreiten bewegen.

Preiserhöhungen müssen dem Kunden verständlich und für ihn nachprüfbar dargestellt werden. Ebensowenig kann ein Unternehmen einfach Preise um mehrere 100 % erhöhen und dem Kunden nach dem Motto "Friss oder stirb" bzw. "Dann kündige doch einfach, wenn es Dir nicht passt" die Pistole auf die Brust setzen.

Der rechtsgültig geschlossene Vertrag zwischen Löwenzahn Energie und dem Verbraucher (denn scheinbar läuft die Masche bei sehr vielen Löwenzahn Energie-Kunden ähnlich.), kann nicht einseitig durch eine der beiden Parteien zu deren Vorteil verändert werden. Scheinbar ist das jedoch eine gängige Praxis der Löwenzahn Energie GmbH?

Da machen Sie - bzw. Löwenzahn Energie - sich es schon ein bisschen sehr einfach, wenn Sie glauben, dass man mit so einer Masche vor Gericht Erfolg haben wird.

Haben Sie schon einmal die Begriffe "Wucher" bzw. "arglistige Täuschung" gehört?

Auch das Aufbauen von Drohkulissen durch - allerdings unberechtigte - Mahnungen und die Einschaltung eines Inkassobüros zur Durchsetzung seiner - unberechtigten - Forderungen gehört zu dieser Masche.

Das Angebot der Fa. Löwenzahn Energie, Berlin lautete 3.500 kWh Strom für den Zeitraum von 12 Monaten zu einem Betrag von 496,98 € an meinen Stromzähler in meinem Haus zu liefern.

Ich habe dieses Angebot angenommen und meinen Vertragsteil, nämlich die Vorauszahlung des Betrags fristgerecht und in voller Höhe auf das Geschäftskonto der Löwenzahn Energie GmbH zu überweisen, angenommen.

Und jetzt ist die Fa. Löwenzahn Energie in der Pflicht, ihren Teil dieses Vertrags zu erfüllen und mir bis einschl. 31. 08.2013 den Strom für diese Jahrespauschale zu liefern.

Was bei einem Mehr- oder Minderverbrauch mit Abrechnungszeitpunkt zum 31.08.2013 passiert, das interessiert mich im Moment erst einmal nicht.

Ich will Strom von Löwenzahn. Zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen. Nicht mehr - aber auch nicht weniger.

09.02.2013 | 12:43
von Tom Kirschberger noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das wird m. E. auch nicht möglich sein, wenn die Fa. Löwenzahn Energie GmbH nicht willens ist, ihre im dreistelligen Prozentbereich (!) befindlichen Preiserhöhungen plausibel und für den Endverbraucher nachvollziehbar zu begründen.
Das alles ist gem. Fa. Löwenzahn Energie, Zitat:
"Wie Sie sich sicher vorstellen können, ist die Kalkulation zu einem
solchen Angebot ein ausgesprochen komplexer Prozess. Diesen für den
Individualkunden offenzulegen und zu erklären bedeutet daher einen hohen
Aufwand und gestaltet sich sehr kostenintensiv. Wir bitten deshalb um Ihr
Verständnis, dass wir Ihnen die Details zur Kalkulationsgrundlage nicht zur
Verfügung stellen können. " Zitat Ende.

Und genau das ist leider die falsche Antwort.


10.02.2013 | 12:23
von Tom Kirschberger | Regelverstoß melden
 spider monkey Reclabochsler-4711-WC:

Ich lehne mich nach wie vor entspannt zurück. Die Fa. Löwenzahn Energie betreibt m. M. nach Wucher, wenn sie einen 12-Monats-Pauschal-Preis von 496,98 € auf nunmehr über 1.500,00 € erhöht.

Wenn Sie den Pauschalpreis von 496,98 € bei einem geschätzten Jahresverbrauch von 3.500 kWh als einen nicht kostendeckenden "Lockvogelpreis" abgibt, nur um dann wenige Wochen nach Vertragsabschluß mit fadenscheinigen Begründungen eine 40 %-ige Preisanpassung durchsetzen zu wollen, dann kann ich das nur als "Bauernfängerei" bzw. "arglistige Täuschung" bezeichnen.

Denn es scheint - auch aufgrund der zahlreichen ähnlich gelagerten Fälle - eine gewisse Methode zu haben, den Kunden zuerst zu ködern (durch den günstigen "Einstiegspreis") um ihn dann unter Aufbietung einer Drohkulisse (Mahnung, Inkassobüro) zur Bezahlung der Nachschlagszahlung zu bewegen.

Hat bei mir ja schon mal nicht geklappt. Nach der 2. Mahnung (mit Androhung des Inkasso-Büro-Verfahrens) wurde urplötzlich die anfängliche Begründung (Netzbetreiber hat sich bei der Jahresprognose von mehr als 5.100 kWh anstatt 3.500 kWh geirrt.) als nicht mehr zutreffend zurückgenommen. Komisch, oder?

Jetzt versucht man "plötzlich" mit der ach so teuren Energiewende und den dadurch so viel höheren Gebühren, Steuern., die man dem Endverbraucher weiterbelasten muss, an ein erhöhtes Stromentgelt zu kommen. Weil die Energiewende im September 2012 noch nicht teuer für die Netzbetreiber bzw. Stromversorger war?

Wissen Sie, es kann schon sein, dass ich mir juristisch mehr erwarte, als ich am Ende herausbekomme. Aber ich warte es einfach mal ab. Hätte ich bereits bei der ersten Preiserhöhung den Schwanz eingezogen und sofort bezahlt, hätte die Fa. Löwenzahn Energie ihren dreisten Versuch der unverschämten Preispolitik ohne großen Aufwand durchbekommen.

So sollen die sich wenigstens durch sämtliche Instanzen durchmühen müssen, bevor ich auch nur einen Cent mehr bezahle.

Und wenn sich mehrere Löwenzahn Energie-Kunden genauso verhalten würden, dann hätte dieses ach so kundenfreundliche Unternehmen ganz schnell so viele Prozesse am Laufen, dass sie dort zu keiner anderen Arbeit mehr kämen.

Ich kann ganz schön lange ganz schön starrköpfig sein. Löwenzahn Energie darf es also gerne mal versuchen. ;-)

10.02.2013 | 17:13
von ReclaBoxler-9224464 | Regelverstoß melden
Es ist tatsächlich so, wie 4711 es beschreibt. Seien Sie daher nicht zu starrköpfig. Es wird sonst für Sie sehr teuer.

10.02.2013 | 18:22
von Peter D. | Regelverstoß melden
Hallo Tom,

bin selbst Löwenzahn-Kunde, der gerade nach nur 6 Wochen Vertragslaufzeit mit einer rd. 300prozentigen Preiserhöhung konfrontiert wurde. Macht mir aber ebensowenig wie ihnen allzuviel aus, denn entgegen der Meinung meiner "Vorredner" ist Ziff. 10.1. durchaus eindeutig, und zwar dahingehend, dass LZ nur Änderungen von Steuern und gesetzlichen Abgaben wie EEG-Umlage etc. "entsprechend", d. h. in genau dieser Höhe, bis auf die x-te Stelle hinterm Komma, weitergeben darf. Ohne das jetzt genau auszurechen entspricht dies einer Anpassung zwischen 2 und 3 Cent nach oben. Hätten Sie also zu vertragsbeginn die "erweiterte Preisgarantie" für zusätzliche 3 Cent/kWh abgeschlossen, wäre das in etwa auf das selbe herausgekommen.

Ich habe jetzt erstmal der Preisanpassung in der mitgeteilten Höhe widersprochen und LZ aufgefordert, mich bis zu einer nachvollziehbaren Aufschlüsselung der tatsächlichen Kostensteigerungen bei Steuern und Abgaben weiterhin zu den bisherigen Konditionen zu beliefern. Sollen die doch mahnen und klagen soviel sie wollen: Da ich zuletzt Flexstrom-Kunde war, habe ich mein Restguthaben schon da mit Anwalts Hilfe (RA Zeilinger in Regensburg; der ist fast schon auf diese Kameraden spezialisiert) erfolgreich eingeklagt. Der freut sich jetzt schon auf die Kasper von LZ :-) , und das wird so richtig teuer für den Verein.

11.02.2013 | 00:25
von Werner Müllers | Regelverstoß melden
Dieses Schreiben habe ich auch bekommen und ich denke, man braucht und sollte auch gar nicht weiter darauf reagieren.

Zum Einen gibt es erst mal gar keinen nachgewiesenen Zugang des Schreibens, außer man hat explizit auf dieses Schreiben geantwortet, den üblichen Unsinn mit "Schreiben wäre nicht zurückgekommen, deswegen rechtswirksam zugestellt" kann man getrost vergessen.

Zum Anderen lässt sich das Schreiben wohl dahingehend interpretieren, dass der Jahresabschlag für ab dem 1.4.2013 fällige Jahreszahlungen xxx, xx beträgt und nicht, dass dieser Betrag am 1.4.2013 fällig wäre. In diesem Fall wäre das dann, ungekündigt vorausgesetzt, der am 1.9.2013 fällige Folgebeitrag.

Strategie im Moment scheint zu sein, möglichst viele verlustbringende Kunden zu einer vorzeitigen Kündigung zu bewegen.

Allerdings ist zu befürchten, dass diese Kunden nichts mehr von ihren Vorauszahlungen wiedersehen werden, weil es dann keinen Bonus mehr gibt usw.

Insofern kann man sich entspannt zurücklehnen und der Dinge harren, die da eventuell kommen könnten.

Einer eventuellen Abbuchung zum 1.4. kann man schriftlich und dann ggf. tatsächlich widersprechen und eh LZ dann mit seinem Mahnverfahren usw. durch ist, ist der Vertrag eh beendet.

Gut ist es, wenn sich der Verbrauch zum Laufzeitende dann so bemisst, dass sich das dann mit den Vorauszahlungen und dem Bonus deckt. Dann wollen nur noch die (oder der Insolvenzverwalter?) Geld von einem und nicht umgekehrt.

11.02.2013 | 08:59
von Tom Kirschberger | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-9224464:

Tatsächlich? Woher haben Sie denn diese Erkenntnis? Arbeiten Sie möglicherweise für die Fa. Löwenzahn Energie GmbH, Berlin?

 spider monkey Peter D.:

Ich habe mich bei einem Juristen mit Schwerpunkt Verbraucherrecht kundig gemacht. Insofern habe ich keine Bedenken, dass die Fa. Löwenzahn Energie mit ihren absurden Preiserhöhungsschreiben auf juristisch einwandfreiem Terrain steht.

Preisanpassungen, die aufgrund von Steuererhöhungen bzw. der Kosten der Energiewend erfolgen, können nie und nimmer 40 % bzw. mehr als eine Verdreifachung des ursprünglichen Jahresabschlags betragen.

Wenn die Fa. Löwenzahn Energie GmbH ihre Preiserhöhungen mit konkreten, für den Endverbraucher nachprüfbare und dadurch plausible Daten nachweisen könnte, dann wäre höchstwahrscheinlich eine Preiserhöhung von max. 10 % herausgekommen. Das erscheint dann marktkonform und wäre m. M. nach durchsetzbar. Aber eine Erhöhung von knapp 500,00 € auf mehr als 1.500,00 €? Also bitte.

Es gibt halt leider viel zu viele Verbraucher, die sich durch "Mahnung", "letzte Zahlungsaufforderung" oder "Inkassobüro" einschüchtern lassen.

 spider monkey Werner Müllers:

Also auf ein Preisanpassungs-/Preiserhöhungsschreiben sollten Sie im eigenen Interesse immer (!) mit einem schriftlichen Widerspruch per Post als "Einschreiben/Rückschein"-Brief reagieren.

Sich nur hinzusetzen, deren Mails/Briefe/Mahnungen wegzuwerfen oder abzuheften halte ich für fahrlässig.

Widersprechen Sie schriftlich (per Einschreiben/Rückschein) so oft es nur geht. Dann sind Sie im Falle eines Falles auf der richtigen Seite.

11.02.2013 | 17:51
von Peter D. | Regelverstoß melden
Es geschehen noch Zeichen und Wunder:-) Nach nur 4 Tagen (!) hat mir LZ mitgeteilt, dass Sie in meinem Fall auf die Preisanpassung verzichten. Vielleicht lags ja auch daran, dass ich gleichzeitig an kundenanwalt.strom spider monkey loewenzahn-energie.de gemailt und auch deutlich auf meinen, zumindest bei FS wohlbekannten, Rechtsanwalt hingewiesen habe, der gerne mal wieder etwas Geld an den Mundt-Brüdern verdienen möchte. Wie auch immer; jetzt ist erst mal wieder Ruhe im Karton.

11.02.2013 | 18:16
von ReclaBoxler-5512641 | Regelverstoß melden
Herr Kirschberger,

machen Sie doch was Sie wollen. Sie sind nun von mehreren Seiten darauf aufmerksam gemacht worden, dass Ihre Rechtsmeinung auf sehr schwachen Füssen steht. Wenn Sie meinen, dass Sie das Recht auf Ihrer Seite haben, dann lassen Sie sich überraschen, wie die Angelegenheit ausgeht.

Ich habe mit dieser dubiosen Firma nichts zu tun, kann mich aber noch gut an Klausuren und Vorlesungen erinnern, die ähnliche Sachverhalte zum Thema haben. Ich bin jedoch kein Volljurist.

12.02.2013 | 00:42
von Werner Müllers | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-4711-WC

Die alte Preisanpassungsklausel von Flexstrom hat Löwenzahn doch gar nicht verwandt und auf die beziehen sich die von Flexstron und Ihnen zitierten Gerichtsurteile.

Im Verfahren des zuletzt genannten Urteils 16 O 640/11 des LG Berlin unterliegt Flexstrom mit dieser Klausel. Selbst eine Berufung wird nichts mehr am Ergebnis ändern, da hier die tatrichterliche Beurteilung des Sachverhalts nicht erkennbar rechtsfehlerhaft ist, gehe ich mal ganz stark von aus.

Und § 10.1 der AGB der betreffenden LZ Verträge gibt keine über die gesetzlich verursachten Mehrkosten hinausgehende Möglichkeit der Preiserhöhung her, gerade in Verbindung mit der eingeschränkten Preisgarantie.

Im Übrigen habe ich auch das volle Programm schon durch mit angeblich erhöhter Verbrauchsprognose, hat sich aber nach Mail mit Begründung erledigt.

Dann kamen im September Schreiben Energiewende und blabla mit neuen Abschlagsbeträgen zum 1.11.2012. Die habe ich nicht beantwortet und nichts weiter unternommen, bis heute ist keine weitere Reaktion von LZ erfolgt.

So wird es auch mit dem jetzigen Schreiben laufen, und da ich einen gültigen Vertrag mit eingeschränkter Preisgarantie habe, sehe ich auch keine Möglichkeit der wirksamen Preiserhöhung durch eine einseitige Erklärung durch LZ.

Und wer sich die Schreiben genau durchliest, wird auch feststellen, dass seitens LZ nicht beabsichtigt ist, den Betrag durch die erteilte Lastschrifteinzugsermächtigung einzuziehen und auch kein Fälligkeitsdatum irgendeines Zahlbetrages genannt wird (was übrigens Vorraussetzung für Zahlungsverzug wäre). Da wird einfach nur ein neuer jährlicher Abschlagsbetrag genannt. Zahlt der Kunde, freut sich LZ. Kündigt der Kunde, freut sich LZ auch, da kein Bonus und die Jahresvorauszahlung hat man ja auch noch. Dieser neue jährliche Abschlagsbetrag bezieht sich auf das folgende Bezugsjahr

In der Tat könnten diese Schreiben aber wirksame Preiserhöhungsschreiben für das folgende Bezugsjahr darstellen, so der Kunde nicht rechtzeitig gekündigt hat. Insbesondere dann, wenn der Kunde ein empörtes Antwortschreiben an LZ schickt, mit dem er den wirksamen Zugang der Preiserhöhung bestätigt.

 spider monkey ReclaBoxler-5512641
Der letzte Satz Ihres Kommentars überrascht angesichts der Qualität ihrer vorhergehenden Ausführungen nicht wirklich.

12.02.2013 | 09:44
von Tom Kirschberger | Regelverstoß melden
 spider monkey Reclabochsler-4711-WC:

"So - dann gebe ich hier noch ein letztes Mal meinen -wie manche denken- unmassgeblichen Kommentar ab:

Nein Tom, ReclaBoxler-9224464 arbeitet ganz sicher nicht für Flexstrom. Er hat entweder selbst genug Kenntnis vom deutschen Rechtssystem oder konnte meiner (meiner Meinung nach schlüssigen) Argumentation folgen. "

Bei allem Respekt, werter "4711-WC", aber das deutsche Rechtssystem ist u. a. dafür bekannt, dass selbst bei 99 ähnlich gelagerten Fällen mit ähnlich lautenden Urteilen der 100ste Fall komplett anders entschieden werden kann. Deshalb kann man sich halt - leider oder auch zum Glück - nicht immer auf die Urteilssprüche der Vergangenheit verlassen. Oder haben Sie andere Erfahrungen gemacht?

 spider monkey ReclaBoxler-5512641:

"machen Sie doch was Sie wollen. Sie sind nun von mehreren Seiten darauf aufmerksam gemacht worden, dass Ihre Rechtsmeinung auf sehr schwachen Füssen steht. Wenn Sie meinen, dass Sie das Recht auf Ihrer Seite haben, dann lassen Sie sich überraschen, wie die Angelegenheit ausgeht. "

Ja, das mache ich tatsächlich. Und ich bin weiterhin davon überzeugt, dass die Fa. Löwenzahn Energie GmbH, Berlin eben nicht einfach Preiserhöhungen im hohen zwei- bzw. sogar dreistelligen Prozentbereich durchsetzen kann, ohne ihre dazu notwendige Kalkulation offen zu legen und dadurch dem Kunden die Möglichkeit zu geben, sich über die Plausibilität dieser Preiserhöhung zu informieren.

Denn überspitzt formuliert könnte Löwenzahn also auch Preiserhöhungen von 1.000 % durchsetzen, ohne eine belastbare Begründung dafür zu liefern, nur weil die AGB derartig schwammig formuliert sind?

Das glauben Sie doch nicht im Ernst?

 spider monkey Werner Müllers:

Gerade durch Ihre Kommentare, anhand derer sich die Methode der Preisanpassungsversuche seitens Löwenzahn Energie erneut bestätigt, bin ich noch mehr davon überzeugt, dass ich mit meinem Verhalten am Ende Erfolg haben werde.

Es ist ein System, mit dem der Neukunde durch einen günstigen Einstiegspreis "geködert" wird, um ihm nach wenigen Wochen mit mehr oder minder glaubwürdigen "Argumenten" (u. a. Jahresverbrauchsprognose seitens Netzbetreiber erhöht, Kosten der Energiewende.) die Pistole auf die Brust zu setzen und zur Zahlung weiterer Abschläge zu bewegen.

Da leider sehr viele Endverbraucher bei den Begriffen "Mahnung", "letzte Zahlungsaufforderung" oder "Inkassobüro" einknicken, kann Löwenzahn Energie immer wieder neues Geld einkassieren.

Wenn jedoch immer mehr Neukunden die nachträglichen Preiserhöhungen verweigern, gleichzeitig die Bestandskunden durch Vertragskündigungen abspringen, dann wird's eng für die Löwenzahn Energie GmbH.

Auch eine Vielzahl von Prozessen gegen ihre (Noch-) Kunden, in denen es im Einzelfall um 200 Euro hier und 500 Euro dort geht, wird Löwenzahn nicht wirklich weiterhelfen.

Überlegen Sie - also auch die Kommentatoren, die mir immer wieder anraten schnellstens zu kündigen - mal, was alleine ein Prozess an Aufwand (und Kosten!) für Löwenzahn bedeutet. Und jetzt sollen die evtl. sogar hunderte Verfahren anstrengen? Das erscheint mir dann doch recht unwahrscheinlich.

Mein Fazit lautet: Mein Vertrag läuft bis 31.08.2013. So lange möchte ich den Strom von Löwenzahn zum vereinbarten Preis für 3.500 kWh geschätzter Jahresverbrauch.

12.02.2013 | 14:59
von Tom Kirschberger | Regelverstoß melden
 spider monkey 4711-WC:

Was ein "CbC-Markt" (gemeint ist wohl "Call-by-Call") mit dem Strommarkt zu tun hat, muss ich jetzt nicht verstehen, oder?

M. a.W.: Einen Telekommunikationsmarkt, der mir als Endverbraucher die Möglichkeit lässt, jederzeit (!) einen anderen "Call-by-Call"-Anbieter zu wählen, kann ich doch nicht allen Ernstes mit einem Strommarkt, bei dem ich eine 12-monatige Vertragsdauer mit Vorauszahlungs-Klausel eingegangen bin, vergleichen?

Die unseriösen Telefonanbieter haben nach Ihrem Beispiel die Preise um mehrere 100 % erhöht. Von einem Tag auf den anderen. So war das doch zu verstehen, oder?

Und dennoch haben die Verbraucher praktisch jeden Tag die Möglichkeit, sich einen anderen "Call-by-Call"-Anbieter für ihr Telefongespräch auszuwählen. Im Gegensatz zum Stromanbieter. Da bin ich - und der Stromversorger - einen 12-Monats-Vertrag eingegangen. Mit Ausnahme der Sonderkündigungsmöglichkeit bei Preiserhöhung kann ich nicht von heute auf morgen meinen Stromversorger wechseln. Sondern im Normalfall nur zum Ende einer Vertragslaufzeit unter Beachtung der Kündigungsfristen.

Also was wollten Sie mir mit dem "CbC"-Vergleich nochmals erläutern?

Und ob Löwenzahn tatsächlich 1.000-ige Preiserhöhungen durchsetzen könnte, bleibt bis auf weiteres erst mal ungeklärt.

Ich für meinen Teil beende hiermit diese Diskussion, weil es sowieso in den nächsten Wochen bzw. Monaten nichts Neues zu berichten geben wird. Löwenzahn erhöht zum 01.04.13 die Preise in einer m. M. nach unangemessenen Art und Weise und ich habe dagegen schriftlichen Widerspruch erhoben.

Gerne gebe ich einen Zwischenbescheid, wenn sich der aktuelle Stand der Dinge gravierend verändern sollte.

Bis dahin wünsche ich Ihnen noch eine angenehme Zeit.

T. K.

13.02.2013 | 18:29
von Frau W. Aus L. | Regelverstoß melden
Ich möchte mich bei Reclabochsler 4711 WC für die sachlich fundierten Ausführungen bedanken. Den Tarif 4 Jahreszeiten habe ich ohne weitere Nachforschung über die Firma über ein Vergleichsportal abgeschlossen; die AGB`s durchaus gelesen, aber nicht auf die sprachlichen Feinheiten geachtet. Nun steht die Preiserhöhung zum 01.04. ins Haus.
Ich sehe die Sache genauso wie Sie und nehme das Sonderkündigungsrecht wahr. Denen, die kämpfen wollen, rate ich zu frühzeitigem rechtlichen Beistand. Laufen lassen und entspannt zurücklehnen führt mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Mißerfolg.

13.02.2013 | 19:46
von GeHo | Regelverstoß melden
Ich schließe mich meiner vor-Kommentatorin an und bedanke mich ausdrücklich bei Reclabochsler 4711 WC, der m. E. die schlüssigsten Argumentationen beisteuerte und mich letzlich überzeugt hat, die Kündigung zum 1.4.2013 vorzunehmen.

16.02.2013 | 13:16
von Werner Müllers | Regelverstoß melden
 spider monkey Reclabochsler- 4711-WCSie haben natürlich recht, in den zitierten Urteilen geht es natürlich nicht um eine Preisanpassungsklausel sondern um die Bonusregelung. Da war ich beim Schreiben mit den Gedanken schon weiter und so entstehen dann spät des Nachts solche Fehler, mea culpa, sorry. Ich weiss aber schon, worum es in den Urteilen geht und habe einige davon gelesen.

Dass die Lage bzgl. einer Preiserhöhung zum 1.4.2013 aber nicht ganz so dramatisch ist, wie von Ihnen schwarzgemalt wird, zeigt mir das Schreiben, was ich heute von Löwenzahn erhalten habe. Man erklärt die avisierte Preisanpassung für gegenstandslos und entschuldigt sich und verspricht einen unveränderten Strompreis.

Schlecht, wenn man jetzt ausserordentlich gekündigt haben sollte.
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1 reclabox beschwerde de 237391 teaser


13.04.2013 | 08:29
von Tom Kirschberger | Regelverstoß melden
So, jetzt wird's langsam interessant.

Seit gestern ist es offiziell, dass die Fa. Flexstrom - und mit ihr die Firmen Optimal Grün und Löwenzahn Energie - Insolvenz beantragt hat.

Ich werde äußerst interessiert die Presse verfolgen, um mich rechtzeitig und vertragskonform zum vereinbarten Laufzeitende (31.08.13) von der "kundenfreundlichen" Fa. Löwenzahn Energie zu verabschieden.

Irgendwie könnte man beinahe lachen, wenn es nicht so traurig wäre.

Mit "Lockvogelangeboten" neue Kunden ködern, nach wenigen Wochen mit äußerst dubiosen "Argumenten" versuchen, die ursprünglich vereinbarten Konditionen einseitig und vollkommen überzogen zu ändern und wenn sich scheinbar genug Kunden erfolgreich gegen solche "Abzockermethoden" gewehrt haben, dann bleibt nur noch der finale Schritt in die Insolvenz.

Danke für nichts, Flexstrom/Löwenzahn/Optimal Grün und hoffentlich werden die für solche Geschäftsmethoden Verantwortlichen noch ordentlich zur Kasse gebeten.

Ich melde mich wieder, sobald es etwas Berichtenswertes zu meinem Fall gibt.

15.04.2013 | 17:36
von Werner S | Regelverstoß melden
Die Insolvenz von Löwenzahn hat auf das Vertragsverhältnis noch keinen direkten Einfluß.

Solange kein Lieferstop (soll wohl bisher nur bei Flexstrom kommen) verhängt wird oder der noch zu bestellende Insolvenzverwalter die Verträge nicht irgendwie ausserordentlich kündigt, wird der Strom zu unveränderten Preisen und Bedingungen geliefert.

Vorteilhaft ist es, wenn zum Belieferungsende die verbrauchte Menge an Gas oder Strom höher ist als die vorausbezahlte Menge plus Bonus. Dann nämlich muss man nicht selber seinem Geld hinterherrennen sondern der Insolvenzverwalter muss einem eine ordentliche Rechnung erstellen, wenn er noch eine Nachzahlung haben will.

Bei mir ist der Stromverbrauch schon jetzt so hoch wie die Vorauszahlung und Bonuskwh, der Gasverbrauch sogar doppelt so hoch.

Da kann man dann auch nichts mehr verlieren.

17.04.2013 | 18:20
von Tom Kirschberger | Regelverstoß melden
Auch auf der offiziellen Löwenzahn Energie-Website wird darauf hingewiesen, dass die bestehenden Verträge erst einmal weiterlaufen.

Gut so, dann kann ich mich weiterhin beruhigt zurücklehnen und auf das fristgerechte Kündigungsdatum meines 12-Monats-Vertrags warten.

Wer hätte gedacht, dass sich die Angelegenheit so entwickelt?

Hoffentlich ärgern sich die Ex-Kunden von Löwenzahn Energie nicht allzu sehr, die nach den überzogenen Preisanpassungsschreiben von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebraucht gemacht haben und damit gutes Geld zum Fenster rausgeschmissen haben.

Ich habe die Ruhe bewahrt, sämtlichen Preiserhöhungsversuchen erfolgreich getrotzt und verbrauche nach wie vor meinen Löwenzahn Energie-Strom - ohne auch nur einen Cent nachbezahlt zu haben.

Ja, das Leben bietet doch immer wieder Überraschungen. ;-)

18.04.2013 | 09:12
von Tom Kirschberger | Regelverstoß melden
 spider monkey Reclabochsler-4711-WC:

Zunächst mal: Funktioniert Ihre Tastatur nicht richtig, oder warum sind in Ihren Beiträgen so viele Satzzeichen-/Rechtschreibfehler? Oder ist das Absicht?

"Ja, ja - Sie sind ein ganz schlauer Bursche - das haben Sie ja uns ja zur Genüge kund getan. Nur wer zuletzt la. cht, steht oftmals auf der Leitung"

Wenn Sie mich als "ganz schlauen Burschen" bezeichnen würden, dann freut mich das sehr. Vielen Dank für Ihr Kompliment, werter "4711-WC". ;-)

Wo ich jedoch "zur Genüge kund getan" haben soll, dass ich "ein ganz schlauer Bursche" wäre, kann ich leider nicht nachvollziehen.

Hätten Sie Belege für Ihre Aussage?

"Und sicher auch den Unsi. nn, den Sie selbst verbreiten? "

Unsi. nn?

Also wenn Sie "Unsinn" meinten, dann kann ich Ihre Frage leider nicht beantworten.

Wann und wo sollte ich Unsinn verbreitet haben?

"Also wird in absehbarer Zeit die Lieferung eingestellt - und Sie haben für 9 oder 10 Monate Lieferung 12 Monate bezahlt. "

Kann sein - oder auch nicht.

Jeder Tag, der bis zum 31.08. (also dem offiziellen Ende des 12-Monats-Vertrags) vergeht, mindert meine Vorauszahlung an Löwenzahn Energie entsprechend.

Diejenigen, die bereits nach wenigen Wochen ihr sog. "Sonderkündigungsrecht" in Anspruch genommen haben, sind doch wesentlich schlechter dran, als ich.

Während die eine Pauschale für 12 Monate nach 3 oder 4 Monaten durch "Sonderkündigung" in den Gulli geworfen haben, sind es bei mir bereits mehr als 7 Monate, in denen ich "den günstigen Löwenzahn Strom" bezogen habe. Und es wird sicherlich noch eine ganze Zeit weitergehen.

Wenn dann - vielleicht - am Ende dieser Angelegenheit nur 10 oder 11 Monate Löwenzahn Energie-Billigstrom-Bezug rauskommen würde, könnte ich es gerade noch verschmerzen.

"Achja. Dann ist da noch der Insolvenzverwalter, für den Sie zu den zahlungsunwilligen Kunden gehören. Ist anzunehmen, dass er gegen Sie klagen wird. "

Zahlungsunwillig? Ich? Wieso?

Wie Sie eigentlich noch wissen müssten, habe ich eine 12-Monats-Pauschale fristgerecht und in voller Höhe an die Fa. Löwenzahn Energie bezahlt. Jederzeit belegbar. Auch gegenüber dem Insolvenzverwalter. Wieso sollte er also einen Grund haben, mich zu verklagen?

"Hoffentlich müssen wir in ein paar Tagen oder Wochen nicht lesen: "Zu früh gefreut""

Ja, das hoffe ich natürlich auch. Man weiß ja nie, was solchen ehrenwerten Unternehmen wie Löwenzahn Energie (oder dem Insolvenzverwalter) noch so alles an Überraschungen einfällt.

Bis dahin sitze ich gemütlich in meinem kleinen Häuschen und verbrauche jeden Tag meinen "günstigen Löwenzahn-Strom" und freue mich des Lebens. ;-)

20.04.2013 | 16:56
von Tom Kirschberger | Regelverstoß melden
 spider monkey Reclaboxler-7459779:

Was schreiben Sie denn?

Bei dem von Ihnen verlinkten Artikel handelt es sich um die Fa. FLEXSTROM.

Hier geht's - falls Sie es noch nicht bemerkt haben sollten - um die Fa. LÖWENZAHN ENERGIE.

Und ob die Fa. Flexstrom Insolvenz angemeldet hat, interessiert mich nun mal überhaupt nicht, weil ich einen Vertrag mit Löwenzahn Energie habe.

Auf deren Website schreibt der vorläufige Insolvenzverwalter, dass sich erst mal gar nichts für die Kunden ändert.

Und dass es wohl frühestens am 01.07.13 zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens betr. Fa. Löwenzahn Energie, Berlin kommt.

Also sitze ich bis dahin weiterhin gemütlich in meinem kleinen Häuschen. ;-)

22.04.2013 | 11:46
von Tom Kirschberger | Regelverstoß melden
 spider monkey Reclaboxler-7459779:

Zuerst muss ich mich bei Ihnen entschuldigen, denn mein letzter Beitrag entstand tatsächlich, als ich die Mitteilung, dass die Grundversorger nun die Belieferung der Löwenzahn Energie-Kunden übernehmen sollen, noch nicht kannte.

Ja, was passiert nun weiter?

Das Positive zuerst: Ich habe nach wie vor Strom.

Das ist schon mal keine schlechte Nachricht, wenn man von den Begleitumständen absieht. ;-)

Was mich etwas unschlüssig bleiben lässt, ist der folgende Satz auf der Löwenzahn Energie-Website:

"Die Gespräche mit potentiellen Investoren, die weiterhin an einer Übernahme der Geschäftsbetriebe interessiert sind, laufen unvermindert weiter. "

Für Flexgas-Kunden ändert sich demnach nichts, das Unternehmen heißt jetzt "Fair Trade Gas", aber die laufenden Verträge haben nach wie vor Gültigkeit.

Zitat: "Für Geschäftspartner und Kunden ändere sich durch die Übernahme nichts – die Verträge, die zuvor mit der FlexGas GmbH geschlossen wurden, haben demnach weiterhin Bestand. "
(aus: www.check24.de/news/gas/investor-flexgas-fair-trade-gas-55664/)

So, was nun?

Wenn sich bei Löwenzahn Energie tatsächlich Investoren finden würden, die den Geschäftsbetrieb (möglicherweise ebenfalls unter neuem Firmennamen) weiterlaufen lassen, dann ändert sich an meinem Vertrag erst mal nichts, oder?

Also weiter abwarten, was in nächster Zeit durch die Presse in Bezug auf den Insolvenzantrag bzw. das Insolvenzverfahren berichtet wird.

Ach so, Sie hatten ja noch folgendes geschrieben:

"Und außerdem: es gibt einen Unterschied zwischen Insolvenzantrag und Insolvenzeröffnung. "

Ist mir bekannt.

"In welchem Zusammenhang stehen eigentlich die Strombelieferung bzw. die Nichtbelieferung mit Strom und Ihrer Aussage "dass es wohl frühestens am 01.07.13 zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens betr. Fa. Löwenzahn Energie, Berlin kommt"? "

Da es lt. Aussage auf der offiziellen Website zu Verhandlungen mit möglichen Investoren kommt, ist der Insolvenzantrag nicht zwangsläufig die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Und wenn tatsächlich neue Geldgeber gefunden werden könnten, dann laufen die Stromlieferungsverträge - analog Flexgas/Fair Trade Gas - doch weiter, ohne dass sich für mich als Verbraucher erstmal etwas daran ändert.

Aus dem Grund warte ich weiter ab.

Hätte ich jedes mal, als man es mir "im Guten geraten hat" (siehe diverse Beiträge u. a. vom 08., 09. oder 10.02.) den Vertrag gekündigt, dann wäre die Sache wesentlich teurer geworden, als sie es - Stand heute - bislang geworden ist.

25.04.2013 | 10:17
von Tom Kirschberger | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-7459779:

Warum ich mich immer wieder auf der Flexstrom-Internetseite informiere?

Das tue ich doch gar nicht. Ich informiere mich auf der Löwenzahn-Energie-Internetseite. ;-)

Dort schreibt der vorläufige Insolvenzverwalter. Wieso sollte ich mich nicht darüber informieren, was dort offiziell verkündet wird?

Der Hinweis mit dem gescheiterten Flexgas/Fair Trade Gas-Deal ist gem. dem von Ihnen verlinkten Artikel am 23.04./12:08 Uhr veröffentlicht worden. Das hatte sich mit meinem letzten Kommentar überschnitten.

Nach wie vor: Was tun?

Ich werde jetzt sicherlich nicht in hektischen Aktionismus verfallen, nur weil mein (Noch-) Stromlieferant in Schwierigkeiten steckt.

Vom Grundversorger habe ich ebenfalls noch keine Informationen erhalten, dass sie ab sofort (bzw. Zeitpunkt x) den Strom anstelle von Löwenzahn Energie liefern.

Also kann ich weiterhin warten und den von mir bezahlten Strom verbrauchen.

25.04.2013 | 14:30
von Tom Kirschberger | Regelverstoß melden
 spider monkey St. S.

"Warum la-m*en-tieren Sie auf der Reclabox, wenn Sie sich Ihrer Sache so sicher sind? "

Wenn Sie sich die Mühe machen und meine ursprgl. Beschwerde (vom 07.02.2013 - also vor knapp 3 Monaten) lesen würden, dann beantwortet sich Ihre Frage von selbst.

"Und "Wer zuletzt la*ht, la*ht am besten: "
Ich muß mich den Meinungen anschließen, dass dies nicht Sie sein werden. "

Nicht? Dann ist es ja gut, dass Sie es heute schon zu wissen scheinen.

"Trozdem schönen Tag"

Vielen Dank. Wünsche ich Ihnen ebenfalls. ;-)

 spider monkey Profiler:

Was für ein ausgesprochen hilfreicher Kommentar. Ist Ihnen gerade langweilig?

25.04.2013 | 14:52
von Tom Kirschberger | Regelverstoß melden
Zum generellen Verständnis - und auch für etwaige Kommentatoren, die jetzt mitkommentieren möchten, "weil sie es ja schon immer gewusst haben, ect. pipapo. ":

Als ich die Beschwerde am 07.02.2013 einstellte, war noch nicht abzusehen, dass die Fa. Löwenzahn Energie im April 2103 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen würde.

Alles, was ich bis zum heutigen Tag hier an Kommentaren - bzw. als Reaktion auf andere Kommentare eingestellt habe - entsprach meinem Kenntnisstand zum jeweiligen Zeitpunkt des Kommentars.

Die jetzt so zahlreich auftretenden "Ich habs doch gleich gewusst"- oder "Am Ende sind Sie doch der Verlierer"-Kommentatoren dürfen mir glauben, dass ich die Sache tatsächlich sehr (!) entspannt sehe und mich mittlerweile auch nicht mehr über die Fa. Löwenzahn Energie GmbH, Berlin ärgere.

Deren Geschäftsmodell endet wohl dort, wo es von Anfang an hingehört hätte, nämlich vor Gericht.

Ich darf noch einmal kurz rekapitulieren:

Seit dem 01.09.2012 beziehe ich für einen geschätzten 12-Monats-Verbrauch von 3.500 kWh Strom. Zum Preis von 496,98 €, fristgerecht und in voller Höhe im voraus an Löwenzahn Energie Berlin bezahlt.

Weder habe ich eine aufpreispflichtige "Preisgarantie" abgeschlossen, noch habe ich den zahlreichen, teilweise unverschämt anmutenden Preisankündigungsschreiben der Fa. Löwenzahn Energie nachgegeben.

Ich habe kein Sonderkündigungsrecht genutzt (wie mir von so einigen Experten in der Vergangenheit bereits angeraten wurde), sondern warte auf den Tag, an dem ich meinen 12-Monats-Vertrag bei Löwenzahn Energie fristgerecht zum 31.08.13 beenden kann.

Bis dahin werde ich eine Menge an kWh Strom verbrauchen, die hoffentlich über den geschätzten 3.500 kWh liegen wird, so dass ich keine Forderungen auf Rückerstattung eines Guthabens an die Fa. Löwenzahn Energie haben werde.

Sollte der Verbrauch niedriger sein, dann hoffe ich auf einen relativ geringen Unterschied zu den 3.500 kWh, denn ein evtl. Guthaben werde ich wohl nie ausgezahlt bekommen.

Um es noch mal auf den Punkt zu bringen:

Ich war leider etwas blauäugig, als ich mich zur Vertragsunterzeichnung bei Löwenzahn Energie Berlin entschloss.

Mein Ärger über deren Geschäftsgebahren war groß, hat sich mittlerweile jedoch gelegt.

Ich habe aktuell Strom - von wem auch immer der gerade geliefert wird.

Die weitere Entwicklung in Sachen "Löwenzahn Insolvenz" warte ich gelassen ab.

Ich werde meine Lehren aus dieser Angelegenheit ziehen und zukünftig bei der Auswahl meines Energieversorgers größere Sorgfalt walten lassen.

Die öffentliche Diskussion beende ich mit diesem Beitrag und danke allen, die mich entweder bekräftigt (das waren relativ wenige) oder die mir einen großen finanziellen Schaden prophezeit haben (diejenigen waren eindeutig in der Überzahl).

Machen Sie es gut, entscheiden Sie sich in Ihrem Leben immer für die richtige Alternative, wenn Sie eine Auswahl haben.

Sei es beim Energieversorger oder wo auch immer.

Leben Sie alle gesund, glücklich und zufrieden bis an das hoffentlich ferne Ende Ihrer Tage. ;-)

25.04.2013 | 14:52
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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