2820 Views | 11.02.2013 | 10:15 Uhr
geschrieben von Alexander

Löwenzahn Energie GmbH (Berlin)

Ab dem 01. April 2013 Preiserhöhung bei Löwenzahn-Energie

Am 7.2.2013 habe ich diese unten stehende E-Mail von Löwenzahn-Energie erhalten. Ich habe die 167,28 Euro als Vorauskasse überwiesen (siehe Anhang). Gibt es irgendeine Vorlage, die ich Löwenzahn-Energie zuschicken kann, wo ich ihren Forderungen widerspreche?

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E-Mail vom 21.11.2012

Alexander *******
Vertragsnummer: 20000011**** 21.11.2012
Lieferterminbestätigung xxx für Ihre Abnahmestelle: 07545 Gera
Zähler Nr.: 2045***

Sehr geehrter Herr *******

es ist soweit! Ab dem 01.12.2012 beziehen Sie Ihren umweltfreundlichen und günstigen Ökostrom von Löwenzahn Energie. Jetzt zahlt sich Ihr Kostenbewusstsein aus! Die Konditionen Ihres Vertrages haben Sie bereits mit der Vertragsbestätigung erhalten. Sollten Sie den dort genannten Zahlbetrag noch nicht überwiesen haben, bitten wir Sie dies bis spätestens zum 01.12.2012 vorzunehmen.

Sobald Ihr Netzbetreiber den Zählerstand zum Wechseltermin von Ihnen benötigt, wird er sich bei Ihnen melden. Der Netzbetreiber wird den Zählerstand automatisch an Löwenzahn Energie als Ihren neuen und günstigen Energieversorger weitergeben. Sie brauchen Ihren Zählerstand zum Umstellungstermin also nicht selbst an Löwenzahn Energie zu schicken.

Nach 12 Monaten erfolgt die Ablesung Ihres Zählerstandes, mit dem wir den Stromverbrauch für Ihre Jahresverbrauchsabrechnung ermitteln. Dazu werden wir uns rechtzeitig mit Ihnen in Verbindung setzen. Darüber hinaus ist auch der örtliche Betreiber des Leitungsnetzes zur Ablesung berechtigt. An dieser Stelle bitten wir Sie, die Schlussrechnung Ihres Vorversorgers aufzubewahren.

Haben Sie noch Fragen? Dann melden Sie sich einfach bei uns. Unser Tipp: Papierlos und besonders einfach geht das in unserem Kontaktbereich auf www.löwenzahn-energie.de. Wir freuen uns auf Sie.

Vielen Dank im Namen der Umwelt

SCHLAGWORTE

Ihr Löwenzahn Energie Serviceteam

E-Mail vom 7.2.2013

Vertragsnummer: 20000011**** Abnahmestelle: Alexander ******* ****************. 25 ***** **** Ihr Stromentgelt ändert sich – erfahren Sie hier warum

Sehr geehrter Löwenzahn Energie Kunde,

bis spätestens 2022 werden alle Atomkraftwerke in Deutschland stillgelegt. Schon heute hat damit ein kontinuierlicher Ausbau der erneuerbaren Energien begonnen. Das ist auch gut so.

Unser Ziel ist es, Ihnen weiterhin umweltfreundlichen Ökostrom zu günstigen Preisen zu liefern. Der Atomausstieg macht sich jedoch für uns alle bemerkbar, er kostet Geld! Unsere Stromversorgung ist zwar garantiert, doch kommt die Produktion der Nachfrage nicht hinterher. Die Folge: Es muss investiert werden. Umbau der Energiebranche: 122 Milliarden Euro Kosten von rund 122 Milliarden Euro werden derzeit für den Um- und Ausbau des deutschen Kraftwerkparks für die Systemumstellung auf erneuerbare Energien kalkuliert – das hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ermittelt.

Die Energiewende braucht mehr Stromnetze. Laut Bundesnetzagentur werden die Modernisierung und der notwendige Ausbau von Stromnetzen bis zu 40 Milliarden Euro kosten, wenn wir die Energieversorgung künftig umweltfreundlicher gestalten wollen. Insbesondere Stromautobahnen, die den Strom aus den Windparks in der Nordsee nach Süddeutschland leiten, sind dringend notwendig. Dazu gehört auch der Ausbau von Stromnetzen auf hoher See, wie er mit der neuen Offshore-Umlage seit Jahresbeginn gefördert wird.

Zum Jahreswechsel hat der Großteil der Netzbetreiber seine Gebühren für die Stromdurchleitung um bis zu 25 Prozent erhöht. Tendenz steigend. Förderung der erneuerbaren Energien Die EEG-Umlage wurde im Jahr 2000 mit dem Start des Erneuerbaren-Energien-Gesetz eingeführt und ist seitdem immer wieder gestiegen. Allein sie beträgt für dieses Jahr 6,28 Cent/kWh brutto. Sie ist heute die größte staatlich verursachte Belastung des Strompreises. Mit dem Voranschreiten der Energiewende und dem steigenden Ausbau der erneuerbaren Energien legte sie seit 2009 um 330 Prozent zu. Der Anteil von Ökostrom am Energieverbrauch soll bis 2020 auf mindestens 30 Prozent gesteigert werden. Dadurch werden sich die Kosten erhöhen, alle Experten gehen von einem weiteren Anstieg aus.

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Wir von Löwenzahn Energie halten den Atomausstieg für absolut unterstützenswert. Vor lauter Skalen, Werten und Vergleichen, als Teil politischer Strategiepapiere und klimafreundlicher Aktien zu dieser großen gesellschaftlichen Aufgabe, verliert der Normalbürger leider seinen persönlichen Bezug. Der Klimawandel ist aber immer noch da – nur völlig abstrakt. Denn wirklich spürbar ist er im Alltag noch nicht. Leider haben wir von Löwenzahn Energie keine andere Möglichkeit als die gestiegenen Kosten an Sie weiterzugeben und die Strompreise anzupassen. Gehen Sie mit uns trotzdem weiterhin den gemeinsamen Weg in eine umweltbewusste Zukunft.

Ab dem 01. April 2013 gelten für Sie folgende Konditionen für unseren Ökostrom: Arbeitspreis: 0,30107 Euro/kWh Grundgebühr: 8,99 Euro/Monat Ihr Abschlag entsprechend Ihrer Zahlweise beträgt künftig: 649,81 Euro. Falls Sie eine erweiterte Preisgarantie zu Ihrem Ökostrom-Tarif gebucht haben, übernimmt Löwenzahn Energie diese Erhöhungen selbstverständlich für Sie, so dass für Sie keine Preisanpassung anfällt. Ihre Rechte auf Beendigung des Vertrages aus § 41 Abs. 3 EnWG bleiben selbstverständlich unberührt.

Haben Sie noch Fragen? Dann melden Sie sich einfach bei uns. Unser Tipp: Papierlos und besonders einfach geht das in unserem persönlichen Kontaktbereich im Internet: www.löwenzahn-energie.de. Wir freuen uns auf Sie.

Vielen Dank im Namen der Umwelt Ihr Löwenzahn Energie Serviceteam Löwenzahn Energie GmbH

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Kommentare und Trackbacks (8)


11.02.2013 | 10:40
von GeHo | Regelverstoß melden
Hallo Alexander,
hier schreibt ein Leidensgenosse!
Es gibt wohl zwei Ansichten:
1. Fristlos kündigen, weil Sonderkündigungsrecht zieht
2. Nichts tun, außer Widerspruch einzulegen.
Die Erhöhung sei nicht gültig, wegen formaler Fehler -so die Ansicht
vieler User.
Hierzu auch interessante Beiträge: www.strom-magazin.de/forum/board-loewenzahn-energie/thread-richtig-reagieren-auf-loewenzahn-preiserhoehung-1501-page-2.html

MfG
GeHo

11.02.2013 | 10:48
von Tom Kirschberger | Regelverstoß melden
Hallo Alexander,

wie sich die Fälle gleichen.

Ich bin schon das 2. mal wegen der Fa. Löwenzahn Energie GmbH, Berlin bei reclabox.com vorstellig geworden.

Zuerst wollte man - wenige Wochen nach Vertragsbeginn - durch eine angeblich erhöhte Jahresverbrauchsprognose (knapp 5.200 kWh anstatt der von mir gemeldeten 3.500 kWh) seitens des Netzbetreibers 40 % des von mir rechtzeitig und in voller Höhe bezahlten Jahresabschlags (knapp 500,00 €) einfordern.

Dazu gleich das ganze Prozedere "Mahnung", "2. Mahnung", "Androhung Inkassobüro".

Doch - oh Wunder - nachdem ich schriftlich widersprochen und gleichzeitig einen Nachweis über diese angebliche Jahresverbrauchsprognose seitens des Netzbetreibers anforderte, kam ein Rückzieher von Löwenzahn mit der Begründung, dass man nach nochmaliger Prüfung zu der Erkenntnis gelangt sei, dass die Jahresprognose nun doch stimmt. Ach?

Nur knapp vier Wochen später kam dann eine Mail, in der genau der selbe hochtrabende Text wie in Ihrem Schreiben steht.

Bei mir sollen jedoch statt der bezahlten knapp 500,00 Euro urplötzlich mehr als 1.500 Euro fällig sein! Wirksam ab 01.04.2013 und werden mit der Jahresabrechnung verrechnet.

Auch bei mir bleibt mein Recht auf Beendigung des Vertrags aus § 41 Abs. 3 EnWg unberührt.

Ich möchte jedoch - und da weiche ich keinen Milimeter ab - bis zum Ende meines 12-monatigen Stromliefervertrags die 3.500 kWh zum Preis von rund 500,00 € von der Fa. Löwenzahn Energie GmbH, Berlin geliefert bekommen.

Ich will weder mein Sonderkündigungsrecht nutzen, noch bin ich bereit exorbitanten - vielleicht auch willkürlich konstruierten? - Preiserhöhungen zuzustimmen.

Mein Tipp an Sie:

Widersprechen Sie auf jeden Fall schriftlich per Einschreiben/Rückschein (!) der o. a. Mail von Löwenzahn.

Fordern Sie das Unternehmen auf, Ihnen schriftlich, plausibel und für Sie als techn. Laien nachprüfbar darzustellen, wieso jetzt eine Preiserhöhung in Höhe von x % gegenüber dem ursprünglichen Angebotspreis angestrebt wird.

Und dann warten Sie ab, was dieses kundenfreundliche, faire und solvente Unternehmen als nächstes unternehmen wird.

11.02.2013 | 15:51
von Michael Helms | Regelverstoß melden
Also für mich hört sich Reclabochsler- 4711-WC an wie ein Flexstrom/Löwenzahn-Mitarbeiter. Lassen sie sich nicht verunsichern und kündigen Sie bloss nicht, denn dann ist der Bonus weg, und Ihrer Vorauszahlung müssen sie ewig hinterherlaufen mit ungewissem Ausgang!

Inwieweit Löwenzahn seine Preise erhöhen kann, ist in Punkt 10.1 AGB geregelt, nämlich nur insofern als Steuern und Abgaben steigen, und das auch nur onsoweit, als diese Erhöhungen NACH Vertragsbeginn in Kraft getreten sind. Und das müssen die Ihnen erst mal darlegen und vorrechnen.

Widersprechen Sie der Erhöhung schriftlich und drohen Sie rechtliche Schritte an, wenn Löwenzahn seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt. Sie haben sehr gute Karten, allerdings müssen Sie diese auch ausspielen.

11.02.2013 | 17:14
von Dummfang | Regelverstoß melden
Wie man feststellen kann, ist Löwenzahn immer wieder ein Erlebnis - viel Spaß noch mit supergünstigen Strom und Gas!

11.02.2013 | 17:31
von Corinna | Regelverstoß melden
Also ein Kollege von mir ist da auch Stromkunde und hat mir heute erzählt, daß er der Preiserhöhung einfach per E-Mail, aber ganz ausführlich wiedersprochen hat und er dann eine E-Mail gekriegt hat, daß die Erhöhung aus Kulantz zurückgenommen wird.

12.02.2013 | 02:44
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
 spider monkey Michael Helms

Haben Sie wirklich mal die Kommentare von Reclabochsler- 4711-WC ernsthaft gelesen - oder ging es Ihnen nur um "Ich schreibe mal etwas"?

Die Vermutung, dass es sich bei ihm um einen Mitarbeiter von Flexstrom/Löwenzahn handelt, ist einer der abenteuerlichsten Kommentare in diesem Forum überhaupt.

12.02.2013 | 12:10
von Lutz Piprek | Regelverstoß melden
Ich habe auch viele Probleme mit Löwenzahn-Energie. Seit Juni 2012 bin ich Gaskunde. Es ging mit einer Verzögerung bei dem Wechsel los. Ich hatte eine monatliche Einzugsermächtigung erteilt. Trotzdem erhalte ich fast monatlich Mahnungen für eine Überweisung. Immer muss ich denen erklären das laut Vertrag abgebucht werden muß. Danach ging es 2 Monate gut. Im Dezembe erhielt ich eine "Verbrauchsprognose" angeblich vom Grundversorger. Diese war fas 25 %höher als mein tatsächlicher Verbrauch. Habe Widerspruch eingelegt und meine tatsächlichen Verbräuche nachgwiesen. Trotzdem Mahnungen über Mahnungen mit dem Inhalt ich hätte die für mich erstellte Rechnung nicht bezahlt. Habe aber nie eine Rechnung erhalten. Im Janur für den Februar endlich abgebucht. Komischerweise für den Januar nicht. Jetzt erneut zwei Mahnungen ich hätte einer Abbuchung widersprochen. Aus diesem Grund müsste ich jetzt immer eine Überweisung tätigen. Folge wenn nicht, Beendigung der Lieferung Mehrkosten die auf mich zukommen. Die Firma ist nicht in der Lage ihren vertraglich vereinbarten Pflichten nachzukommen und gibt mir die Schuld. In jedem Schreiben habe ich aufgefordert den vereinbarten Betrag abzubuchen. So etwas habe ich noch nicht erlebt. Gruss Lutz

18.02.2013 | 11:42
von Alexander noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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