Durch eins energie in sachsen endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 785 Views | 19.02.2013 | 14:18 Uhr
geschrieben von Steffi Huster

eins energie in sachsen GmbH & Co. KG

Totale Ignoranz von eins energie sachsen

Bestell-/Kundennummer: 28376869 / 73237834

Am 16.11.2012 haben wir von unseren Stromanbieter eins energie in sachsen GmbH & Co. KG eine saftige Preiserhöhung ergalten, in denen nicht nur die EEG Umlagen enthalten sind.

SCHLAGWORTE

Bei dieser Gesellschaft waren wir seit 2009, da diese aber uns nun zu teuer wurde, haben wir uns am 29.11.2013 nach einen neuen Anbieter umgeschaut.

Nun gibt es ja schon eine Beschwerde gegen Stromio GmbH meinerseits unter der Bestell-/Kundennummer: 11540536.

Erst wurde als Wechseldatum der 09.01.2013 angegeben laut Stromio GmbH, dann wurde dieser angeblich auf den 01.06.2013 verlegt.

Laut Vertrag von 02.12.2008 damals noch Erdgas Südsachsen genannt, haben wir ein normales Kündigungsrecht, einen Monat auf das Ende des Kalendermonats! siehe Verordnung der Allgemeinen Bedingungen26.10.206.

Ich habe am 04.02.2013 eins Energie ein Einschreiben geschickt zur Bitte um Stellungsnahme und Offenlegung der angeblich gerechtfertigten Preiserhöhung, da ich diese sonst nicht akzeptiere und und werde nun ebenfalls Strafanzeige stellen.

Eins ist sicher, das die Gesellschaft uns als Kunden nicht wieder sehen wird.

mfg Steffi Huster

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Kommentare und Trackbacks (4)


19.02.2013 | 19:36
von Steffi Huster | Regelverstoß melden
Sorry für ein Tipfehler beim Datum 29.11.2013 muss natürlich 2012 lauten.

Nun kam heut Entlich Nachricht von eins energie sachsen:

Angeblich wird uns das Sonderkündigungsrecht verweigert weil wir nicht Persönlich die Kündigung durchgeführt sondern einen anderen Anbieter damit beauftragt haben.
Des-weiteren steht in Ihren AGB §20 Kündigung mit einer Frist von einen Monat auf das Ende eines Kalendermonats. Zwingen uns aber den noch weitere 6 Monate auf bis zum 01.06.2013.

Bilder zum Vertrag und Stellungsname werden nach gereicht.

mfg

03.04.2013 | 11:39
von Steffi Huster noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein, eins energie sachsen besteht weiterhin darauf, das uns kein Sonderkündigungsrecht zu stehen würde! weil wir nicht persönlich gekündigt haben, sondern einen anderen Anbieter damit beauftragt haben.


03.04.2013 | 11:46
von Steffi Huster | Regelverstoß melden
Auszug aus derzeitigen Schriftwechsel.
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28.05.2013 | 16:30
von Steffi Huster endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Diese Gesellschaft sieht uns nie wider, nur gut das wir uns mit den anderen Stromanbieter geeinigt haben.




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