Durch My-Solution endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 2013 Views | 12.04.2009 | 11:09 Uhr
geschrieben von Christian Fischer

My-Solution Internet OHG (Dresden)

Der Onlineshop versendet gebrauchte Ware

Ich habe mir bei dem Onlineshop My-Solution.de am Samstag den 28.03.2009 einen Technisat Multytenne Komlettset bestellt und per Paypal bezahlt (119,00 Euro). Die Ware ist am 31.03.2009 eingetroffen.

BILDER
1 reclabox beschwerde de 5995 thumb
4 Bilder

Da ich ausschließlich an der LNB interessiert war, habe ich die restlichen Teile nicht entpackt, da ich bereits seit 2007 im Besitz einer Technisatanlage bin, allerdings mit Standard LNB. Dazu ist zu erwähnen, dass die Multytenne LNB nur im Komplettset zu erwerben ist.

Auffallend beim Entpacken der LNB war, dass diese bereits neu verklebt war, was auf eine gebrauchte und wieder in Umlauf gebrachte Ware hinwies. Ich habe auch mehrere Zeugen, die eine bereits seit 2007 in meinem Besitz befindliche Technisatanlage bezeugen können.

Da die LNB nicht die erhofften Ergebnisse lieferte, sendete ich die Ware zurück, nicht ohne vorher noch Fotos von der Ware zu machen, weil ich schon hier mit Problemen rechnete. Der Händler My-Solution.de unterstellt mir nun eine durchgeführte Montage der Ware und speißt mich mit einer Rückzahlunsminderung um 50% ab. Ich habe bereits versucht mich mit dem Händler gütlich zu einigen, aber ohne Erfolg. Ich habe daher nun Strafanzeige wegen versuchten Betruges gestellt.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an My-Solution Internet OHG: Vollständige Erstattung des Kaufpreises


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
17.04.2009 | 15:34
Firmen-Antwort von: My-Solution Internet OHG
Abteilung: Management

guten Tag.

die vom Kunden zurück geschickte Multytenne war verbeult. Die Alu Halterung wies deutliche Montagespuren auf.

Das mitgelieferte 10m Sat Kabel war nur noch 8 Meter lang und an einem Ende abgeschnitten.

Das komplette Set ist im Prinzip wertlos geworden. Der Kunde kann sich mit 50% Erstattung glücklich schätzen.

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (14)


15.04.2009 | 16:35
von Stefan Lauer | Regelverstoß melden
Wenn Sie doch per Papypal bezahlt haben ist das doch keine Problem.

Einfach das Problem mit Paypal lösen.

Alle Käufe sind doch abgesichert.

15.04.2009 | 20:58
von Christian Fischer | Regelverstoß melden
Denken Sie.
Nur Ebay Einkäufe sind über Paypal abgesichert.
Paypal kümmert nicht darum.
Außerdem schließt Paypal kategorisch Klärungen zur Beschaffenheit der Artikel aus.

15.04.2009 | 22:20
von Hans Albern | Regelverstoß melden
Wie ich die Beschwerde richtig verstehe, haben Sie die LNB zu Versuchszwecken in Ihren vorhandenen Spiegel montiert.
Damit sind Sie über die üblichen Prüfmöglichkeiten hinausgegangen und haben den sonst üblichen, rechtmäßigen Widerruf verwirkt.
Zitat aus den AGBs des Shops:

Weiterhin müssen Sie keinen Wertersatz leisten, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurück zu führen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

Tut mir leid für Sie, aber wahrscheinlich müßen Sie auf die volle Rückzahlung verzichten.

16.04.2009 | 10:37
von Christian Fischer | Regelverstoß melden
Wenn ich eine LNB an einem Spiegel fixiere, habe ich doch keine Montage der gesamten Anlage vorgenommen?! Zumal man die LNB nur ansteckt und wieder abnimmt, ohne auch nur eine Schraube drehen zu müssen (bei Technisat). Dies führt wohl kaum zu einer Abnutzung, da die LNB dadurch nicht im Wert gemindert wird. Außerdem war die LNB bereits gebraucht und neu verklebt (siehe Bild). Eine Frechheit ist aber, dass mir eine vollständige Montage vorgeworfen wird mit Kratzern an den Befestigungen und mit angeblichen Beulen im Spiegel. Diese habe ich aber gar nicht entpackt.

16.04.2009 | 10:50
von A. Richter | Regelverstoß melden
Eine Verwirkung des rechtmäßigen Widerruf ist laut Fernabsatzgesetz nicht möglich und nicht ausschließbar.
Diese AGB des Shops My-Solution.de ist nach deutschem Widerrufsrechtrecht für eine LNB nicht anwendbar,
da eine Prüfung einer LNB ohne Fixierung an einem Spiegel (auch im Ladengeschäft) für den Kunden ohne zumutbaren Mehraufwand
(z.B. Beschaffung spezieller Prüfgeräte) nicht möglich ist.
Es ist also davon auszugehen, dass der Kunde die LNB an einem Spiegel fixiert, um eine Prüfung durchführen zu können.
Daher ist der Kunde nicht über die üblichen Prüfmöglichkeiten hinausgegangen. Auch sind durch eine solche Fixierung keine Beschädigungen zu erwarten, die eine Wertminderung von 50% berechtigen.

17.04.2009 | 18:17
von Ralf Schmidt | Regelverstoß melden
So kann man auch Geld verdienen, einfach gebrauchte Ware versenden und dann Kunden Gebrauch vorwerfen und die hälfte der Kohle einbehalten. Fragwürdiges Geschäftsgebaren!

19.04.2009 | 17:51
von Cornelius Hasel | Regelverstoß melden
Was hat ein Kunde da noch für eine Chance. Bei dem geringen Betrag lohnt ja nicht mal ne Klage. Was bleiben da noch für Möglichkeiten sich zu wehren?

09.05.2009 | 00:20
von Christian Fischer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Händler zockt einfach Kunden mit gebrauchter Ware ab. Ich empfehle jedem hier auf keinen Fall einzukaufen. Ich mache es jedenfalls nie wieder!


14.06.2009 | 10:42
von X. X. | Regelverstoß melden
Wenn das nur annähernd stimmen sollte, was der gute Mann von My-Solution schreibt, dann ist es von Ihnen nicht nur frech, sondern ein glatter Betrugsversuch. Aber das Jammern auf höchstem Niveau ist in Deutschland ja Tradition.

14.06.2009 | 11:00
von Klaus Neumann | Regelverstoß melden
Diese Firmenantwort ist eine Frechheit, nicht einmal unterschrieben. Danke Christian, daß du nicht nur mir, sondern vielen Menschen mit deiner Beschwerde die Augen öffnest. Es geht um 60 € = 50%.
Diese Beschwerde läuft fast zwei Monate, wie viele Kunden wird diese Firma noch verlieren und hat schon verloren? Ich denke, du hättest die Beschwerde sofort löschen lassen, wenn die Angelegenheit zu deiner Zufriedenheit gelöst worden wäre. Was ist das für ein Management?

Schönen Sonntag Herr namenloser Firmenbeantworter.

Klaus

14.06.2009 | 11:04
von Ch. F. | Regelverstoß melden
Ich habe bereits Anzeige erstattet.
Dies macht man sicher nicht, wenn man nicht wissen kann, wie der Fall ausgeht.

10.09.2009 | 19:21
von Christian Fischer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


17.09.2009 | 20:30
von Christian Fischer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


25.09.2009 | 11:37
von Christian Fischer endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!