B & W Handelsgesellschaft mbH (Kamenz)
Verweigerung der Abwicklung des gesetzlichen Gewährleistung
Ich habe im Juni 2012 über Amazon Marketplace ein Ladegerät bei B&W Handelsgesellschaft mbH gekauft.
Dies hat nun nach ca. 8 Monaten seinen Geist aufgegeben und funktioniert nicht mehr. Also ein klassischer Fall der 24 monatigen gesetzlichen Gewährleistung.
Meine Anfrage zur Abwicklung der Gewährleistung wurde mit den Hinweis abgewiesen, dass ich nach 6 Monaten in der Beweispflicht bin.
Daraufhin habe ich Fotos eingesendet aus den klar hervorgeht, dass das Gerät äußerlich unbeschädigt ist (nicht durch Hinfallen beschädigt) und auch nicht geöffnet wurde.
Nach mehreren unqualifizierten Antworten, die überhaupt nicht auf meine Beweisführung eingehen, sondern immer nur wieder darauf verweisen, dass ich in der Beweislast bin, habe ich nun die Abweisung meiner Anfrage bekommen mit der Antwort: „Ihrer Argumentation folgen wir nicht. “
Insofern verweigert der Händler garnichts.
Gewährleistung
Die Gewährleistung (Sachmängelhaftung) beschreibt die Rechtsfolgen und gesetzlichen Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zur Seite stehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat.
Gewährleistung bedeutet dabei, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die verkaufte Sache bei Übergabe frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Daher haftet der Verkäufer für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben – auch für solche Mängel, die erst später bemerkbar werden.
Zu Gunsten eines Verbrauchers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand.
Bemerkt der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf den Mangel, so ändert sich die Beweislast, d. h. nun muss er beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.
oder einfach mal unter de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung nachlesen
Auch ein Blick in das BGB §433 ff. hilft vielleicht in Ihrem Fall
Zugegeben, wenn man sich die Rechtslage genau durchliest reichen die Fotos nicht und ich müsste hier tatsächlich ein Gutachten für mehrere Hundert Euro erstellen lassen, um dies zu beweisen, was natürlich Unsinn ist, beim Kaufpreis für das Ladegerät.
Beschwerde ist noch nicht gelöst