2751 Views | 09.03.2013 | 20:14 Uhr
geschrieben von Monika Kuftner

DKV Deutsche Krankenversicherung AG (Köln)

Tarifwechsel - Gruppenversicherungsvertrag Rechtsanwälte

Bestell-/Kundennummer: Alt KV 218 910 209 - Neu KV 316753677

Mein Wunsch war, nachdem sich die Beiträge nach 16 Jahren Mitgliedschaft - trotz Leistungsreduzierung und Selbstbehaltstarif - stark gestiegen waren, in einen günstigeren Tarif zu wechseln mit denselben Leistungen (bisher versichert in AD1, ZM3, SD3, TC43).

SCHLAGWORTE

Neben Hinhaltetaktiken, unrichtigen Auskünfte, Wiedergabe von unrichtigen Tatsachen etc. wurden meine Wünsche lange Zeit nicht berücksichtigt. Nach Einschaltung des Ombudsmann wurde mir dann zwar kein gleichwertiger Tarif angeboten, aber zumindest ein Tarif, der besser war als der, den ich ohne Einschaltung des Ombudsmanns angeboten bekam (anfänglich nur Angebot eines Basistarifes, dann Angebot von BestMedBM4!). Mein Wunsch war jedoch keine Schlechterstellung! Und dies erfüllte nicht BestMedBM4.

Nachdem die Tarifpolitik der DKV anscheinend danach ausgerichtet ist, immer in neuen Tarifen einige Abweichungen zu den Alttarifen herauszubringen, ist die Folge, dass fast immer eine Gesundheitsprüfung bei Tarifwechsel stattfindet und gleichzeitig aber auch eine Schlechterstellung zu vergreisten Alttarifen. Dann teilte mir der Ombudsmann mit, dass bei mir nach der DKV kein erhöhtes Risiko vorläge.

Da man mir aber nur Schlechterstellungen zu meinen bisherigen Tarifen anbot, entschied ich mich, meine Alt-Tarife zu behalten und mit denselben Tarifen in einen Gruppenvertrag für Rechtsanwälte, in die man angeblich einen Beitragsnachlass von 5 % erhält, zu gehen.

Es stimmte jedoch weder der angekündigte Nachlass, noch erhielt ich die gleiche Vereinbarung für mein Krankentagegeld, vielmehr musste ich eine neue Vereinbarung für das Krankentagegeld, nämlich GTU 43 akzeptieren.

Ich erhielt in Folge dann 2 Versicherungsnachweise:

Ab 1.1.2013: hier wich der Beitrag für das GTU 43 bereits vom Angebot und Beitrittserklärung ab, das mir ein Organisationsleiter einige Tage vor Ausfüllung des Beitrittserklärung noch zusicherte.

Ab 1.4.2013: hier erhöhte man den Beitrag für das GTU 43 bereits um über 21,1 % und kürzte gleichzeitig meine bisher sowieso so mager angesetzte Alterungsrückstellung von bisher auf 159,08 Euro auf 156,66 Euro.

Ich legte Widerspruch ein, hilfsweise widersprach ich der Beitrittserklärung zum Gruppenvertrag. Ich verlangte die Übersendung der nachvollziehbaren Dokumentation zur Herleitung der Berechnungsgrundlagen und statistischen Nachweise für die Erhöhung von über 20 % wie sie dem Treuhänder vorgelegt wurde.

Wie erwartet, bekam ich natürlich keine nachvollziehbaren Unterlagen, sondern nur eine neutrale Zustimmungserklärung eines Treuhänders, aus der weder die Tarife noch die Erhöhung zu den Tarifen hervorging.

Verwunderlich war, dass in Absatz 4 der Zustimmungserklärung - obgleich ein schlechter Schadenverlauf vorläge - gleichzeitig eine Beitragsrückerstattung stattfinden sollte, die ich natürlich nicht erhielt, obgleich ich auch kein Krankentagegeld in den vergangenen Jahren in Anspruch genommen hatte.

Weiter bat ich um Angebote für angemessenes Krankentagegeld, weil ich nicht mal in Höhe eines gesetzlich versicherten Angestellten im Versicherungsfall Leistung erhalten würde. Hierzu bekam ich überhaupt kein Angebot.

Auch teilte man mir mit, dass im Alttarif "TU" der Krankentagegeldtarif angepasst hätte werden müssen.

Nur hier vergaß die DKV, dass ich gar keinen Alttarif "TU", sondern einen Alttarif "TC 43" hatte, der keine Beitragsanpassungsklausel hatte. Ich hatte also schon wieder eine Schlechterstellung, obgleich der Organisationsleiter mir ausdrücklich versicherte, ich würde nicht benachteiligt werden mit der Umstellung.

Die Kürzung der Alterungsrückstellung in Bezug auf GTU begründete man damit, dass die Lebenserwartung gestiegen sei und ein geändertes Kündigungsverhalten vorläge.

Ich bin mit keiner Reduzierung der sowieso schon gering hinterlegten Alterungsrückstellung nach 16 Jahren einverstanden.

Ich kann jeden nur warnen, in eine PKV zu wechseln, vor allem nicht in die DKV, denn hier begründen sich meine nicht erfreulichen Erfahrungen. Man geht nicht kundenfreundlich mit seinen pünktlich zahlenden Kunden um. Tarifwechsel wird nicht in gleichwertige Tarife ermöglicht oder sie werden einfach überhöht angeboten, um sie unattraktiv zu machen. Kommt dann z. B. ein Wechsel in einen Gruppentarif in Betracht, werden angebotene Nachlässe nicht eingehalten und erhöht 3 Monate später Beiträge, um die Vergünstigungen wieder zu egalisieren. Zudem bekommt man eine nicht nachvollziehbare und rechtlich zu beanstandende Kürzung der Alterungsrückstellung. Die Erhöhungen werden nicht für den Kunden transparent gemacht, auf Wünsche geht man nicht ein.

Die Hilfe des Ombudsmanns, der von den Versicherungsunternehmen (VU) gezahlt wird, ist begrenzt. Und jeder darf sich fragen, auf wessen Seite er steht, wenn er von den VU bezahlt wird. Bisher hatte ich von ihm nicht die erhoffte Hilfe bekommen. Er wiederholt nur die von der DKV vorgegebenen Erklärungen. Wo bleibt hier der viel angepriesene Verbraucherschutz? Anscheinend bleibt nur noch der Rechtsweg, den ich mir nunmehr vorbehalte.

Ich möchte nachvollziehbare und aussagekräftige Unterlagen des Treuhänders zur Beitragsanpassung übersendet bekomm

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Meine Forderung an DKV Deutsche Krankenversicherung AG: Antragsgemäße Umstellung in Gruppenvertrag / ohne Reduzierung der Alterungsrückstellung und Beitragsanpassung zum 1.4.2013


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Kommentare und Trackbacks (7)


09.03.2013 | 20:46
von ReclaBoxler-1234507 | Regelverstoß melden
Hallo Frau Kuftner! Sie schreiben "Mein Wunsch war. in einen günstigeren Tarif zu wechseln mit denselben Leistungen".
Wo leben Sie denn? Glauben Sie wirklich die private Krankenversicherung bietet einen "günstigeren Tarif mit den selben Leistungen"?
Aus Ihrem Wunsch in den Gruppenvertrag Rechtsanwälte zu wechseln ist zu schließen, dass Sie Juristin sind. Und da brauchen Sie die Reclabox um Ihre (angeblichen) Rechte geltend zu machen?

09.03.2013 | 21:38
von Monika Kuftner | Regelverstoß melden
Die gibt es tatsächlich, aber angeboten werden diese halt nur für Tarifneueinsteiger.In der PKV existiert keine Solidargemeinschaft in dem eigentlichen Sinne einer funktionierenden Versicherungsgesellschaft. Es findet durch Schließung von alten Tarifen ("vergreiste Tarife") eine negative Auslese statt, sodass es unweigerlich immer zu Erhöhungen führen muss je älter man wird. Ein Ausgleich durch jüngere, gesündere Mitglieder gibt es nicht mehr. Ja, ich bin Juristen, allerdings war ich lange Zeit nicht in diesem Beruf tätig. Da ich mich beruflich nun etwas verändern möchte, habe ich mich neben meinem Angestelltenarbeitsverhältnis als Rechtsanwältin zugelassen. Die Reclabox möchte ich u. a. dazu benutzen, die Sache in die Öffentlichkeit zu tragen, um einerseits die Angelegenheit in eine sachlich fundierte Richtung zu lenken und andererseits viele Interessenten für eine PKV meine Erfahrungen mitteilen. Dies ist heute durch das Internet möglich. Zu meiner Eintrittszeit in die PKV war diese Informationsbeschaffung leider nicht so einfach wie heute.

10.03.2013 | 08:12
von ReclaBoxler-7630472 | Regelverstoß melden
Diese Machenschaften können Sie auch bei anderen Versicherern erleben. Ähnlich wie DKV/Ergo handelt der Hallesche.

Vielleicht versuchen Sie zu überprüfen, ob folgendes Angebot des Vorsitzenden des Verbands der privaten Krankenversicherung Reinhold Schulte stimmt.

Schulte: "Ich mache Ihnen einen Vorschlag: Wenn Sie solche Beispiele haben und die Vorstandschefs nicht reagieren sollten, dann schalten Sie mich gerne ein. Ich gehe dann als Verbandsvorsitzender auf die Kollegen zu. "
www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/interview-pkv-chef-schulte-viele-wollen-keine-krankenversicherung-a-879197.html

11.03.2013 | 19:25
von Monika Kuftner | Regelverstoß melden
Sie haben Recht! Danke! Ich werds mal versuchen, ob man Herrn Schulte glauben kann oder ob es "leere" Versprechungen waren!

12.03.2013 | 13:58
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Also, verteufelt nun mal nicht die Anwältin.

Wenn sie z. B. Anwältin für Patentrecht ist, muss man wirklich keine fundierten Kenntnisse der juristischen Zusammenhänge im Versicherungsbereich, speziell in der hochkomplexen Krankenversicherung haben.

Trotzdem wiederspreche ich ihr in einem Punkt nachhaltig. Dem Ombudsmann Parteilichkeit vorzuwerfen, ist schon ein starkes Stück. Bisher gibt es so gut wie keine Beschwerden von Kunden, die dort Eingaben gemacht haben. Außerdem hat sie, wenn sie schon die Parteilichkeit vermutet, immer noch die Möglichkeit, sich an das BaFin zu wenden. Die DKV hat sicherlich mehr "Angst" vor dem BaFin als vor dem Ombudsmann.

Was mich wundert, ist, dass sie sich nicht gegenüber der DKV auf den § 204 VVG bezieht:

"Bei bestehendem Versicherungsverhältnis kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen, dass dieser

1. Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung annimmt; soweit die Leistungen in dem Tarif, in den der Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder umfassender sind als in dem bisherigen Tarif, kann der Versicherer für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen; der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung eines Risikozuschlages und einer Wartezeit dadurch abwenden, dass er hinsichtlich der Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbart"

Das bedeutet, dass nur bei Mehrleistungen des neuen Tarifes die DKV einen Risikozuschlag oder -ausschluß einbringen kann.

Sie sollte also einfach die Mehrleistungen ausschließen lassen, dann sollte das auch funktionieren.

31.03.2013 | 10:45
von Monika Kuftner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Jedoch ein Schreiben erhalten.


02.04.2013 | 01:14
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Das sagt mir überhaupt nichts!

20.12.2013 | 19:29
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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