1383 Views | 10.03.2013 | 18:38 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7481472

AOK Sachsen-Anhalt (Dresden)

Familienversicherung neuerdings von Bedürftigkeit abhängig?

Ich bin mit einer Philippina verheiratet und bei der AOK versichert, wo mir versprochen wurde, das meine Ehefrau automatisch mitversichert ist.

SCHLAGWORTE

Heute, am 10.03.2013, hatte ich einen Brief von der AOK erhalten, in dem ich beauftragt wurde, ein Frageformular auszufüllen, das neben dem Hochzeitstag, ob ich noch immer verheiratet bin oder inzwischen getrennt von ihr lebe, Fragen zu meinem Einkommen und zu meiner gesamten finanziellen Situation enthält.

Ich finde das eine bodenlose Frechheit. Erstens hat die AOK bis vergangenes Jahr Paraxisgebühren erhoben, wenn ich mal wirklich zum Arzt musste und den Versicherungsschutz benötigte. Jetzt veranlassen die noch eine Bedürftigkeitsprüfung. Wie soll ich diesen Ausfragebrief anders verstehen. Ich bezahle schließlich genug Beiträge und gehe wirklich sehr selten zum Arzt. Wo bleibt denn da der "Bonus", wenn man gesund lebt und somit die Versicherung nur selten in Anspruch nehmen muss. Wo bleibt dafür die Anerkennung?

Wofür bezahle ich überhaupt Beiträge. Für mich ist das unter solchen Umständen nichts als eine Steuer, ja eine Steuer, weil es sich hier nicht um eine freiwillig abgeschlossene Versicherung handelt, weil mir trotz immer geringer werdender Differenz zur Privatversicherung diese Zwangsabgabe aufgezwungen wird.

Wenn ich dann wirklich mal zum Arzt gehe, dann ist der Selbstbehalt so hoch, das ich letztlich auch gleich den Arzt komplett aus eigener Tasche bezahlen könnte, bei den geringen Leistungssätzen, die die AOK zahlt. Und jetzt wollen die auch noch die Mitversicherung meiner Frau kappen.

Ich werde das Frageformular aus Protest nicht ausfüllen. Die AOK kann ihre Auskünfte auch direkt bei den zuständigen Stellen einholen.

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Meine Forderung an AOK Sachsen-Anhalt: Familienversicherung ohne Bedürftigkeitsprüfung. + Höhere Leistungssätze im Notfall


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Kommentare und Trackbacks (2)


10.03.2013 | 20:31
von L.R. | Regelverstoß melden
Hallo,

hier handelt es sich nicht um Willkür sondern um eine gesetzliche Vorgabe. Jede Krankenkasse hat zu Beginn und in der Folge einmal jährlich die Voraussetzungen für die Familienversicherung zu prüfen. Da gehört der Fragebogen dazu. Die AOK ist also wie jede andere Krankenkasse zur Prüfung verpflichtet. Das ist keine Willkür.

Sollten Sie den Fragebogen nicht oder nicht korrekt ausfüllen, entfällt auch der Anspruch auf die kostenlose Familienversicherung. Sie schaden also nur sich und Ihre Angehörigen. Die AOK will also nicht die Mitversicherung kappen sondern fort führen. Aber dazu braucht sie den ausgefüllten Fragebogen. Warum sperren Sie sich, den Fragebogen auszufüllen und die Heiratsurkunde vorzulegen. Haben Sie was zu verbergen?

Außerdem wird un Deutschland soviel Mißbrauch betrieben, dass derartige Prüfungen auch notwendig sind.

Und noch ein Wort zu den Beiträgen und der Anerkennung, bei Nichtanspruchnahme. Die gestezliche Sozialversicherung beruht darauf, dass alle einzahlen und wer krank wird, bekommt die ihm zustehenden Leistungen. Seien Sie froh, dass es so eine gute Krankenversorgung in Deutschland gibt. So gut abgesichert sind kaum andere Mensche auf der Welt und wenn Sie einmal ernsthaft krank werden, sind die von Ihnen gezahlten Beiträge ruckzuck aufgebraucht und dann zahlen andere für Sie. Vergessen Sie bitte nicht, dass es jede zu jeder Zeit treffen kann. Seien Sie froh, dass Sie (noch) so gesund sind.

Wenn Sie meinen, die Beiträge zw. privater und gesetzlicher Krankenkasse wären beinahe identisch, so muss ich Ihnen sagen, dass Sie hier gänzlich falsch liegen. Und je älter Sie werden, desto teuerer wird die private Krankenversicherung und desto mehr Leistungen schließt sie aus. Ach ja, und bei der Privaten müssen Sie jeden Anhegörigen einzeln versichern und Beiträge zahlen. Also bitte: immer erst überlegen und dann erübrigt sich auch so eine völlig unsinnige Beschwerde hier.

Ich hoffe, ich konnte hier zur Aufklärung beitragen.

Übrigens arbeite ich nicht bei der AOK sondern bei der besten gesetzlichen Krankenkasse Deutschlands. Dennoch ist die AOK hier im Recht und Sie in der Pflicht.

15.04.2013 | 10:40
von ReclaBoxler-7481472 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein, ist noch nicht gelöst. Die AOK Dresden verlangt nach wie vor das Ausfüllen der mehrseiteigen Bedürftigkeitserklärung. Eine Frechheit, Beiträge zu kassieren, Familienversicherung zu versprechen und dann dieselbe von materiellen Bedürftigkeiten abhängig zu machen und dem Versicherten dann die Beweislast zuzuschieben. Die Wirtschaft nimmt doch sonst auch genug Einfluss auf die Politik. Warum also nicht auch hier, wo es mal ausnahmsweise dem kleinen Bürger nützen würde. Ich erkenne deshalb das Berufen auf Gesetze hier nicht an. Wer sich nicht gegen Unrecht zur Wehr setzt, der hat schon verloren




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