12574 Views | 11.03.2013 | 19:12 Uhr
geschrieben von Martin Mausen

Commerzbank Aktiengesellschaft (Nürnberg)

Bank führt Buchungen sehr kundenfeindlich durch

Seit geraumer Zeit führe ich ein Konto bei der Dresdner Bank Nürnberg, die durch die Übernahme durch die Commerzbank nun von dort geführt wird.

SCHLAGWORTE

Regelmäßig muss ich sehr verärgert feststellen, dass sich die Commerzbank bei der Verbuchung von Zahlungseingängen sehr viel Zeit lässt. Dadurch wird ein zügiger Geschäftsverkehr zwischen Geschäftspartnern behindert bzw. verzögert. Da ich auch bei anderen Banken Konten führe, ist der Zahlungsverkehr immer wieder mit Ärger verbunden, sobald die Commerzbank ins Spiel kommt. Mehrere von einander unabhängige Raiffeisenbanken schaffen es immer eine Buchung am gleichen Tag zu verbuchen, sofern sie vor Mittag beim Institut eingeht.

Die Commerzbank schafft das nie! Auch nicht wenn die Buchung Vormittags erfolgt. Zum Beispiel warte ich jetzt schon wieder auf eine Gutschrift deren Wertstellung bereits am 8.3.2013 um 10 Uhr 22 und 50 Sek. bei einer Raiffeisenbank verbucht wurde. Bei der Commerzbank sehe ich den ungebuchten Umsatz bereits den ganzen Tag (11.3.). Eine Wertstellung erfolgt aber erst am 12.3.2013.

Mache ich die gleiche Buchung zu einer anderen Bank, kann ich sicher sein, die Werstellung am gleichen Tag spätestens aber am nächsten Tag verbucht zu sehen. Für geschäftliche Aufträge ist es sehr praktisch, wenn ich am Vormittag eine elektronisch übermittelte Rechnung erhalte, diese sofort begleiche und am Nachmittag die Zahlungsbestätigung beim Rechnungssteller vorliegt. Das beschleunigt den Geschäftsverkehr erheblich und dürfte der gesamten Wirtschaft zuträglich sein.

Es ist geradezu eine Provokation für Kunden, das bei dem Abgrund schlechten Ruf der Banken (siehe Finanzkriese) einzelne Institute immer noch derart profitmotivierte Spielchen zu ungunsten ihren Kunden treiben.

Gerade die Commerzbank wirbt damit eine Geschäftsbank sein zu wollen. Das ist bei solch einer Buchungspraxis geradezu lächerlich. Denn auch wenn ich Aufträge über die Commerzbank bezahle, ist die Buchung immer deutlich später beim Zahlungsempfänger als bei anderen Banken, die ich nutze. Allein die Dauer der bestehenden Geschäftsverbindung hält mich noch bei diesem Konto, sonst wäre ich dort längst weg.

Wenn Wikipedia es richtig darstellt (Zitat Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cberweisung_%28Zahlungsverkehr%29)

steht die gesetzliche Regelung diesem Verhalten der Commerzbank wie folgt entgegen:

[Zitat: ]

Längste zulässige Dauer einer Überweisung zwischenverschiedenenZahlungsdienstleistern innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums nach § 675 s BGB (bis zum Eingang auf dem Konto des Empfängerinstituts) :

  • Bei Überweisungen in Euro: Im Allgemeinen einen Bankgeschäftstag; bis Ende 2011 durften abweichende Vereinbarungen zwischen Bank und Kunde noch bis zu drei Bankgeschäftstage vorsehen. Für Überweisungen in Papierform erhöhen sich diese Fristen um jeweils einen Geschäftstag.
  • Bei Überweisungen in anderer Währung: 4 Bankgeschäftstage

Für Überweisungen innerhalbdesselbenKreditinstituts sind mit der zum 31. Oktober 2009 in Kraft getretenen Umsetzung der EU-Richtlinie 2007/64/EG über Zahlungsdienste die bis dahin gültigen konkreten Fristenregelungen nach dem bisherigen § 676g BGB entfallen. Nach § 675t BGB sind nun Zahlungseingänge unverzüglich nach Eingang zu buchen, die Wertstellung muss sogar taggleich mit dem Zahlungseingang erfolgen. Die Buchung einer Gutschrift am auf den Eingang folgenden Geschäftstag bleibt aber weiterhin zulässig, wenn sie unverzüglich erfolgt. [4]

Fristbeginn ist der Tag der Auftragserteilung, sofern es sich um einen Bankgeschäftstag handelt, andernfalls der nächste Bankgeschäftstag. Allerdings kann nach § 675n BGB eine Regelung getroffen werden, nach der nahe am Ende eines Geschäftstags (beispielsweise nach Schalterschließung) erteilte Aufträge erst als am nächsten Geschäftstag zugegangen gelten. Bankgeschäftstage sind hierbei alle Werktage außer Samstag, an denen die am Überweisungsvorgang beteiligten Kreditinstitute gewöhnlich geöffnet haben. [Zitat Ende]

Demnach würde sich die Commerzbank mit jeder Buchung im Zahlungsverzug befinden, die erst am dritten Tag nach der Überweisung zur Wertstellung kommt.

Es wäre schlicht gesetzwidrig Kunden derartige Laufzeiten auf zu zwingen.

Sind wohl doch nicht alle Menschen vor dem Gesetz gleich?

Wenn ich meine Zahlungen z. B. ans Finanzamt regelmäßig einen Tag zu spät mache, stellt das Finanzamt auch regelmäßig Verzugszinsen in Rechnung. Was meinen sie wohl, was passiert, wenn ich diese Verzugszinsen nicht bezahle?

Lässt man da wieder die Großen laufen, während man die Kleinen aufhängt?

Ich fordere die Commerzbank daher auf die gesetzlichen Regeln laut BGB § 675t umzusetzen.

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Meine Forderung an Commerzbank Aktiengesellschaft: Einhaltung der gestzlich vorgeschriebenen Buchungslaufzeiten


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Kommentare und Trackbacks (3)


18.03.2013 | 19:32
von Martin Mausen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


01.04.2013 | 19:57
von Martin Mausen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


22.04.2013 | 22:48
von Martin Mausen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Passiert ist bisher nichts. Raubtierkapitalismus lässt sich halt nicht so einfach abstellen.




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