4836 Views | 25.03.2013 | 17:26 Uhr
geschrieben von Jörg Labude

Debeka Krankenversicherungsverein a. G. (Koblenz)

DEBEKA verweigert Leistungserstattung

Bestell-/Kundennummer: KV 3739700

Die Debeka Krankenversicherung verweigert zum wiederholten Male die Erstattung einer Leistung, die auf ärztliche Verordnung von einer physiotherapeutischen Praxis erbracht wurde.

SCHLAGWORTE

Dieses Vorgehen ist so nicht akzeptabel.

Ich bin weder ein Kreditinstitut, noch habe ich die Möglichkeit, ständig Summen von mehr als 2.000,- € für die DEBEKA vorzufinanzieren. Im konkreten Fall wurde die Leistungsabrechnung für erbrachte Leistungen und eingereichte Rechnungen ohne Vorankündigung unberechtigt gekürzt.

Dieses ist nicht akzeptabel, schliesslich werden die Beiträge von mir auch regelmässig in vollem Umfang geleistet. Ich empfinde dieses Vorgehen als einen unberechtigten, einseitigen Eingriff in das Vertragswesen. Sicherlich habe ich Verständnis dafür, dass gelegentlich eine Überprüfung der Leistungsverpflichtung stattfindet. In diesem konkreten Fall ist es jedoch so, dass der DEBEKA seit dem Unfall im Jahre 2009 alle notwendigen Unterlagen und Dokumente (Befunde, vertrauensärztliche Untersuchungen etc.) vorliegen.

Selbst Unterlagen, die keinen Bezug auf diesen Vorgang haben (z. B. Unterlagen, Gutachten, Schriftverkehr der Rentenversicherung, der Agentur für Arbeit etc.) liegen vor.

Auch ist dem Haus bekannt, dass entsprechende Entbindungen von der Schweigepflicht gegenüber der Kranken- und Lebens- bzw. Berufsunfähigkeitsversicherung vorliegen. Demnach ist nachweislich festgestellt, dass ich schwerbehindert bin und auch eine entsprechende Berufsunfähigkeitsrente beziehe.

Demnach ist es an der DEBEKA, mit den entsprechenden Abteilungen ihres Hauses zu kommunizieren und sich sämtliche relevanten Unterlagen, die ihnen bereits zur Verfügung stehen, einzusehen. Hierzu besteht z. B. auch bei der Krankenversicherung, Leistungsabteilung in Berlin, die Möglichkeit, da diese den gesamten Vorgang bereits seit Beginn betreut hat. Hier habe ich bereits die einseitige Vertragsänderung bezüglich des Krankentagegeldes hinnehmen und akzeptieren müssen.

Die derzeitigen Behandlungen werden regelmässig weiterhin durchgeführt, um meine künftige, verbleibende Arbeitsfähigkeit zu erhalten. Ganz bestimmt nicht, weil ich mich langweile oder keiner anderen Beschäftigung nachzukommen habe, als regelmässig zu physiotherapeutischen Anwendungen zu gehen.

Nur der Ordnung halber sei bereits heute mitgeteilt, dass bereits weitere Verordnungen ausgestellt wurden und für die weiteren laufenden Behandlungen verbindliche Termine vereinbart wurden. Insofern werden weitere Rechnungen von Seiten der physiotherapeutischen Praxis gestellt werden, deren Ausgleich ich dann auch entsprechend erwarte.

Ich stelle mir gerade einmal die Situation vor, dass ich an einer chronischen Krankheit leiden würde, ein langfristig zu behandelndes Krebsleiden oder ähnliches haben würde, und mir die DEBEKA dann ebenfalls die Leistung verweigern würde, nur weil sie dann vielleicht einen gewissen Behandlungszeitraum überschreitet oder vielleicht sogar unheilbar bis zu einer möglichen Todesfolge führen könnte und keinerlei Besserung mehr eintritt. Beiträge kassieren ja, einseitige vertragliche Einschränkungen aussprechen, ja, aber dann Leistungen erbringen nein?

Schliesslich ist dieser Vorgang nicht einmalig, sondern wiederholt sich in regelmässigen Abständen von Seiten der DEBEKA, obwohl jeweils die Zusage eines Vermerkes in der Akte bestätigt wurde, nachdem man diesen ständig reklamiert hat.

Dieses wiederholte Geschäftsgebahren ist so nicht hinnehmbar und ist für künftige Versicherungsvorgänge nicht gerade vertrauensbildend bzw. -fördernd.

Ich erwarte den Ausgleich der entsprechend noch offenen Leistungen bis zum 29. März diesen Jahres, anderenfalls werde ich die Forderung gerichtlich über einen Rechtsbeistand zuzüglich der anfallenden Nebenkosten (Gericht, Anwalt, Zinsen etc.) einfordern lassen.

Von meinem örtlich ansässigem Vertrauensmann, der bereits ebenfalls über diesen Vorgang informiert ist, erwarte ich die Klärung des Vorganges und die Vermeidung eines Wiederholungsfalles.

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Meine Forderung an Debeka Krankenversicherungsverein a. G.: Sofortige Erstattung der vollständigen Leistungen gemäss vertraglicher Vereinbarungen


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02.10.2018 | 12:43
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