Durch Bundesagentur für Arbeit gelöste Beschwerde. | 1029 Views | 09.04.2013 | 16:02 Uhr
geschrieben von Alf Blädtner

Bundesagentur für Arbeit (Potsdam)

Willkür Bundesagentur für Arbeit

Ich bin 55 Jahre. Mein Rentenversicherungsträger bezahlte mir auf eigenem Wunsch eine Teilhabe zum Arbeitsleben. Ich besuchte eine Umschulung zur Sicherheitskraft nach §34a GewO. Vor 2 Wochen bestand ich die Prüfung. Ich bewarb mich bei Personalvermittlungen und bei Arbeitgebern direkt. Bekam auch verschiedene Zusagen, bzw. Einladungen zum Bewerbungsgespräch. Ein Angebot von einer Personalvermittlung sagte mir besonders zu. Diese Personalvermittlungen arbeiten ja mit den Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen.

SCHLAGWORTE

War deswegen gestern auf der Bundesagentur für Arbeit bei meinem Herrn Vermittler. Als ich ihn nach dem Schein fragte, lehnte er ab mit der Begründung: "Ihnen wurde die Umschulung durch den Rententräger finanziert, also ist das Arbeitsamt nicht dafür zuständig. "Diese Begründung kann und will ich nicht akzeptieren. Und der Rentenversicherungsträger stellt keine Aktivierungs/ Vermittlungsgutscheine aus. Also die blanke Schikane vom Vermittler. Denkt er vielleicht das er aus eigener Tasche die Kosten bezahlen muß? Er sollte doch eigentlich froh drüber sein, wenn man als 55- jähriger sich noch selbst um Arbeit kümmert. Aber nein, durch sein Verhalten geht mir dieser Arbeitsplatz durch die Lappen. Die Gesetzeslage sagt aus, man KANN sofort diesen Schein bekommen, nach 6 Wochen steht einen dieser zu. Ich verstehe solche Entscheidungen von den Vermittlern nicht. Oder bekommen solche Vermittler vielleicht Prämien für eingesparte Vermittlungsguitscheine? Es wäre schön wenn sich dieser unglaublichen Sache ein Verantwortlicher annehmen würde. Auch zu dem Punkt "der Rententräger wäre für mich zuständig" möchte ich eine Antwort von einem "Fachmann"

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Meine Forderung an Bundesagentur für Arbeit: Warum stellt sich die Bundesagentur quer und verweigert Vermittlungsgutscheine


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Kommentare und Trackbacks (2)


17.04.2013 | 06:52
von Alf Blädtner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


08.05.2013 | 06:41
von Alf Blädtner gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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