Durch AOK Baden-Württemberg gelöste Beschwerde. | 2590 Views | 28.04.2013 | 17:26 Uhr
geschrieben von E. Klöckner

AOK Baden-Württemberg (Waiblingen)

AOK ignoriert Kündigung und schickt Gerichtsvollzieher

Bestell-/Kundennummer: C507876967

Nachdem ich als alleinstehende selbstständige Kleinunternehmerin den Beitragsbescheid meiner freiwilligen Krankenversicherung bei der AOK für 2013 bekam, mußte ich schön stutzen. Statt den bisher 229,03 Euro monatlich, sollte ich nun 343,55 Euro zahlen. Das ist bei meinem monatlichen Einkommen von 800-850,-Euro doch etwas viel.

SCHLAGWORTE

Mehrere Briefe zur Klärung haben keine Abhilfe gebracht. Ich fand eine Krankenkasse, die mich nach meinem Enkommen weiterhin für 208,-Euro plus Pfleversicherung 27,- Euro monatlich versichert und kündigte fristgerecht bei der AOK. Mit dem Bestätigungsschreiben vom 05.11.2012 wurde bescheinigt, daß ich ab Januar 2013 nicht mehr Mitglied der AOK bin, folglich keine Beiträge hier zu zahlen habe. Zu späterem Zeitpunkt wollte man mich doch noch einmal umstimmen, man fand noch eine Möglichkeit mich weiterhin bei den Geringverdienern einzustufen und räumte mir sogar rückwirkend für die letzten beiden Versicherungsmonate den 229,03 Euro Beitrag ein. Das zu viel Bezahlte Geld sollte zurücküberwiesen werden.

Daraf warte ich bis heute!

Schlimmer noch, trot zder Kündigung wurden Beiträge für Januar und Februar 2013 und noch einmal für September 2012 abgebucht. So habe ich zwei Versicherungsbeiträge bezahlt, obwohl ich nur eine hatte.

Da dann der März-Beitrag wegen zu kleinem Kontostandes nicht abgebucht werden konnte schickt man mir nun den Gerichtsvollzieher.

Das ist nun zu viel des Guten- mir fehlt das abgebuchte Geld, ich kann meine Rechnungen nicht bezahlen. Durch den Gerichtsvollzieher bekomme ich einen Schufaeintrag, das ich als nächstes nicht einmal mehr ein Handy finanzieren kann

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Meine Forderung an AOK Baden-Württemberg: Eine Entschuldigung und Erstattung aller Gebühren und zugesagten Gutschriften, Löschung des negativen Schufaeitrages


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
30.04.2013 | 17:39
Firmen-Antwort von: AOK Baden-Württemberg
Abteilung: Kundenservice

Unsere Kundin hat irrtümlich einen Vollstreckungsbriefe erhalten. Dafür hat sich unsere Mitarbeiterin im Namen der AOK mit dem Hinweis dass noch ein offizielles Entschuldigungsschreiben seitens der AOK Baden-Württemberg erfolgt, in aller Form entschuldigt. Es wurde der Kundin ebenfalls in dem Telefongespräch versichert, dass es keinen Schufa Eintrag geben wird.

Die Beiträge für Januar und Februar wurden zu unrecht von uns abgebucht. Die Kündigung zum 31.12.12 ist wirksam. Die Beitragsrückerstattung wurde am 26.04.2013 vorgenommen. Mit der Kundin wurde vereinbart, dass sie heute Abend auf Ihr Konto schaut, ob das Geld angekommen ist.

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Kommentare und Trackbacks (3)


29.04.2013 | 23:41
von Gerhard | Regelverstoß melden
"Schlimmer noch, trot zder Kündigung wurden Beiträge für Januar und Februar 2013 und noch einmal für September 2012 abgebucht. So habe ich zwei Versicherungsbeiträge bezahlt, obwohl ich nur eine hatte. "

Januar, Februar und September sind für mich 3 Beiträge, nicht zwei. Oder wurde der Septemberbeitrag noch nicht bezahlt?

Und wenn ja, was ist mit den Beiträgen von Oktober bis Dezember. Wurden die bezahlt und nur September nicht?

06.05.2013 | 20:21
von E. Klöckner | Regelverstoß melden
In der Tat hat nun außergewöhnlich schnell alles geklappt.
Telefonanruf von der Sachbearbeiterin, 1 Tag später die schriftliche Bestätigung über Rückerstattung und nach 2 Tagen noch ein Brief mit offizieller Entschuldigung von der Geschäftsbereichleiterin.
Ganz wichtig war für mich keinen negativen Schufa-Eintrag zu bekommen.
Hier wird nach 3 Monaten aktualisiert. Dieser Punkt steht noch aus
Danke an Reclabox für die Hilfe!

10.05.2013 | 21:18
von E. Klöckner gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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