361 Views | 30.04.2013 | 20:50 Uhr
geschrieben von SenMario SenMario

I-CASES (Königstein)

Keine Ware gegen Geld aus Vorauskasse

Bestell-/Kundennummer: 16343

Keine
SCHLAGWORTE
Ware gegen Geld aus Vorauskasse? Rechtsbefremdliches Parken fremder Gelder durch iCases? Viele Internetstimmen über iCases haben mich stutzig gemacht - leider erst nachdem ich mit Vorauskasse eine Pansonic-Kamera zum unschlagbar günstigsten Preis bestellt hatte. Lest die Chronologie: Bestellung mit Vorauskasse am 06.04. / Bestätigung Zahlungseingang mit Lieferzeit 3 bis 7 Tage am 09.04.13 / Tel. Nachfrage am 12. und 15.04.13 mit mündlicher Bestätigung, dass die Ware im Versand befindlich ist / E-Mail Nachfragen am 19. und 23.04.13 ohne Reaktion / Telcom am 24.04.13:. die Ware befindet sich in der "Nachbestellung" / umgehende e-mail von iCases, dass ich meine Bankverbindung für die Rücküberweisung mitteilen soll / Ich habe soeben meine Bankverbindung mitgeteilt und um SOFORTIGE Rücküberweisung gebeten, weil iCases mein Geld offenbar "verwahrt" ohne die Ware herausgeben zu können. ich bin gespannt wie schnell ich mein Geld zurückbekomme. Sollte iCases mein Geld nach Widerruf der Bestellung nicht sofort überweisen und nach den sogenannten AGB der FA weitere 30 Tage parken, werde ich durch den Juristen beim Verbraucherschutz den Betrugsverdacht untersuchen lassen und Anzeige erstatten - denn solchen Internetkapitalisten muß man Einhalt gebieten.
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Meine Forderung an I-CASES: Sofortige Lieferung der Ware oder sofortige Rückerstattung des Kaufpreises


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (7)


02.05.2013 | 19:29
von Patrick Pawlik | Regelverstoß melden
Ich muss sagen, dass ich auch schonm bei Händlern per Vorauskasse gezahlt habe, aber glücklicher Weise vorher geprüft habe, wie die Beurteilungen zu dem Händler aussehen. Internet ist ja eine tolle Erfindung.

Tut mir leid für Sie, dass Sie diese Beurteilungen erst hinterher erforscht haben.

Ich meide grundsätzlich inzwischen Händler, welche keine weiteren Zahlungmöglichkeiten anbieten, da es der heutigen Zeit nicht mehr entspricht. Abgesehen davon, kommt mir persönlich das generell nicht seriös vor.

Leider bieten einige Händler Neukunden keine andere Zahlungsmöglichkeiten, do sollte man besonders vorher erforschen, wie es um die Bewertungen aussieht.

08.05.2013 | 14:13
von SenMario SenMario noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es erfolgte weder Warenlieferung noch Geldrueckueberweisung!


22.05.2013 | 00:43
von SenMario SenMario noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


25.05.2013 | 12:36
von ReclaBoxler-5555892 | Regelverstoß melden
An alle Kommentare mit dem Hinweis "Hätte man wissen müssen" oder "Selber Schuld":

der Sinn der Kommentar-Funktion einer Beschwerde-Plattform ist konstruktive Hinweise zu geben und Erfahrungen auszutauschen. Höhnische Bemerkungen und Schadenfreude gehören hier genauso wenig hin, wie das unsoziale Verhalten der Firma Maas GmbH.

30.05.2013 | 18:09
von SenMario SenMario noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


13.06.2013 | 19:23
von SenMario SenMario noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe noch 3 x ein Fax gesendet mit der Aufforderung den Betrag zurückzuerstatten. Selbst die 30-Tagefrist nach den AGB ist seit dem 24.05.13 abgelaufen.
Können Sie mir helfen, gaben Sie eine Idee?
Danke- Jens Gamm


26.07.2013 | 14:52
von SenMario SenMario noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich mahne die FA einletztes Mal und dann geht die Angelegenheit zum Anwalt.




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