Von Bundeskartellamt beantwortete Beschwerde. | 858 Views | 15.05.2013 | 16:52 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-4383382

Bundeskartellamt (Bonn)

Benzinpreisen steigen immer am WOCHENENDE, warum?

Meine Beschwerde geht an das Bundeskartellamt Deutschland und zwar ist die Beschwerde über steigenden Benzin- und Dieselpreise zum Wochenende. Es wird immer erklärt mit steigender Inflation bla bla bla wie auch immer. Aber das wichtigste haben die vergessen zu sagen und zwar die Preise steigen bei SHELL immer am Samstag bis am Montag also übers Wochenende, wenn die BÖRSE geschlossen ist und kein ROHÖL-Handeln mehr aktiv ist. Meine Frage war schon immer WARUM?

SCHLAGWORTE

Von Freitag 17:00 Uhr bis am Montag um 9:00 Uhr wird die Börse geschlossen und wird nicht mehr mit Rohöl verhandelt. Dann rechnen wir eine Zeitspanne von 6 Stunden von FRA nach NY-Börse und bedeutet um 23:00 Uhr Deutsche Zeit sind auch dort die Börsen geschlossen. Also Bei Shell werden die Preise von Samstag Vormittag bis am Sonntag Abend ständig geändert und dies will ich wissen, nach welche Kriterien und warum? Wenn die Börse geschlossen ist wer gibt ihnen die Freiheit dies zu tun?

Nach einer Studie von internationalen Wissenschaftler ist es bewiesen, daß es immer genug Ölreserven geben wird, also wir bezahlen viel zu viel dafür.

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Meine Forderung an Bundeskartellamt: Bundeskartellamt soll die Wahrheit erklären und nicht nur das was sie hören wollen, nichts ist dem Zufall überlassen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.05.2013 | 07:52
Firmen-Antwort von: Bundeskartellamt
Abteilung: Presse, Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

wir bekommen täglich Eingaben von Menschen die unter den hohen Spritpreisen leiden. Da unsere Mitarbeiter selbst Autofahrer sind, sehen wir natürlich auch die aktuelle Preisentwicklung zumindest hier in der Region Köln/Bonn und sind genauso von dieser betroffen.

Das Bundeskartellamt ist keine Preissetzungsbehörde, die auf „Knopfdruck“ den Benzinpreis senken kann. In Deutschland dürfen Unternehmen grundsätzlich frei entscheiden, wie teuer sie ihre Waren verkaufen. Das Bundeskartellamt kann gegen das Preissetzungsverhalten der Mineralölkonzerne daher nur dann einschreiten, wenn verbotene Absprachen vorliegen. Ein nahezu paralleles Preisverhalten, wie es an den Preisaushängen der Tankstellen regelmäßig zu beobachten ist, reicht als Nachweis nicht aus. Das Bundeskartellamt hat auch keine rechtliche Grundlage, direkt in die Preisbildung bei Benzin und Dieselöl einzugreifen. Ihre verständliche Kritik an den Preisen und Preisschwankungen sollten Sie daher direkt an die Mineralölkonzerne und/oder die Politik richten.

Die Entwicklung der Preise für Benzin und Dieselkraftstoff folgt größtenteils den Preiserhöhungen auf den Großhandelsmärkten. Aufgrund des nicht funktionierenden Wettbewerbs sind vor allem die fünf großen Mineralölkonzerne in der Lage, diese Preissteigerung an die Autofahrer weiterzugeben. Ob die von Mineralölunternehmen vorgebrachten Argumente den Anstieg der Benzinpreise auf den Großhandelsmärkten erklären können, ist sehr schwer zu beurteilen. Eine tiefer gehende Analyse der Raffinerie- und Großhandelsmärkte soll zusätzliche Informationen über die Bedeutung und Probleme dieser Bereiche liefern. Hierzu hat das Bundeskartellamt im vergangen Jahr eine zweite Sektoruntersuchung eingeleitet:

www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/archiv/PressemeldArchiv/2012/2012_09_27.php

Das Bundeskartellamt hat schon im Mai 2011 eine Sektoruntersuchung zu den Kraftstoffmärkten abgeschlossen, die zumindest für die Preissetzung der großen Tankstellenketten einige Klarheit geschaffen hat. Wir haben im Rahmen der Sektoruntersuchung Kraftstoffe für einen begrenzten Zeitraum von dreieinhalb Jahren in vier Städten sämtliche Preisbewegungen analysiert und dabei insbesondere die Preiserhöhungsabläufe aufgedeckt. Dem Bundeskartellamt liegen auch nach Abschluss der Sektoruntersuchung keine Anhaltspunkte für Preisabsprachen vor. Autofahrer tragen häufig bei uns vor, dass gleiche oder ähnliche Benzinpreise Preisabsprachen beweisen würden. So einfach ist das aber nicht. Denn gleichförmige Preisbewegungen sind auf hoch konzentrierten Märkten häufig zu beobachten. Weil der Benzinmarkt von fünf großen Unternehmen beherrscht wird, ist es für diese Unternehmen überhaupt nicht erforderlich, die Preise abzusprechen. Jedes Mineralölunternehmen kennt mittlerweile den Ablauf von Preiserhöhungen: erst legt Shell oder Aral vor und mit einem fast immer gleichen Zeitabstand ziehen die anderen Unternehmen nach. Dafür braucht man keine Absprachen, sondern jedes Unternehmen muss nur den Markt genau beobachten. Ein derartiges Verhalten ist zwar aus Sicht der Verbraucher ärgerlich, weil hierdurch höhere Preise im Markt durchgesetzt werden können. Das Kartellgesetz verbietet dieses Verhalten aber nicht. Dies insbesondere deshalb, weil ein solches paralleles Preisverhalten möglich ist, ohne auf verbotenen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen beruhen zu müssen.

Die Ergebnisse der Sektoruntersuchung und deren Anhang stehen im Internet zur Verfügung:

( www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Stellungnahmen/2011-05-26_Abschlussbericht_final2.pdf (Bericht)

www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Stellungnahmen/2011-05-26_Abschlussbericht_Anhaenge_final.pdf (Anhänge)

www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Stellungnahmen/2011-05-26_Abschlussbericht_SU_Kraftstoffe_Zusammenfassung.pdf (Zusammenfassung)

www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Stellungnahmen/Praesentation_Pressekonferenz_SU_Kraftstoffe_26._Mai_2011.pdf (Präsentation)

Wie bereits erwähnt, liegen uns keine Anhaltspunkte für Preisabsprachen vor. Aus diesem Grund besteht derzeit schlicht kein Anfangsverdacht, um ein Kartellverfahren einzuleiten. Anders sieht es bei Missbrauchsverfahren aus. Hierfür ist zunächst einmal der Nachweis erforderlich, dass bestimmte Unternehmen über eine marktbeherrschende Stellung im Markt verfügen. Das Bundeskartellamt ist davon überzeugt, dass die fünf größten Unternehmen den Benzinmarkt beherrschen, der Bundesgerichtshof hat diese Einschätzung bestätigt. Darüber hinaus muss das Kartellamt zeigen, dass diese marktbeherrschenden Unternehmen ihre Stellung missbraucht haben. Der Nachweis, dass Benzinpreise missbräuchlich überhöht sind, ist jedoch kaum zu erbringen, weil wir nicht nur auf ein „bewegliches Ziel“ schießen sondern auch beweisen müssten, was der „richtige“ Benzinpreis wäre. Aus diesem Grund steht der Schutz der Marktstruktur im Mittelpunkt unserer Arbeit. Diese Marktstruktur können wir mit kartellrechtlichen Mitteln nicht ändern. Allerdings sorgen wir dafür, dass die Mineralölkonzerne ihre Marktmacht nicht zur Behinderung von Freien Tankstellen einsetzen (vgl. Pressemeldung des Bundeskartellamtes vom 4. April 2012) und die Marktmacht dieser Unternehmen nicht durch den Zukauf weiterer Tankstellen oder Unternehmen verstärkt wird.

Die Bewertung von häufigen Preisschwankungen an Tankstellen ist nicht eindeutig. Vor allem die Mineralölkonzerne sehen hierin einen Beleg für funktionierenden Wettbewerb. Das Kartellamt teilt diese Meinung nicht. Gerade in hochkonzentrierten Märkten wie dem Tankstellenmarkt können häufige Preisschwankungen das Ergebnis von Preiserhöhungsinitiativen sein. Ein Mineralölkonzern beginnt mit einer Preiserhöhung, die anderen folgen mit zeitlicher Verzögerung. Nach einer gewissen Ruhephase bröckelt der Preis dann in mehreren Schritten ab, bis es wieder zur deutlichen Preiserhöhung kommt. Die zwischenzeitlichen Preissenkungen sind also kein Zeichen für Wettbewerb, sondern eigentlich nur eine Störung der Preiserhöhung. Zu beachten ist weiterhin, dass subjektive Preisbetrachtungen oftmals in die Irre führen. Tatsächlich ist es so, dass der Benzinpreis in Deutschland regelmäßig nur einmal am Tag ansteigt und dann in mehreren Schritten wieder sinkt.

Das Bundeskartellamt richtet derzeit die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe ein, die es den Verbrauchern ermöglichen soll, sich über die aktuellen Kraftstoffpreise in Deutschland zu informieren. Zudem sollen die Eingriffsmöglichkeiten des Bundeskartellamts insbesondere bei unzulässigen Verdrängungsstrategien und anderen Formen des Missbrauchs von Marktmacht durch die erhobenen Preisdaten verbessert werden. Autofahrer sollen so in Zukunft über Internet, Smartphone oder auf ihren Navigationsgeräten die aktuellen Kraftstoffpreise und die günstigste Tankstelle in der Umgebung oder entlang einer Route erfahren können. Dies erlaubt einen besseren Preisüberblick und eine bessere Auswahlentscheidung und stärkt so den Wettbewerb.

Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe wird selbst keine Preisinformationen für Bürger anbieten. Sie erhält die Preisdaten von den Mineralölunternehmen und Tankstellenbetreibern und reicht diese Daten an die privaten Verbraucher-Informationsdienste weiter, die ihrerseits die Verbraucher informieren. Wir gehen davon aus, dass diese neuen Informationsangebote im Laufe des Jahres Ihren Betrieb aufnehmen werden.

Weitere Informationen finden Sie in den „Häufigen Fragen zum Thema Kraftstoffpreise“.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Referat für Öffentlichkeitsarbeit

_______________________________________

Bundeskartellamt

Presse, Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit

Kaiser-Friedrich-Straße 16

53113 Bonn

Tel.: +49 (0) 228 9499 555

Fax: +49 (0) 228 9499 143

E-Mail: info spider monkey bundeskartellamt.bund.de

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Kommentare und Trackbacks (1)


16.05.2013 | 08:38
von ReclaBoxler-4153086 | Regelverstoß melden
Ah, ein Sonntagsfahrer/in.

Haben Sie noch nicht gemerkt dass die Preise vorn Feiertagen oder in den Ferien grundsätzlich Höchsstände erreichen?

Die Preise haben auch m. M. nach auch nichts it der Börse zu tun sondern sind reine Abzocke! Das ist vor allem für Familien mit schulpflichtigen Kindern ein Problem, da bleibt dann schon mal ein Urlaub während den Sommerferien auf der Strecke.

Aber Deutschland ist und bleibt hamilenfeindlich! Das fängt bei der Lohnsteuer an und hörte bei den Spritpreisen noch lange nicht auf.



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