Durch E.ON gelöste Beschwerde. | 484 Views | 11.05.2013 | 12:09 Uhr
geschrieben von Schulze

E.ON SE (Düsseldorf)

EON fordert Gutschrift zurück

Bestell-/Kundennummer: EON/ Vertragskonto 242064460271

Gestern, 8.05.2012 erhalte ich zum zweiten mal eine Mahnung von EON für die Verbraucherstelle Hummelfeld, No10.

SCHLAGWORTE

Schon nach der ersten Meldung/Mahnung vom 23. April 2013 habe ich mich sofort bei EON telefonisch gemeldet! Dort wurde mir gesagt das es bei der Ablesung eventuelle Unklarheiten bei der Nachmieterin. meine ehemalige Vermieterin, Nordend geben würde. Der Fall wird erstmal geprüft die Mahnung ist hinfällig!

Meine Zahlen betrugen am 29.10.2012, also an meinem Übergabetag (ich war an dem Tag schon einen Monat nicht mehr in der Wohnung, siehe neue Anmeldung Verbraucherstelle Brekendorf Dorfstrasse Hummelfeld am 29.10.2012): 1. Zähler: 2027739: 00491/6 2. Zähler: 2027752: 57368/4

( vergleichsweise vielleicht diese Zahlen, die ich vorher schon einmal am 19.10. abgelesen hatte, 1. Zähler: 00439.7. Daran erkennt schon eine reale Bewegung! 2. Zähler: 57368.4, daraufhin bekam ich eine Gutschrift für den Zeitraum einmal April12- bis Oktober12 +128,84€ und einmal für den Zeitraum März 12- 0ktober 12 von 17,56€.

Ich habe, die Vergangenen fünf Jahre die Ablesungen durchgeführt und die Abrechnung für Frau B. übernommen und auch bei meinem Auszug zusammen mit Frau B. die Zähler abgelesen, Warum sollte ich mich ausgerechnet an diesem Tag verlesen haben? Und welche Zahlen werden denn zugrunde gelegt? Habe nur den Rechnungsbetrag bekommen, aber nicht die Ablesedaten! Ich soll plötzlich in fünf Monaten mehr verbraucht haben als sonst im ganzen Jahr? Wieso werden meine Zahlen angezweifelt?

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Frau B., die das sonst nie gemacht hat, sie ist in dieser Hinsicht nicht glaubhaft beim ablesen? Gibt es diesbezüglich von mir auch nachweislich in der Vergangenheit irgendwelche Diskrepanzen? Also da gibt es keine Logik für mich, ich kann das so nicht akzeptieren, erwarte eine korrekte Prüfung der Abrechnung mit Angabe der Zählerstände, lege Widerspruch ein, gegen diese Ihre Rechnungsführung!

Jetzt schicken Sie mir erneut eine Mahnung und die doppelten Mahngebühren auch noch? Bei erneutem Mahnschreiben, was ich für sittenwidrig einstufe, schalte ich meinen Anwalt ein.

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Meine Forderung an E.ON SE: Stornierung dieser Forderung weil unrichtige Ablesung meiner EX- Vermieterin!


Firma hat geantwortet nach 16 Tage nach 16 Tage
28.05.2013 | 08:51
Firmen-Antwort von: E.ON SE
Abteilung: Servicemanagement

Liebe Kundin,

es tut uns leid, dass Sie sich über uns ärgern.

Wir haben bereits im Oktober 2012 um ein schriftliches Übergabeprotokoll gebeten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ohne diesen Nachweis eine Klärung hinsichtlich der Übergabewerte nur im Innenverhältnis mit Ihrer Vermieterin erfolgen kann.

Zum Schutz Ihrer persönlichen Daten werden wir im Internet keine Stellung zu Ihren anderen Fragen nehmen. Sie erhalten ein persönliches Anschreiben mit den gewünschten Informationen.

Wir hoffen, dass Ihre Fragen damit beantwortet sind.

Beste Grüße

Ihr E.ON Vertrieb

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Kommentare und Trackbacks (3)


14.05.2013 | 07:57
von Schulze noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich warte noch auf eine reaktion von EoN


21.05.2013 | 08:25
von Schulze noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
EON besteht auf die zahlung der Rechnung war ja klar. werde rechtliche Schritte einleiten.


31.05.2013 | 18:27
von Schulze gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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