Von MB Inkasso & Ermittlungs beantwortete Beschwerde. | 14990 Views | 15.05.2013 | 17:01 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3362592

MB Inkasso & Ermittlungs GmbH (Bruchköbel)

Inkasso wie er nicht sein sollte

Ich habe heute ein Schreiben von der MB Inkasso & Ermittlungs GmbH oder auch MB Inkasso & Ermittlungsgesellschaft mbH genannt, erhalten. In diesem Schreiben geht es um eine Hauptforderung von etwa 10 € zzgl. 87,82 € Mahnkosten. Ich habe dazu vorher nie eine Rechnung oder eine Mahnung erhalten. Abgesehen davon, dürften die Inkassokosten maximal 46,41 € inkl. Hauptfoderung betragen, siehe dazu auch ( www.inkassogebuehren-rechner.de/#rechner). Die MB Inkasso & Ermittlungs GmbH verlangt hier mehr als das Doppelte.

SCHLAGWORTE

Nachdem ich mich bemüht habe, telefonisch den Fall zu klären, wurde ich an der Kundenhotline der MB Inkasso & Ermittlungs GmbH als Klugscheißer beschimpft und auf heftigste denunziert. Es wurde sich sogar über mich belustigt. Nachdem ich dann auflegte und das Telefonat beendete, wurde ich von einem Mitarbeiter der MB Inkasso & Ermittlungs GmbH 3 Mal mit unterdrückter Rugnummer angerufen und es wurde mir weiter gedroht.

So etwas habe ich noch nie erlebt.

Ich vermute mal, bin mir aber nicht sicher, dass das Unternehmen auch starfrechtlich belangt werden könnte. Ich bezichtige das Unternehmen ausdrücklich keiner Starftaten wie Betrug, Wucher, Nötigung, Erpressung oder widerrechtlicher Drohung. Jedoch werden wir sehen, ob die Polizei hier eine Straftat sieht.

Ich würde mich jedoch über eine Rücknahme der Forderung und einer Entschuldigung freuen, um weiteren Ärger zu vermeiden.

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Meine Forderung an MB Inkasso & Ermittlungs GmbH: Rücknahme des Mahnungsschreibens/ Inkassoschreibens


Firma hat geantwortet nach etwa 2 Monate nach etwa 2 Monate
07.07.2013 | 18:31
Firmen-Antwort von: MB Inkasso & Ermittlungs GmbH
Abteilung: Beschwerdeabteilung

Schade ist das hier der Sachverhalt nicht richtig wiedergegeben wird. Wir sind nur als vermittler zwischen Schuldner und Gläubiger eingesetzt, da hier die schreibende person auf 3 Mahnschreiben des Gläubigers nicht reagiert hat sind wir eingeschaltet worden. Nach prüfung und ermittlung der zustellfähigen Adresse konnten wir mit Einschreibe Rückschein den Schuldner erreichen. Jetzt konnte der Schuldner den zugang ja nicht mehr bestreiten. Top 1 - gewonnen. Jetzt will er über kosten diskutieren, schade wenn man schon nicht ordnungsgemäss mit einem Leihwagen im Strassenverkehr teilnehmen kann. Die Forderung resultiert aus einem Polizeilichen Strafzettel.

Also besser einfach zahlen. Wir sind beauftragt auch Gerichtliche schritte in die wege zu leiten.

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Kommentare und Trackbacks (12)


15.05.2013 | 17:30
von ReclaBoxler-3362592
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

15.05.2013 | 23:08
von ReclaBoxler-3362592
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

16.05.2013 | 10:50
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


22.05.2013 | 17:06
von ReclaBoxler-3362592 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bislang hat sich MB Inaksso nicht gemeldet. Weder ist das Problem gelöst, noch habe ich eine Rechnung oder Vollmacht etc. erhalten.


30.05.2013 | 13:56
von ReclaBoxler-3362592 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
MB Inkasso hat noch immer keine Unterlagen/ Nachweise bzgl. der Vollmacht gesendet.


13.06.2013 | 14:02
von ReclaBoxler-3362592 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Beschwerde ist noch immer nicht gelöst. Obwohl ich nun endlich eine Rechnung erhalten habe und diese schon längst bezahlt habe, bekomme ich noch immer Mahnungen mit Hauptforderung. Total irrsinnig!


05.07.2013 | 00:09
von ReclaBoxler-3362592 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


07.07.2013 | 19:02
von ReclaBoxler-3362592
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

07.07.2013 | 19:06
von ReclaBoxler-3362592 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich möchte gerne Bezug nehmen, auf die Antwort der MB Inkasso & Ermittlungs GmbH vom 07.07.2013. Ich habe den Sachverhalt sehr exakt wieder gegeben und nun darf ich sie offenkundig als Lügner bezeichnen. Sie Lügen ohne Grund und reiten sich dadurch nur noch tiefer in Konsequenzen, die Ihnen so langsam bekannt sein dürften. Die Strafanzeige, und die Beschwerden beim Gericht scheinen Sie ja nicht weiter zu jucken, aber zurück zum Thema.

Sie sind nicht als Vermittler tätig geworden, da in Ihrem Schreiben steht, ich zitiere: "Schuldbefreiende Zahlung kann nur noch an uns geleistet werden". Wenn dies also nicht zutrifft, habe Sie sich in einem weiteren Punkt strafbar gemacht. Ich wünsche Ihnen viel Spaß dabei, dass der Polizei zu erklären, wie Sie als Vermittler ohne Vollmachten oder Abtretungserklärung exklusiv Geld einziehen dürfen. Das ist strafbar und ich habe es nun endlich schriftlich. Vielen Dank! Die drei Mahnungen haben wohl in Ihrem Kopf stattgefunden, ich habe keine erhalten. Glauben Sie es oder lassen Sie es. Am Sachverhalt ändert dies exakt null. Sie schreiben: "Nach prüfung und ermittlung der zustellfähigen Adresse. ". Was haben Sie den ermittelt? Einen Blick auf einen Vertrag geworfen? Das ist doch ein Witz!

"Top 1 - gewonnen"? Bitte was? "Jetzt will er über kosten diskutieren. " Wo und wie will ich denn über Kosten diskutieren? Sie sind ein dreister Lügner! Außerdem resultiert die Gebühr nicht aus einem polizeilichem (obacht, Kleinschreibung!) Strafzettel, sondern aus eine in den AGB "versteckte" Gebühr.

Selbstverständlich können Sie nicht zu der Höhe der Mahnkosten Stellung nehmen, oder? Und über die Anrufe und die Beleidigungen die ich ertragen musste, sind bei Ihnen auch an der Tagesordnung, oder?

Wie auch immer, Sie werden in naher Zukunft merken, dass wir in einem Rechtsstaat leben und was undurchdachtes gesetzwidriges und strafbares Handeln zu Folge haben kann. Durch Ihre Antwort habe ich nun sogar einen zivilrechtlichen Anspruch gegen Sie. Mal sehen, ob ich diese auch - auf Ihre Kosten - geltend machen soll.

Also besser einfach mal nachdenken und im Zweifel gleich gerichtliche Schritte einleiten, worum ich Sie sehr bitte; )


10.07.2013 | 21:09
von ReclaBoxler-3362592 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


17.07.2013 | 23:05
von ReclaBoxler-3362592 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


31.07.2013 | 23:10
von ReclaBoxler-3362592 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


22.08.2013 | 11:24
von ReclaBoxler-3362592 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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