819 Views | 19.05.2013 | 13:37 Uhr
geschrieben von Marcell Preibisch

EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG (Hamburg)

Zahlung mit EC-Karte erst ab 10,--€ möglich!

Am 16.05. ging ich mal wieder, wie so oft, beim Edeka Markt Schwalemeyer in Witten Bommern einkaufen.

Nachdem ich meinen kleinen Einkauf auf das Band gelegt hatte, fiel mir auf, dass ich kein Bargeld mehr dabei hatte. Zum Glück, dachte ich, habe ich meine EC Karte dabei und mit ihr kann ich ja Zahlen! Aber weit gefehlt! Die Kassiererin zog die Artikel fleißig über den Scanner und wollte gerne 9,96 € von mir haben. Ich wollte ihr die EC-Karte geben, doch sie verweigerte. Ich bekam eine patzige Frage: "Ob ich denn nicht lesen könne?" An der Kasse stand ein kleines Schild: "EC Kartenzahlung erst ab 10,--€ möglich".

1. Ich finde ich es eine Frechheit, mich so zu Recht zu weisen.

2. Ist diese Vorgehensweise illegal, da der Betreiber der Kartenleser ausdrücklich in den AGB schreibt, dass Zahlungen immer möglich sein müssen!

Ich bitte sie inständig, dieses Problem anzugehen und abzustellen, da es ja anscheinend nichts bringt, wenn sich Kunden beschweren!

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Meine Forderung an EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG: Zahlung muss ab erstem Euro möglich sein.


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Kommentare und Trackbacks (5)


19.05.2013 | 15:32
von Zyon71 | Regelverstoß melden
Hi
Es sollte doch auch ein bisschen Selbstständigkeit da sein, und die Verkäufer haben bestimmt auch keine Lust, ständig auf die 10-€-Grenze verbal hinzuweisen, finde ich nachvollziehbar. Zu deiner Forderung möchte ich dir noch was sagen, die Unternehmen zahlen bares Geld für die Nutzung der EC-Karte, ob mit Unterschrift als Beispiel 12 Cent oder mit Pin als Beispiel 24 Cent.So wenn man das als Unternehmer auf den Monat rechnet,. muss er eine Grenze setzten, zu wenig ist zu wenig ob 4 Cent oder 1000,-- € ist das selbe. Statt die Lebenszeit für sowas darin zu investieren (Ärgern, Bericht schreiben) einfach ein Hanuta für die Freundin oder für das Kind dazugenommen, und schon ist jeder glücklich.Grüsse

26.05.2013 | 23:06
von Marcell Preibisch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
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Beschwerde ist noch nicht gelöst


06.06.2013 | 11:02
von Marcell Preibisch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


20.06.2013 | 11:42
von Marcell Preibisch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


11.07.2013 | 16:27
von Marcell Preibisch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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