PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A. (Luxemburg)
Paypal behält Gutschrift ein
Bestell-/Kundennummer: Normale Gutschrift ohne Ebay und vorherige Paypalbezahlung
Ich habe - nicht über eBay - etwas gekauft und den Betrag PER ÜBERWEISUNG, also NICHT vorhergehend via Paypal, an den Verkäufer bezahlt. Der Verkäufer konnte allerdings nicht liefern, und bot an, den an ihn bezahlten Betrag via Paypal (erst einmal einen Teilbetrag) wieder zurück zu bezahlen, da sowohl er, als auch ich ich ein Paypalkonto haben.
Tatsächlich konnte die vereinbarte Teilrückzahlung (im satten fünfstelligen Bereich) konstatiert werden. ABER: Paypal zahlt nicht aus. Erst konfuser Hinweis wg. Geldwäschegesetz, dann sollten Fragen von mir als VERKÄUFER beantwortet werden (ich habe aber nichts verkauft!) usw. Hotline nicht erreichbar, aber sicher auch nicht zielführend. Im vorliegenden Fall wurde lediglich Paypal als Zahlungsdienst genommen zwischen Person X und Person Y. Hat hier die vergleichsweise hohe Summe das Begehr von Paypal geweckt? Ich beabsichtigte, mich auf den ganzen Stress gar nicht einzulassen, und erwäge eine Strafanzeige gg. die Geschäftsführer von Paypal zu stellen.
Warum? Sofern Paypal, wie im vorliegenden Fall, als Treuhänder agiert, also fremdes Geld von A nach B transferiert, handelt es sich um Fremdgeld, und die Gutschrift und Freigabe hat unverzüglich zu verfolgen. Falls Paypal Ihre Zulassung als Bank in Luxemburg anführt - noch schlimmer! Gutschriften dürfen nur noch maximal einen Werktag von A nach B andauern, siehe Rechtsprechung. Im übrigen - Paypal ist ein Unternehmen - wo sind wir denn! Paypal ist weder der Zoll, noch die Polizei, noch die StA, noch ein Gericht - und nur mit richterlichem BESCHLUSS darf eine Bank etc. Gelder blockieren. Hier setzt sich Paypal ganz offensichtlich, um möglichst lange von fünfstelligen Guthaben zu profitieren, über geltendes Recht hinweg. Und - apropos - Geschäftsbedingungen interessieren wenig. Schon mal was von salvatorischer Klausel gehört! Jeder kann seine Geschäftsbedingungen auch sittenwidrig und ungültig gestalten.
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Aber nun zur eigentlichen Frage: Da gegen den Verkäufer bereits strafrechtliche Ermittlungen in meinem Falle laufen, und dieser scheinbar den Schaden wieder gut machen will, also sowieso ermittelt wird, werde ich beantragen, die Ermittlungen auf PP und deren Verantwortliche auszudehnen.
Mache ich das nicht, gehe ich davon aus, dass dies ggf. dann der betrügerische Verkäufer tun wird. Immerhin hat er tatsächlich einen Teilbetrag via Paypal zurückerstattet - aber Paypal meint offenbar, mit hahnebüchenden und nicht zutreffenden Pauschalfragen weiter dieses Geld "bunkern" zu können.
Wer hät ähnliche Erfahrung: Kein Kauf über eBay, vorhergehend keine Bezahlung via Paypal, aber Paypal behält Gelder im fünfstelligen Bereich mit fadenscheinigen Begründungen ein.
Untreue und Unterschlagung dürfte dies vermutlich jedenfalls sein (was Paypal betrifft).
27.07.2015 | 23:41
Abteilung: Geschäftsleitung
vor zwei tagen wurde mein paypal konto insoweit gesperrrt, das alle eingehenden zahlungen 21 tage einbehalten werden. ich bin gewerblicher verkäufer und gerade erst nach drei monaten aktivität bei eBay zum top verkäufer mit 100% positiven bewertungen (über 440) aufgestiegen.
alleine heute viel ein betrag von 700€ aus mehreren transaktionen an auf den ich keinen zugriff habe. ich muss nun meine verkäufe über paypal einstellen da ich weder neue ware noch die porto oser sonstige kosten des versandes mehr vorschießen kann. eBay sagt an ihnen liege es nicht. paypal behauptete erst das eBay die gelder blockiere, nun werd egeprüft und einbehalten weil ich e-zigaretten verkaufe. im grunde kann ich nun meine firma schließen da ich auf den großteil meiner einkünfte keinen zugriff mehr habe.