Von Computeronlineshop beantwortete Beschwerde. | 371 Views | 27.05.2013 | 20:48 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-6271992

Computeronlineshop (Nürnberg)

Lieferverweigerung der bestellten und bezahlten Ware

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer: 55262, Bestellnummer: 61794

Am 05.05.2013 habe ich im Onlineshop "computeronlineshop.net" den Artikel "D-Link Switch Gigabit 8-port, DGS-1008P/E" zu einem Preis von 29,37 Euro bestellt (neun Geräte waren bei diesem Händler im Bestand).

SCHLAGWORTE

Ich habe im Vorfeld nach dem Artikel im Internet gesucht und mit Abstand keinen günstigeren Lieferanten gefunden. Die Website des Onlineshops wirbt zudem mit "scharfen Preisen", weit gefehlt, später mehr dazu.

Anschließend habe ich ein Onlinekonto eingerichtet, den Artikel per Vorauskasse bezahlt und gewartet. Diese Mail, mit folgendem Inhalt habe ich dann erhalten:

"(...) hiermit bescheinigen wir Ihnen, dass Ihre im Folgenden detailliert aufgeführte Bestellanfrage korrekt bei uns eingegangen ist.

Ihre Kundennummer: 55262, Bestellnummer: 61794

1.00x 2329036:: D-LINK DGS-1008P, 8 Pt. GigaBit PoE Sw.: : 29.37 EUR

Versandkosten: 0.00 EUR

Gesamtpreis: 29.37 EUR"

Am 08.05.2013 habe ich eine Mail bekommen, dass der Geldeingang verbucht wurde. Zu diesem Zeitpunkt waren noch vier Geräte lieferbar.

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Am 13.05.2013 habe ich per Mail nachgefragt, wann das Gerät versendet wird, da das Geld ja eingegangen ist. Darauf habe ich erst am 23.05.2013 folgende Antwort erhalten:

"Guten Tag,

leider konnten wir Ihre Bestellungsanfrage nicht annehmen, da ein Irrtum bei unserem Angebot vorlag.
Aus diesem Grund hatten Sie auch keine Auftragsbestätigung erhalten.

Ich bedaure, dass wir keine bessere Nachricht für Sie haben.
Die geleistete Überweisung werden wir Ihnen sofort zurücküberweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Philip Faltin"

Ich habe diesen Händler danach nochmal aufgefordert, die Ware zu versenden. Das ist aber leider ignoriert worden.

Somit war die Sache für den Onlinehändler erledigt. Wenn ich den Artikel heute in diesem Webshop auswähle, steht da ein Verkaufspreis von 88,02 Euro!

Ich werde mich jetzt sachkundig machen müssen, wie ich gegen dieses Verhalten vorgehen muss.

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Meine Forderung an Computeronlineshop: Erfüllung des Liefervertrages


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
01.06.2013 | 01:48
Firmen-Antwort von: Computeronlineshop
Abteilung: Geschäftsleitung

Guten Tag,

wie der erste Kommentator auch schreibt handelte es sich um einen bedauerlichen Irrtum. Das sehen Sie auch an der Preisentwicklung im Onlineshop. Hier reißt der Preis an einem Tag nach unten aus.

Der Preis war an jenem Tag auch weit unterhalb der üblichen Marktpreise für dieses Produkt.

Wir werden daher Ihr Kaufgesuch leider nicht annehmen können.

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Kommentare und Trackbacks (2)


28.05.2013 | 20:14
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Sie werden hier leider (das meine ich ernst) keine Chance haben. De Verkäufer hat den Auftrag noch nicht angenommen. Die Bestägigung des Auftragseingangs gilt nicht als Annahme. Außerdem kann er sich hier auch auf Irrtum in der Preisauszeichnung berufen.

Leider wissen wir beide nicht, ob es sich um einen Trick handelt, um kurzfristige finanzielle Engpässe zu überbrücken.

10.06.2013 | 18:26
von ReclaBoxler-6271992 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Schade, dass ich als Kunde für den Fehler des Händlers aufkommen muss. Kein Entgegenkommen, keine kurzfristige Reaktion (das Geld war über zwei Wochen weg),
kein alternatives Angebot. Kundenkonto wurde gelöscht. Keine Entschädigung.
Übrigens sehe ich diese "Peaks" bei der Preishistorie auch bei anderen Produkten in diesem Onlineshop.
Ich werde jedenfalls dort kein Kund mehr sein.




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