142954 Views | 31.05.2013 | 00:25 Uhr
geschrieben von Fairplay

Stadt Bremen (Bremen)

In die Parkfalle getappt - Bremen, Grünenstraße

Bestell-/Kundennummer: 051-51-11813076626

Nach Bettensteuer in Bremen nun auch noch das > Parkraumbewirtschaftungszone Grünenstraße in Bremen

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Im Bremen wurde am 01.04.2013 die erste und am 02.05.2013 die zweite Parkraumbewirtschaftungszone eingerichtet. In Deutschland soll derartiges relativ neu sein. Nach meinen Recherchen so es derartiges bereits in Berlin und vielleicht auch schon in anderen Städten geben.

Derartiges scheint wohl bundesweit von Interesse zu sein. Andere Verkehrsteilnehmer sollten informiert sein um nicht in eine derartige Falle zu geraten.

  • Der Vorwurf des Stadtamtes Bremen-Bußgeldstelle - lautet, daß ich am 25.04.2013 im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein geparkt haben soll. Tb-Nr. 113143, Standort Bremen, Grünestr. Ggü Hnr 17. Am 09.05.2013 wurde dort vor Ort die Situation mit einer weiteren Person noch einmal besichtigt mit dem Ergebnis, daß wir in diesem Bereich weit und breit KEINEN Parkscheinautomaten sichten konnten. Auch ein sonstiger Hinweis für ein gebührenpflichtiges Parken Fehlanzeige -siehe Bilder im Anhang!
  • Nach Überprüfung der Verkehrsschilder zwischen der Grünenstr. Ggü Hnr 17 und Ggü Hnr 12 am 25.04.2013 undam 09.05.2013 wurde im freien Bereich geparkt. Am 25.04.2013 stand das betroffene Fahrzeug ungefähr dort, wo am 09.05.2013 abends der CITROEN HB-SN 724 stand.
  • Der Verkehrsverstoß wird NICHT zugegeben, da wir auch nach 2-maliger Überprüfung an diesem Standort keinen Parkscheinautomaten sichten konnten.
  • Bei einer Wiederholung der Ausschilderung wäre derartiges ganz sicher nicht passiert.
  • Da wir im Umland wohnen und keine Pendler sind, hatten wir von dieser Zone und der 14-tägigen Karenzzeit keine Kenntnis.

Gegenüber dem Weser-Kurier wurde vom Stadtamt hierzu folgende Stellungnahme abgegeben:

SCHLAGWORTE

Das betroffene Fahrzeug wurde am 25. April 2013 in der ab 01. April dieses Jahres neu eingerichteten Parkraumbewirtschaftungszone geparkt. Innerhalb der Parkraumbewirtschaftungszone gilt das am Zonenbeginn aufgestellte Verkehrszeichen, ohne dass es einer Wiederholung bedarf, bis die Zone durch ein entsprechendes Verkehrszeichen wieder aufgehoben wird. Parkscheinautomaten sind in dieser Zone vorhanden. Die Verwarnung ist somit korrekt ergangen. Nach Neueinrichtung der Parkraumbewirtschaftungszone wurde von der Verkehrsüberwachung zunächst mit gebührenfreien roten Hinweiskarten gearbeitet, ab Mitte April wurde dann jedoch das gebührenpflichtige Verwarnen gestartet.

Im Internet bin ich hierzu auf folgende Seite vom Amt für Straßen und Verkehr gestoßen:

www.asv.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen122.c.9223.de

In diese Falle gerät man hoffentlich kein zweites Mal. Bedeutet das im Umkehrschluß, daß zukünftig der Parksuchende ganze Straßen ablaufen muß, um festzustellen, das es sich um eine Parkraumbewirtschaftungszone handelt.

Ein heutiges Gespräch mit der Leiterin des Stadtamtes Bremen, Bußgeldstelle, ergab für mich leider keine Rücknahme der Verwarnung. Die Leiterin beharrt darauf, daß die Verwarnung über 25 € korrekt ergangen ist und verweist auf die mögliche gerichtliche Entscheidung.

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Kommentare und Trackbacks (4)


07.06.2013 | 15:10
von Fairplay noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Diese Beschwerde ist derzeit noch nicht gelöst.

Ergänzend zu dieser Beschwerde ist folgendes anzumerken:

* vom Stadtamt Bremen, Frau K. (Leitung) erfuhr ich, daß nicht nur ich, sondern auch viele andere mit einer Verwarnung belegt wurden.

* das gemäß Amt für Straßen und Verkehr keine Wiederholung in dieser Zone notwendig sein soll und nur am Anfang dieser Zone per Ausschilderung und Automat darauf hingewiesen wird. Diese allgemeine Antwort erhielt ich auf meine Bitte, präzise mitzuteilen, wo genau Ausschilderung und Automaten zu finden sind. Trotz nochmaliger schriftlicher Nachfrage beim Amt für Straßen und Verkehr vom 03.06.2013, Herrn He. Br. liegt eine präzisere Antwort bis heute leider nicht vor.

* zum Tatzeitpunkt, 25.04.2013 u n d bei der Kontrolle am 09.05.2013 war uns NICHT bewußt, das wir in einer Parkraumbewirtschaftungszone parkten!

*trotz Kontrolle der Schilder vor und hinter dem für gut befundenen Parkplatz bin ich in diese Falle geraten.

* die Grünenstraße in Bremen hat eine Länge von ca. 400 m! Andernorts wird es sicherlich noch längere Straßenzüge geben, die von einer Parkraumbewirtschaftungszone betroffen sind.

* bekanntlich werden die Autofahrer, besonders in Städten von Verkehrszeichen überflutet. Zusätzlich mußte hier auch auf andere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Fahrradfahrer geachtet werden. Ein Übersehen einer derartigen Ausschilderung nur am Anfang dieser Zone ist somit nicht auszuschließen.

* eine Wiederholung o d e r ein Hinweis bei den vorhandenen Verkehrsschildern, z. B. Grünenstr. Güb Hnr 17 und Güb Hnr 12 in Bremen hätte sicherlich verhindert, das wir uns "verkehrswidrig" verhalten hätten.

* FEHLENDE markante Berichterstattung in den Medien mit entsprechendem Aufmerksamskeitsfaktor.

* Eine Karrenzzeit von n u r 14 Tagen, ohne eine markante mediale Unterstützung, ist bürgerunfreundlich.

* Als Ortsfremder könnte man somit ungewollt wieder in so eine Falle geraten, wenn derartiges rechtens ist und man gezwungen sein sollte ganze Straßenzüge ablaufen zu müssen, weil Wiederholung nicht angesagt ist, um erkennen zu können, das man sich in einer Parkraumbewirtschaftungszone befindet.

* Es kann doch nicht sein, das Ortsfremde in diese Falle geraten können und nur derjenige, der Kenntnis von solchen Zonen hat, sich durch entsprechendes Verhalten davor schützen kann.

Sicherlich trifft diese Defination auch hier zu:
Allerdings ist die nicht unkomplizierte Fassung des § 12 StVO in Verbindung mit einer oft überladenen und für die Betroffenen daher nur schwer verstehbaren Beschilderung auch geeignet, nicht immer genau zu wissen, was erlaubt und was verboten ist.

QUELLE: Das Verkehrslexikon


21.06.2013 | 13:44
von Fairplay noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
IN DIE PARKFALLE GETAPPT - Bremen, Grünenstrasse

Diese Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Weder das Stadtamt noch das Amt für Strassen und Verkehr hat auf meine wiederholte konkrete Anfrage geantwortet.
Bürgerunfreundlicher gehts fast nicht mehr.

Zum Glück müssen wir nicht zwingend nach Bremen fahren. Es gibt interessante Alternativen, z. B. Oldenburg.


08.07.2013 | 14:56
von Fairplay noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
IN DIE PARKFALLE GETAPPT - Bremen, Grünenstrasse

Diese Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Das Stadtamt hat zwischenzeitlich einen Bußgeldbescheid erlassen. Das Amt für Strassen und Verkehr hat auf meine wiederholte konkrete Anfrage, wo genau Schilder und Automaten aufgestellt sind, nicht geantwortet.

Bürgerunfreundlicher gehts fast nicht mehr.

Zum Glück müssen wir nicht zwingend nach Bremen fahren. Es gibt interessante Alternativen, z. B. Oldenburg mit günstigstem 2 € Tagespreis im Parkhaus in Cityrandlage.


29.07.2013 | 19:58
von Fairplay noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
IN DIE PARKFALLE GETAPPT - Bremen, Grünenstrasse

Seit dem 08.07.2013 gibt es leider nichts Neues zu berichten.

Bürgerunfreundlicher gehts fast nicht mehr.




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