584 Views | 19.06.2013 | 14:57 Uhr
geschrieben von Regina Scheidt

UNISTER Holding GmbH i.I. (Leipzig)

Abbuchung bei partnersuche.de

Bestell-/Kundennummer: F3E3FBD7

Nach einem 14tägigen Probeabo mit einer einmaligen Einzugsermächtigung über Paypal bekam ich am 15. Tag von Paypal die Information, dass sie mir 474,00 € abbucht. Ich habe sofort bei partnersuche.de und Paypal meinen Widerspruch angemeldet, da ich dies nicht genehmigt hatte.

SCHLAGWORTE

Nach einigen Mails bekam ich von partnersuche.de die Antwort, dass ich bei Begrüßungsmail für die 14 Tage nach den AGB's sofort hätte kündigen müssen. Ich habe niemals auf einen Button für ein Jahresabbo getippt. Da auch Paypal nur mit Standardsätzen reagierte, habe ich den Betrag bei meiner Bank zurückgeholt. Paypal holt das Geld aber nicht von partnersuche.de.

Stecken diese beiden Firmen unter einer Decke? Ich werde nie mehr etwas über Paypal kaufen, da auch diese Firma erst jetzt offenlegt, dass sie bei Abofallen keinen Käuferschutz leistet. Ich muss jetzt das Konto ausgleichen und habe keine Möglichkeit, zu meinem Geld zu kommen, ohne einen Anwalt zu nehmen, der auch wieder viel Geld kostet, das ich nicht habe.

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Meine Forderung an UNISTER Holding GmbH i.I.: Erstattung von 100 % = 477,00 €


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Kommentare und Trackbacks (8)


27.06.2013 | 10:15
von Regina Scheidt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider hat sich keiner der Firmen die ich in
meinem Artikel genannt habe gemeldet. Was mich auch nicht wundert, da Paypal das Geld nicht von partnersuche.de geholt hat, haben die auch keinen Schaden. NUR ICH! R. S.


10.07.2013 | 20:25
von Regina Scheidt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 09.07.13 bekam ich eine Mail mit der gleichen Aussage wie zuvor. Beim Begrüßungsmail steht in den AGB's Kündigung sonst Jahresabo. partnersuche bietet mir Ratenzahlung an. Abgelehnt, da ich gar nichts mit parnersuche.de zu tun haben möchte.


19.07.2013 | 21:07
von Regina Scheidt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es kam wieder ein standardiesiertes Mail mit
dem gleichen Text, dass ich gleich hätte kündigen müssen etc. Die Firma ist an keinem
Dialog interessiert. Leider. Regina Scheidt


03.08.2013 | 14:16
von Regina Scheidt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach dem letzten Mail kam keine weitere Reaktion. Da Paypal meinen Rückruf der Zahlung nicht vorgenommen hat, besteht für partnersuche.de auch kein Grund aktiv zu werden. Leider. Ich bin sehr frustriert. RS


24.08.2013 | 14:42
von Regina Scheidt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe auch alle Hoffnung aufgegeben.


07.11.2013 | 10:25
von Francinne Torres | Regelverstoß melden
Hallo! Ich möchte wissen, ob Sie dieses Problem gelöst haben und wie. Ich habe ein ähnliches Problem und fühle mich total getäuscht und suche nach Tipps, die mir sagen, was ich tun kann, um diese ungewünschte Mitglied zu enden.

Nachdem diesem 14tägigen Probeabo wurde 484€ direkt von meinem Bankkonto bei partnersuche.de abgebucht. Ich habe meinen Widerspruch bei partnersuche.de und Sparkasse auch angemeldet. Bei Sparkasse habe ich das Geld zurückbekommen aber partnersuche.de sagt mir, dass ich einfach nicht kündigen kann und dass die Löschung meines Profils bis Ende der Probezeite nicht genug war, um die Mitglied zu kündigen. Sie sagen ich muss auf jedenfalls die 12-Monats-Premium-Folgemitgliedschaft bezahlen und sie antworten mich nicht mehr. Heute haben sie mir eine Mahnung per E-Mail geschickt. Nun weiß es nicht, was ich dagegen tun kann.

Also ich möchte einfach wissen, was haben Sie getan und wie, wenn dieses Problem schon gelöst ist.

Mit freundlichen Grüßen,
Francinne Torres

07.11.2013 | 14:12
von ReclaBoxler-1547413 | Regelverstoß melden
 spider monkey Francinne Torres: "Ich habe alle Hoffnung aufgegeben" bedeutet: BF hat ihre 477€ nicht zurückbekommen!

Sie müssen Ihr Abo schriftlich, am besten per Einschreiben kündigen, da sich dieses sonst automatisch verlängert. Steht in den AGBs, welchen Sie ja auch zugestimmt haben!
Löschen des Profils alleine reicht nicht!

07.11.2013 | 16:09
von Francinne Torres | Regelverstoß melden
Die Schufa-Bedrohung hat funktioniert und ich habe den ausstehenden Betrag gerade bezahlt. Und ich habe auch gelernt, Vertrags zu lesen. z.B.: Ich werde bald mit meinem Anwalt über § 355 BGB sprechen. Danke euch für die Tipps.



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