ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG (Hamburg)
Meine Kündigung ignoriert
Bestell-/Kundennummer: 68.4.619.186.2
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 19.06.2013 erhielt ich einen Anruf um 14.10 Uhr von einer Frau HaXX aus Bonn,
anscheinend einer Außenstelle der Advocard
Diese teilte mir mit, in den letzten 4 Jahren wären zuviel gemeldete Schäden eingereicht worden. Sie zählte mir 4 Fälle auf die fast ausschließlich Schriftverkehr so um die 50 Euro betrugen. Ich sollte doch eine Selbstbeteiligung von 250 Euro abschließen. Das habe ich verneint und jetzt kommt das wesentliche: um 14.30 Uhr habe ich ein Fax nach Hamburg gesendet mit der Bitte um baldmöglichste Auflösung meines Vertrages, da ich eine Selbstbeteiligung nicht wollte. 1 Stunde später habe ich dieser Frau HaXX nach Bonn das gleiche Fax gesendet. Das war 15.30 Uhr. Alles wurde protokolliert mit Sendeprotokolle. Um 16.15 versuchte mich Frau HaXX zurückzurufen, ich war aber nicht mehr zu Hause.
Am nächsten Tag habe ich die gesendeten Faxe noch einmal per Einschreiben versendet.
Am 25.06.2013 erhielt ich ein Einschreiben mit Datum vom 18.06.2013 indem stand:
Wir kündigen Ihren Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum vereinbarten Ablaufdatum dem 22.05.2014.
Ich habe bisher keine Antwort auf meine Kündigung vom 19.06.2013 bekommen.
Hat es eine Versicherung nötig halbkriminelle Dinge zu machen? Am 19.06. bietet man mir eine Versicherung mit selbstbehalt von 250 Euro an und schreibt mir Tage später eine Kündigung mit vordatierten Datum?
Da ich alle meine Faxe und Einschreiben dokumentieren kann, sind die Beweise meinerseits jederzeit möglich.
Ist das der Versuch der Rechtsschutzversicherungen, das nicht der Versicherungsnehmer kündigen soll.
Ich behalte mir vor dieses Anliegen bei einer Schiedsstelle öffentlich zu machen.
Ich habe nachweislich gekündigt und Sie versuchen das umzukehren, ich finde das dreist und unverschämt.
Wie bei dem Versicherer, zählt auch bin Ihnen das Zugangsdatum der Kündigung.
Da Ihre Kündigung dem Versicherer, durch die Übermittlung per FAX, vor dem Eingang der Kündigung durch den Versicherer, zugegangen ist, haben natürlich Sie gekündigt.
Sie sollten hier folgendes machen:
Sie fragen die Versicherung, ob sie Ihnen Rechtschutz zur Durchsetzung dieser Forderung gewährt. Das muss sie nämlich. Als Folge werden sie zu 100% die Kündigungsbestätigung erhalten.
Das ganz ist schon wirklich witzig.
Habe um Bestätigung meiner Kündigung gebeten
Wir bestätigen Ihnen die Aufhebung Ihres Rechtsschutzvertrages zum 17.06.2013.
Bitte beachten Sie unsere Kündigung zum 22.05.2014 als gegenstandslos.
So jetzt nehme ich mir eine Versicherung die hoffentlich nicht so rumtrickst. oder sind die alle so? . der Recla Box vielen Dank!
habe aber schon eine neue Versicherung auch ohne Selbstbehalt durch einen mir bekannten Versicherungsmann.