Zahnärztekammer Hamburg (Hamburg)
Die Zahnärztekammer ist unparteiisch?
Mein Besuch bei einer Zahnärztin, die ich im Internet gefunden hatte, endete mit einem Desaster.
Bei der Aufnahme meiner Patientendatei sollte ich einen Kreditvertrag unterschreiben. Sie führte eine Wurzelbehandlung durch, ohne den Zahn zu röntgen, obwohl ich nur wegen meiner lockeren Teilkrone aus Gold (Schmerzen hatte ich keine) einen Termin gemacht hatte. Die Behandlung wurde abgebrochen, da ich nach zwei Betäubungsspritzen noch Schmerzen bei der Behandlung hatte. Die Geschichte ist noch nicht zu Ende, aber ich möchte hier keinen Roman schreiben!
Die Stellungnahme der Zahnärztin an die Zahnärztekammer ist schlicht weg gelogen, z. B. befinden sich meine Zähne in einem desolaten Zustand und sie wünscht mir Glück bei der Suche nach einem Zahnarzt, der meine Zähne saniert. Nachweislich stimmt es nicht und es handelt sich um Verleumdung.
Die ZÄK verweist mich nun ans Gericht, um die Sachlage zu klären?
15.07.2013 | 09:50
Abteilung: Pressestelle
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Zahnärztekammer ist kein Gericht. Daher kann die Zahnärztekammer auch nicht entscheiden, ob sich ein Zahnarzt nun richtig verhalten hat oder nicht. Die Kammer hat versucht, wie auch in diesem Fall, beide Parteien an einen Tisch zu bekommen und zu schlichten. Eine Annäherung ist aber leider nicht möglich gewesen. Nun sind die ordentlichen Gerichte gefragt, nach Abwägung aller Fakten eine Entscheidung zu treffen.
Freundliche Grüße
Gerd Eisentraut, Pressestelle der Hamburger Zahnärzte
Beschwerde ist noch nicht gelöst
1. Ob es üblich ist, dass Patienten bei der Anmeldung einen
Keditvertrag unterschreiben müssen?
2. Eine Wurzelbehandlung ohne Veranlassung und ohne den Zahn zu
röntgen, durchzuführen? (Körperverletzung)
3. Die Behauptung der Zahnärztin gegenüber der Zahnärztekammer,
dass sich meine Zähne in einem desolaten Zustand befinden und
ich von Glück sagen könne, wenn ich einen Zahnarzt finde, der
meine Zähne saniert, ist gelinde gesagt eine Frechheit und
verleumderisch!
4. Auch die Behauptung bei mir wurde eine Schmerzbehandlung durchge-
führt ist gelogen, ich bin erst während und nach der Behandlung
zur Schmerzpatientin geworden.
5. Ich hätte mir gewünscht, dass diese Zahnärztin von der Zahnärzte-
kammer in ihre Schranken verwiesen worden wäre!
6. Deshalb die Gerichte zu bemühen, halte ich für überzogen, aber
ich werde mich an das Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz
wenden, um mich über die Zahnärztekammer zu beschweren.
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst