Durch Zahnärztekammer Hamburg endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 2889 Views | 10.07.2013 | 17:47 Uhr
geschrieben von Marina Meier

Zahnärztekammer Hamburg (Hamburg)

Die Zahnärztekammer ist unparteiisch?

Mein Besuch bei einer Zahnärztin, die ich im Internet gefunden hatte, endete mit einem Desaster.

Bei der Aufnahme meiner Patientendatei sollte ich einen Kreditvertrag unterschreiben. Sie führte eine Wurzelbehandlung durch, ohne den Zahn zu röntgen, obwohl ich nur wegen meiner lockeren Teilkrone aus Gold (Schmerzen hatte ich keine) einen Termin gemacht hatte. Die Behandlung wurde abgebrochen, da ich nach zwei Betäubungsspritzen noch Schmerzen bei der Behandlung hatte. Die Geschichte ist noch nicht zu Ende, aber ich möchte hier keinen Roman schreiben!

Die Stellungnahme der Zahnärztin an die Zahnärztekammer ist schlicht weg gelogen, z. B. befinden sich meine Zähne in einem desolaten Zustand und sie wünscht mir Glück bei der Suche nach einem Zahnarzt, der meine Zähne saniert. Nachweislich stimmt es nicht und es handelt sich um Verleumdung.

Die ZÄK verweist mich nun ans Gericht, um die Sachlage zu klären?

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Meine Forderung an Zahnärztekammer Hamburg: Klärung durch die Zahnärztekammer bei Behandlungsfehlern


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
15.07.2013 | 09:50
Firmen-Antwort von: Zahnärztekammer Hamburg
Abteilung: Pressestelle

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Zahnärztekammer ist kein Gericht. Daher kann die Zahnärztekammer auch nicht entscheiden, ob sich ein Zahnarzt nun richtig verhalten hat oder nicht. Die Kammer hat versucht, wie auch in diesem Fall, beide Parteien an einen Tisch zu bekommen und zu schlichten. Eine Annäherung ist aber leider nicht möglich gewesen. Nun sind die ordentlichen Gerichte gefragt, nach Abwägung aller Fakten eine Entscheidung zu treffen.

Freundliche Grüße
Gerd Eisentraut, Pressestelle der Hamburger Zahnärzte

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Kommentare und Trackbacks (4)


10.07.2013 | 18:23
von ReclaBoxler-2968531 | Regelverstoß melden
Leider kann ich Ihre Erfahrung bestätigen. Von Unparteiisch kann auch in NRW nicht die Rede sein. Meiner geistig behinderten Tochter wurde die Notfallbehandlung verweigert. Wer schon mal was von Tourette gehört hat weiss daß auch manches mal Wörter kommen die sicher nicht ganz stubenrein sind. Dennoch ist es für mich kein Grund die Behandlung zu verweigern. Das Ende vom Lied war, sie hat einen bleibenden Schneidezahn nach 2 Wochen Krankenhausaufenthalt wegen einer Blutvergiftung verloren. Die Zahnärztekammer hat meine Beschwerde natürlich mit großem Bedauern angenommen, der Zahnarzt praktiziert heute noch munter weiter. Möchte Ihnen nicht den Mut nehmen, aber nutzen Sie lieber die Zeit einen vernünftigen Zahnarzt zu suchen, von der ZA Kammer ist nichts zu erwarten.

12.07.2013 | 08:59
von Marina Meier noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


16.07.2013 | 08:12
von Marina Meier | Regelverstoß melden
Ok. die Zahnärztekammer ist kein Gericht, aber sie hätte zu grundlegenden Dingen Stellung nehmen können:

1. Ob es üblich ist, dass Patienten bei der Anmeldung einen
Keditvertrag unterschreiben müssen?

2. Eine Wurzelbehandlung ohne Veranlassung und ohne den Zahn zu
röntgen, durchzuführen? (Körperverletzung)

3. Die Behauptung der Zahnärztin gegenüber der Zahnärztekammer,
dass sich meine Zähne in einem desolaten Zustand befinden und
ich von Glück sagen könne, wenn ich einen Zahnarzt finde, der
meine Zähne saniert, ist gelinde gesagt eine Frechheit und
verleumderisch!

4. Auch die Behauptung bei mir wurde eine Schmerzbehandlung durchge-
führt ist gelogen, ich bin erst während und nach der Behandlung
zur Schmerzpatientin geworden.

5. Ich hätte mir gewünscht, dass diese Zahnärztin von der Zahnärzte-
kammer in ihre Schranken verwiesen worden wäre!

6. Deshalb die Gerichte zu bemühen, halte ich für überzogen, aber
ich werde mich an das Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz
wenden, um mich über die Zahnärztekammer zu beschweren.

18.07.2013 | 13:12
von Marina Meier endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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